eBay: Finanzamt fordert Einkommenssteuererklärung

6. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
juvo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay: Finanzamt fordert Einkommenssteuererklärung

Liebe Forumteilnehmer,
ich kaufe nun schon seit einigen Jahren private Gegenstände des täglichen Bedarf (von Kleidungsstücken, Büchern bis zu Zahnpasta und dergleichen) bei eBay, um Geld zu sparen. Ebenso verkaufe ich unnütze Gegenstände, da meine Wohnung zuvor recht klein und meine derzeitige Wohnung keinen Keller besitzt. Nun bekam ich vor kurzem Post vom Finanzamt und möchte 3 Jahre (2004-2006) rückwirkend eine Steuererklärung. Zitat: „nach vorliegendem Kontrollmaterial über Verkäufe im Internet fordere ich sie zur Einkommensteuererklärung auf“. Jetzt mache ich mir große Sorgen, inwiefern ich mich jetzt strafbar gemacht haben könnte und habe Angst, dass nachher nur die Verkaufssumme zählt (vollkommen abgetrennt von dem Faktum, dass ich ungefähr ebenso viel gekauft habe und auch Ausgaben damit hatte (eBay-Gebühren, Portokosten, Fahrtwege) und ich Kindergeld, BaföG und dergleichen zurückzahlen muss.
Leider bin ich mir auch im Klaren, dass die Umsätze in den zwei letzten (2006, 2007) Jahren relativ hoch waren, da ich mich zum Verkauf verleitet habe lassen, um nebenher nach dem negativen BaföG-Bescheid wieder etwas wett zu machen. Hinzu kommt noch, dass in zwei der drei Jahre (2006, 2007) ich für meinen Lebenspartner Erbstücke verkauft habe, die jetzt nachträglich (ich habe lediglich die alten Kontoauszüge) nicht mehr ganz ihm zurechnen kann. Dadurch entstehen Summen in den jeweiligen zwei Jahren von ca. 4700 und 9000 EUR Umsatz bei eBay.
Meine Fragen hierzu:
Kann ich immerhin für das Jahr 2007 noch den Schaden begrenzen, wenn ja, wie? Immerhin steht da die Steuererklärung noch aus.
Erkennt das Finanzamt einen Teil meiner Einnahmen als die meines Freundes an?
Will das Finanzamt eine genaue Auflistung oder genügen auch die jeweiligen Summen?
Welche Freibeträge sind bei der Steuererklärung zu beachten?
Wird die Sache eher auf privater oder schon gewerblicher Ebene abgehandelt werden?
Und zu guter Letzt: Muss ich ein Disaster erwarten, eine Anzeige oder lässt sich das alles mit einer eventuellen Nachzahlung noch retten?
Einen Termin beim Steuerberater habe ich schon gemacht, aber vielleicht kann mir jemand die größte Angst nehmen und schon vorab etwas posten.

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

...und vielleicht ist dann alles halb so schlimm,da du mit deinen Gewinnen unterhalb der Freibeträge liegst,ein Teil an deinen Freund ging,etc...

Möglicherweise ist dann in der Rückschau der größte *Schaden* die Rechnung des Steuerberaters.



-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.992 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen