eBay Falschlieferung: Wie beweise ich die Falschlieferung

6. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Witzbombe
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
eBay Falschlieferung: Wie beweise ich die Falschlieferung

Hallo,
folgender Sachverhalt: Ich habe bei ebay ein Ipad Air gekauft. Erhalten habe ich ein Ipad2 welches defekt ist. Da ich nicht über PayPal gezahlt habe, hilft mir eBay natürlich kein Stück. Ich habe also per Einschreiben mit Rückschein zuerst Nachlieferung beantragt, dann angedroht vom Kaufvertrag zurückzutreten und anschließend bin ich vom Kaufvertrag zurückgetreten, da alle meine Schreiben nicht beantwortet wurden. Ich habe daraufhin das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet sowie eine Anzeige wegen Betrugs gestellt. Daraufhin wurde vom Verkäufer Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt. Bei der mündlichen Verhandlung hat der Verkäufer nun eine Zeugin (vermutlich seine Freundin, aber zumindest Mitbewohnerin) benannt, die aussagt, sie war dabei als ein IpadAir verpackt und verschickt wurde. Das Gericht verlangt jetzt von mir, dass ich nachweise, das bei mir auch nur ein Ipad2 ankam.
Das Paket wurde im übrigen nicht vom Verkäufer verschickt, da ein anderer Absender auf dem Päckchen steht. Außerdem hat der Verkäufer mir vor der mündlichen Verhandlung zweimal ein Vergleichsangebot geschickt was ich abgelehnt habe. Laut meinem Anwalt (der mir nicht wirklich eine Hilfe ist) sind diese Sachen jedoch völlig nebensächlich, ich muss beweisen was bei mir ankam. Hat irgendjemand hier eine Idee oder sieht eine Möglichkeit wie ich das machen kann?? Kann ich irgendwie die Glaubwürdigkeit der Zeugin in Frage stellen?
Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Du hast jetzt einfach das Problem, dass der Verkäufer eine Zeugin hat, dass wohl das richtige ipad verschickt wurde und du hast wohl keinen Zeugen, der wiederum bestätigen kann, dass das falsche ipad bei dir angekommen ist.
Daher sieht die Sache momentan eher schlecht für dich aus, da du für den Transport verantwortlich bist (ich gehe von einem privaten Verkäufer aus) und der Verkäufer nur das versenden des korrekten Artikel nachweisen muss.
Das hat er mit der Zeugin getan.


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#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Ich würde versuchen herauszufinden, auf wen das iPad2 registriert wurde - wenn das jemand aus dem Umkreis des Verkäufers war oder der ursprüngliche Besitzer es dem jetzigen Verkäufer verkauft hat, dann wäre das wohl ein starker Anscheinsbeweis, dass der Verkäufer lügt.

Ich weiß allerdings nicht wie Apple bei solchen Anfragen reagiert.

Ansonsten hast Du recht wenige Chancen... die Frage ist, wie der Richter die Vergleichsangebote wertet und ob sich die Zeugin evtl. verplappert... Richter sind nicht doof, die haben in der Regel ein ganz gutes Gespür dafür, wenn jemand flunkert.

Allerdings solltest Du nicht die Möglichkeit außer acht lassen, dass das iPad auf dem Versandweg ausgetauscht wurde - das würde dann in Deinen Gefahrenbereich fallen.

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#3
 Von 
Witzbombe
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Apple beruft sich da auf den Datenschutz und rückt nichts raus. Kann ich denn Apple quasi als Zeugen benennen, dass diese die Daten rausrücken? Die letzte AppleID auf dem Ipad ist irgendein ganz anderer. Dem hab ich auch schon geschrieben, aber keine Antwort erhalten. Das Vergleichsangebot liegt dem Gericht glaub ich gar nicht vor, da ich das nur meinem Anwalt geschickt habe, der mich bei der ersten Verhandlung vertreten hat, da ich selbst keine Zeit hatte. Aber wie schon gesagt, der ist mir keine große Hilfe. Ich glaube der hat bei der Verhandlung nicht mal was gesagt. Aber da warte ich noch auf ein Protokoll der Verhandlung.

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