eBay: Defekte Hardware ersteigert

31. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
v0dka
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay: Defekte Hardware ersteigert

Ich hoffe diese Schilderung ist allgemein genug gehalten:
Person A kauft vom Verkäufer B Computerhardware (z.B. ein Mainboard). In der Auktion wurde dieses als "gebraucht, jedoch einwandfrei funktionsfähig" angeboten. Nach Erhalt der Ware stellt A jedoch fest, dass die Hardware defekt ist bzw. einen oder mehrere den Nutzwert erheblich herabsetzende Fehler aufweist. Kann A auf einer Rücknahme der Ware bestehen, auch wenn ein Hinweis der Art "Dies ist eine Privatauktion, daher keine Rücknahme oder Garantie." in der Auktion angegeben wurde? Falls dem so ist, auf welcher Rechtsgrundlage? Oder bleibt A letztenendes auf der defekten Hardware sitzen, da er sie ja, wie B argumentieren könnte, beim Einbauen auch selbst hätte beschädigt haben können?

-- Editiert von v0dka am 31.03.2006 17:09:16

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schorchi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@vodka

Ist der VK privat, gilt grundsätzlich, daß der K dem VK nachweisen muß, daß die Ware bereits bei Übergabe fehlerhaft war. Dies ist in der Regel äußerst problematisch.

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