Hallo lieben Leute,
ich habe vor einigen Wochen auf eBay eine Schmutzwasserpumpe verkauft (ca. 160€) und habe für die Darstellung der Pumpe (1 BILD!) von einer Händlerinternetseite verwendet. Dieses Bild hatte ein Wasserzeichen von eben diesem Händler im Hintergrund, dass allerdings so schwach war, dass ich es glatt übersehen habe.
Heute flattert mir Brief von einer Anwaltskanzlei ins Haus...
Ich habe mal das Schreiben abgelichtet und hier könnt ihr es sehen:
Seite 1 -
http://www.bilder-hochladen.net/files/ik9f-1-c4ca-jpg.html
Seite 2 -
http://www.bilder-hochladen.net/files/ik9f-2-c81e-jpg.html
Seite 3 -
http://www.bilder-hochladen.net/files/ik9f-3-eccb-jpg.html
Seite 4 -
http://www.bilder-hochladen.net/files/ik9f-4-a87f-jpg.html
Seite 5 -
http://www.bilder-hochladen.net/files/ik9f-5-e4da-jpg.html
Seite 6 -
http://www.bilder-hochladen.net/files/ik9f-5-e4da-jpg.html
Seite 7 -
http://www.bilder-hochladen.net/files/ik9f-6-1679-jpg.html
Meine Fragen nun:
1)
Was haltet Ihr davon?
2)
Ist die Höhe des Streitswerts (5000€ !!!) Euro gerechtefertigt?
3)
Ist überhaupt so eine Hohe Zahlungsstrafe (die Anwälte kosten ja das Doppelte der eigentlichen Schadensersatzforderung!) gerechtfertigt?
4)
Das Schlimmste: Ich bin Azubi... Kann ich irgendwie verlangen, dass ich nicht alles alleine Zahlen muss, zB. mithilfe einer Prozesskostehilfe o.ä.?
5)
Ich weiß jetzt schon, dass ich soviel Geld bis zu diesem Datum nicht überweisen kann, was soll ich machen/was empfiehlt ihr?
ich hoffe ich kriege so schnell wie möglich Antworten!
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eBay Auktion - Urheberrechtsverletzung Bild
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
quote:
die Anwälte kosten ja das Doppelte der eigentlichen Schadensersatzforderung
Was durchaus passieren kann - bei Schutzrechtsverletzungen kann das Unterlassungsinteresse im Einzelfall 100.000 EUR betragen, der eingetretene Schaden Null. Dann zahlt man vierstellige Anwaltsgebühren trotz keinem Schaden, das ist die Besonderheit bei Unterlassungssachen.
quote:
Kann ich irgendwie verlangen, dass ich nicht alles alleine Zahlen muss, zB. mithilfe einer Prozesskostehilfe
PKH zahlt dir ggfs. eigene Rechtsverfolgungskosten. Nicht fremde.
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Hallo,
Zu1) Das ist absolut OK, dass der Bilderklau deinerseits von der Rechteinhaberin verfolgt wird!
Egal ob ein Bild ein Wasserzeichen hat oder nicht, es ist IMMER vorher eine Nutzungserlaubnis einzuholen, ausser das Bild wurde deutlich zur freien nutzung bereitgestellt. Es ist dabei sogar egal ob es sich um einen Gewerbetreibenden oder Jemand privaten handelt, alle Bilder sind immer urheberrechtlich geschützt! (Oder mal anders gefragt, gehst du auch auf der Strasse hin und nimmst dir so einfach das erstbeste Auto und nutzt es?)
Zu2)J aist korrekt!
Zu3) Ja ist auch korrekt, ergibt sich aus dem Streitwert.
Zu4) Warum sollen WIR jetzt die Kosten für dich übernehmen?
Zu5) Mit dem gegnerischen Anwalt sprechen und versuchen eine Ratenzahlung auszuhandeln kann sicherlich nicht schaden.
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Danke für eure Antworten. Ich habe mit dem Anwalt telefonischen Kontakt aufgenommen und er ist mir entgegengekommen. Er will nur noch die Hälkfte haben, das macht die ganze Sache natürlich einfacher :=)
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Es lohnt sich vermutlich einmal einen spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen. Die Frage ist nämlich z.B. ob das Logo überhaupt die notwendige Schöpfungshöhe erreicht.
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"Iudex non calculat!"
quote:
Es lohnt sich vermutlich einmal einen spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen. Die Frage ist nämlich z.B. ob das Logo überhaupt die notwendige Schöpfungshöhe erreicht.
Es handelt sich um eine technische Zeichnung, nicht um ein Logo.
Der TE kommt mit den 50% eigentlich ganz gut davon ...
Hi Mirk,
dein Kommentar ist erste Klasse und sehr Aufschulussreich! :D
Jetzt kommen mir die 300€ auch zuviel vor und ich denke ich sollte mich mit dem Anwalt anlegen, wenn ich mir so dein Kommentar durchlese oder etwa nicht?
Welche Vorgehensweise würdest du mir empfehlen bitte?
LG
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Hi Mirk,
danke für dein Kommentar! Ist erste Klasse und sehr Aufschlussreich... Übrignes: Es handelt sich genau um diese Grafik!
Ich fasse mal zusammen:
Hier
liegt keine Urheberrechtsverletzung vor, weil es nicht das geistige Eigentum von den "Angreifern" ist!
Ich
soll mich mit dennen anlegen und selber einen Anwalt beauftragen, weil 300€ auch zuviel wären!?
Danke für alle Antworten, bin schlauer als vorher, auf jedenfall!
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Hi Mirk,
danke für dein Kommentar! Ist erste Klasse und sehr Aufschlussreich... Übrignes: Es handelt sich genau um diese Grafik!
Ich fasse mal zusammen:
Hier
liegt keine Urheberrechtsverletzung vor, weil es nicht das geistige Eigentum von den "Angreifern" ist!
Ich
soll mich mit dennen anlegen und selber einen Anwalt beauftragen, weil 300€ auch zuviel wären!?
Danke für alle Antworten, bin schlauer als vorher, auf jedenfall!
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Hi Mirk,
danke für dein Kommentar! Ist erste Klasse und sehr Aufschlussreich... Übrignes: Es handelt sich genau um diese Grafik!
Ich fasse mal zusammen:
Hier
liegt keine Urheberrechtsverletzung vor, weil es nicht das geistige Eigentum von den "Angreifern" ist!
Ich
soll mich mit dennen anlegen und selber einen Anwalt beauftragen, weil 300€ auch zuviel wären!?
Danke für alle Antworten, bin schlauer als vorher, auf jedenfall!
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