defektes Gerät verkauft bei ebay

23. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
dany0001
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)
defektes Gerät verkauft bei ebay

Hallo guten Abend,

habe folgende Frage: Ich habe über Ebay einen defekten Camcorder verkauft. Die Beschreibung lautete folgend :

Ich möchte darauf hinweisen, dass der Sony DCR PC3E Camcorder einen Wasserschaden ,Gebrauchsspuren hat und ohne Zubehör (Ladegerät, Akku, Gebrauchsanleitung, Fernbedienung) als defekt versteigert wird.
Hier noch ein paar
Technische Daten:
Sucher: Elektronisch (Farbe)
Bildwandler: ¼ -Zoll-CCD ca. 800.000 Pixel,
Objektiv: Carl Zeiss kombiniertes Motorzoomobjektiv
Filterdurchmesser: 30mm 10x (optisch) 40x (digital)
Brennweite: 3,3 -33 mm
Umgerechnet auf die Verhältnisse einer 35 mm Kleinbildkammera:
42 – 420mm
Farbtemperatur: Automatisch, gehalten (HOLD), Festwert (3200K) für
Innenaufnahmen, Festwert (5800K) für Außenaufnahmen
Min. Beleuchtungsstärke: 5 Lux (F 1,7)
0 Lux (im NightShot-Modus)


soweit so gut. dieses Gerät hatte ich in einer vorherigen Auktion ersteigert und aufgrund der Mängel wie sie oben beschrieben waren weiter verkauft/versteigert. Ich habe dieses Gerät weder geöffnet (nur das Kassettenfach) und mir gesagt, das eine Reperatur sich dafür nicht mehr lohnt.

Der neue Käufer teilte mir in einer Mail mit, dass er das Gerät geöffnet habe und hier und da Kabel abgerissen seien. Er droht mir mit Anwalt und negativer Bewertung, wenn ich dieses Gerät nicht zurück nehme, oder ihm einen Preisnachlass von 50% gewähre. Ich sei schließlich für die Beschreibung haftbar.

In wieweit trifft dieses denn zu, da ich den Camcorder so verkauft habe, wie ich diesen bekommen habe ?

Danke für Info

Daniel

Problem bei eBay und Co?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Henning2003
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 5x hilfreich)

Poste doch mal den Link zu dieser Auktion.


Gruß Henning

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dany0001
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Artikelnummer 3068907817

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Henning2003
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 5x hilfreich)

Du hast klar in Deiner Beschreibung den Schaden angegeben. Wer sagt denn nicht das der Käufer die Kabel abgerissen hat? Es dürfte schwer werden Dir das nachzuweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Hm, ich sehe das Problem darin, dass er "einen Wasserschaden" angegeben hat - das würde bedeuten, dass dann keine Kabel abgerissen sein dürften.

Wenn nun der K Zeugen hat, wird es für schwer, das Gegenteil zu beweisen (ausser beim verpacken war jemand dabei).

Da die Kabel allerdings unter dem Gehäuse sind, kannst du ja auch nicht ausschliessen, dass die beim Versand noch dran waren.

Im Notfall gibst du das Geld zurück und machst dies bei dem, wo du das Gerät gekauft hast, genauso ;)

Gruss
MichiM

P.S. Für die Beschreibung ist immer der VK verantwortlich - genaugenommen darf keine Beschreibung von einem anderen Anbieter "kopiert" werden (geistiges Eigentum oder so)

-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

(geistiges Eigentum oder so)...

Ab einem gewissen Grad haben Artikelbeschreibungen Werkqualitäten iSd Urhebergesetzes und dürfen nicht ohne Erlaubnios kopiert werden.

Ich würde in dem Fall gar kein Geld zurückzahlen und mich auf den Standpunkt stellen, defekt ist defekt - kaputter geht nicht! (Slogan urheberrechtlich geschützt ;) )

Schöne Grüße

RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://sevriens.net" target="blank">sevriens.net</a>



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#6
 Von 
dany0001
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, für eure Infos.
Die Beschreibung für den Artikel habe ich nicht kopiert, sondern neu geschrieben, da der Artikel vor "längerer Zeit" ersteigert wurde, und in Ebay nicht mehr verfügbar ist. War vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt.
Aber Zeugen für das Auspacken und Verpacken zu haben ist schon etwas peinlich, denn irgendwo sollte ein Deal auch eine Vertauensbasis haben... naja welcome to 2004.
Die Frist für den Preinachlass ist jetzt jedenfalls abgelaufen und nun warte ich auf den Brief vom Anwalt und die negative Bewertung. Hatte selbst 150€ für dieses Gerät bezahlt und 64€ dafür bekommen .... hat sich
ja gelohnt :(

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Wenn der Deal eine Vertrauensbasis haben soll, dann darf der K auch davon ausgehen, dass nicht mehr defekt ist, als in der Artikelbeschreibung angegeben wurde.

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#8
 Von 
dany0001
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun, anscheinend handelt es sich bei dem K um einen Sport-Ebayer, der es sich zur Aufgabe gemacht hat günstig an Geräte zu kommen mit Drohungen rechtliche Schritte einzuleiten und Preisminderung zu bekommen, da dieses hier nicht der Einzelfall ist. Dazu ein Auszug aus seiner letzten E-Mail

Wie angekündigt haben sie eine negative Bewertung erhalten
Ich gebe ihnen nochmals die Möglichkeit sich gütlich zu einigen, ansonsten hören sie von meinem Anwalt, was mit erheblichen Mehrkosten für sie verbunden ist.
Sie wären nicht der erste Fall, der das bei mir verliert. Nach Gesetzgebung sind sie bei Falschangaben ( auch bei Nichtwissen ) für ihren verkauften Artikel verantwortlich.
Und selbst das neue EU Gesetz schützt nicht vor Mangelhafter Ware, sondern lediglich vor der Garantie einer beschriebener Ware die dann kaputt geht.
Tatsache ist, das der von ihnen verkaufte Artikel gravierent mehr Mängel hat als beschrieben und somit ein "Minderungs oder Rückgabeanspruch besteht" ( Zitat von meinem Anwalt) desweiteren haben sie von keinem Rückgabeverzicht gebrauch gemacht
Also wenn ich bis zum 30.01.2004 nichts von ihnen höre, wird die Angelegenheit übergeben.
Mfg XXX

Nun eine Preisminderung von 50% kommt für mich nicht in Betracht, da der K das Gerät geöffnet hat, und festgestellt hat, das er es anscheinend nicht gebrauchen kann, da der beschriebene Wasserschaden vorhanden ist.

Habe leider wenig Zeit mich um die Angelegenheit zu kümmern, da ich beruflich von Morgens bis Abends im Büro "verbringe".

Welche Möglichkeiten bestehen gegen einen Sport-Ebayer vorzugehen ?
1) Ebayseitig und Rechtlich, da dieses kein Einzelfall von dem K ist.
2) Weiß einer von euch über die evt. Kosten Bescheid (Anwaltskosten).
3) Wenn der V. immer für seine Beschreibung haftbar ist (auch wenn er das Gerät als defekt verkauft) macht Ebay überhaupt noch Sinn oder sollte man gleich über eine Preisnachlassklausel nachdenken ?


Danke für eure Infos

Daniel

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mavina
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 14x hilfreich)

jetzt wo ich ein bißchen länger drüber nachdenke fällt mir auf wie durchdacht sowas wahrscheinlich ist: man kauft etwas so gut wie völlig kaputtes und besteht dann auf schadenseratz für die mängel, die nicht beschrieben worden sind.

mit defekten geräten ist das so eine sache, denn es kommt immer drauf an wie man den defekt angibt.
rechtlich braucht man glaube ich zeugen, dann könnte man das evtl. klären. ich würde es so machen wie von RA D.P.M. Sevriens
beschrieben, so bekommst du dann auch noch dein geld zurück wenn du glück hast.

wäre es nicht möglich, dass der verkäufer von dem du die kamera hast was an den kabeln zerstört hat? vielleicht solltest du dich dann mal an ihn wenden (wenn du an den kabeln nichts gemacht hast kann es ja nur der verkäufer oder dein käufer gewesen sein.. )

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ich halte das vom K eher für Wortgeklingel. :)

Sie wären nicht der erste Fall, der das bei mir verliert.

Das muß man ja nicht unbedingt glauben. ;)
Wer sowas einmal durchgezogen hat, wird sich eher hüten, sowas zur Gewohnheit werden zu lassen (viel zu viel Nerven für das bissl Geld).


Und selbst das neue EU Gesetz schützt nicht vor Mangelhafter Ware,


Wenn er das schon mal durchgefochten hat, sollte er wissen, daß es kein "EU-Gesetz" gibt.

desweiteren haben sie von keinem Rückgabeverzicht gebrauch gemacht

Das muß man als privater VK (im Gegensatz zur Gewährleistung) auch nicht - das hätte ihm sein Anwalt schon gerne sagen können. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
dany0001
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Info.

Leider gibt es immer Leute die es sich zum Lebensinhalt gemacht haben andere zu verklagen ( vielleicht macht das ja Spass ).

Was die Kabelgeschichte betrifft, so wird es sicher schwierig sein, den Vorbesitzer dafür
ranzuziehen, da die Ersteigerung vor längerer Zeit stattgefunden hat.

Was mich im besonderen interessiert ist die Frage, wie ich mich dem ganzen stellen soll, da die Kosten für Anwalt wahrscheinlich über dem Warenwert liegen und den negativ Eintrag bei Ebay finde ich auch nicht nett.

Danke für Info

Gruß

Daniel

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Nach Gesetzgebung sind sie bei Falschangaben ( auch bei Nichtwissen ) für ihren verkauften Artikel verantwortlich.
Handelt es sich um arglistige Täuschung?
Wenn ich einen Wasserschaden hatte und das Gerät nicht mehr funktioniert, schliesse ich daraus, dass dieses die Ursache ist.

Wenn dir der Fehler nicht bekannt war (unwissend) und du die Ware als "Defekt" verkauft hast, kann er daraus nicht einen Sachmangel machen.

Ausserdem: Wurde die Sache von einer Fachwerkstatt geöffnet? Nur die ist in der lage, "fehlerfreie Arbeit" zu garantieren.
Die Sachmangelhaftung des VK ist doch nur dann vorhanden, wenn die Herstellerangaben des Gerätes beachtet wurden (du verlängerst ja so gesehen nur die Gewährleistung des Herstellers - und die besagt immer "öffenen des Gerätes nur durch eine Fachwerkstatt"). Oder liege ich hier falsch?

Gruss
MichiM

-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
dany0001
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke ... für eure Infos.

Da ich bis Heute noch keinen Brief vom Anwalt bekommen habe, kann sich ja noch ändern, möchte ich die Frage stellen,

ob es zulässig ist Informationen über den Käufer, bzw. seine Kaufmodalitäten bei anderen Ebayern anzufordern.
Ob dem Ein oder Anderen Verkäufer mit negativer Bewertung und Anwalt gedroht wurde, wenn keine Preisminderung stattfindet.

Danke für eure Info

Gruß

Daniel

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