hallo,
ich habe eine (schlechte) bewertung erhalten "...indem man Schrott verkauft".
zitat meyers großes hand lexicon (isbn 3-411-02152-7)
Schrott:"Altmetall, speziell Alteisen, das als wicht. Rohstoff den Hüttenwerken zugeführt wird"
Die Frage ist, kann man irgendwie gegen solche Falschaussagen vorgehen ?
(Verkauft wurde alles andere als Schrott)
noch ein Frohes Fest und nen guten Rutsch ins neue Jahr
bewertung....
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Wenn die Ware nach Ansicht des K mangelhaft war, geht "Schrott" als umgangssprachliche Bezeichnung für "mangelhafte Ware" noch als zulässige Meinungsäußerung durch.
Ist die Aussage hingegen offensichlich unwahr, könnte man dem K eine Geschäftsschädigungsabsicht unterstellen.
In der Praxis dürfte sich aber eine Klage deswegen nicht lohnen - einem größeren Unternehmer mit 1000+ Bewertungen fällt eine negative nicht ins Gewicht, bei einem kleinen VK hingegen dürfte der "Geschäftsschaden" wegen des geringen Umsatzes auch gering sein.
nun ich hab privat verkauft.
der artikel befand sich zum zeitpunkt des versendens in einem tadelosen zustand und so wie beschrieben. (ich warte derzeitig noch auf die antwort des k., was denn an der sache "schrott" sei)
wie wäre es denn mit der beweislast.
jemand, der eine derartige (m.E. unwahre) Aussage verbreitet, müßte diese doch auch nachweisen müssen ? (selbst wenn ich diesen dann verklagen sollte ?)
Darf man denn in Dtl. einfach unwahre Behauptungen aufstellen und diese dauerhaft über einen äußern (auch im zusammenhang mit einer "Beschwerde))?
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--- editiert vom Admin
wir bräuchten hier vielleicht mehr Psychologen wie Anwälte
... ich hätte auch schon den ersten Kandidaten für die Couch ...
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