bei Betrugsanzeige Aussage verweigern

17. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
badcobra18
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 10x hilfreich)
bei Betrugsanzeige Aussage verweigern

Hallo zusammen!

Auf einer Online-Auktionsplattform wird ein Artikel plus Zubehör für knapp 400 Euro versteigert. Zuerst wird der Betrag überwiesen, dann die Ware zugeschickt. Jedoch nur der Artikel und das Zubehör nicht.

Da Kontaktaufnamen zum Verkäufer ohne Erfolg war, wurde Anzeige wegen Betrug erstattet. Nun habe ich erfahren, dass derartige Verfahren wegen Betrug oft eingestellt werden, da die betrügerischen Verkäufer die Aussage verweigern oder zur Vernehmung durch die Polizei garnicht erst auftauchen.

Geht sowas? Ist das "normal"? :bang:

Gruß von badcobra18

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

damit ein betrug vorliegt, müssen eben gewisse kritierien wie vorsatz ect. erfüllt sein. vieles was der durchschnittsbürger als betrug betitelt, ist eben keiner.
wie es bei deinem fall laufen wird, kann natürlich keiner sagen...

solltest du berechtigte ansprüche gegen dem verkäufer haben, bestehen diese auch unabhängig des strafverfahrens.
diese kannst du dann, im zweifel auch über einen anwalt und evtl. gerichtlich durchsetzen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

quote:
wurde Anzeige wegen Betrug erstattet.

Du gegen dich oder du gegen den Verkäufer?


Du sendest eine Ware unvollständig zurück und erwartetst ernsthaft das er dir das komplette Geld auszahlt? Und weil er von seinem zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht, bekommt er eine Betrugsanzeige von dir???


Mal im Ernst, wenn das so gelaufen ist wie ich das verstanden habe, dann kann das für dich noch unangenehm werden...




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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#3
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

@Harry: Ich glaube, du mißverstehst da was:

"Zuerst wird der Betrag (vom K) überwiesen, dann (versendet der VK) die Ware zugeschickt. Jedoch (erhält der K) nur den Artikel und das Zubehör nicht."

Der K will eben für den Betrag den komplette Artikel incl. Zubehör erhalten; er hat nichts zurückgeschickt oder so ....

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#4
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

quote:
habe ich erfahren, dass derartige Verfahren wegen Betrug oft eingestellt werden, da die betrügerischen Verkäufer die Aussage verweigern oder zur Vernehmung durch die Polizei garnicht erst auftauchen.

Das ist natürlich Unsinn. Ein Verfahren wird eingestellt, wenn der Vorgang objektiv nicht strafbar ist (nicht jede verspätete Überweisung und jeder verspätete Versand ist gleich ein Betrug) oder die Tat nicht nachzuweisen ist. Neben der Aussage des Beschuldigten gibt es aber - gerade bei Internetgeschäften - viel mehr Beweismittel. Man kann ein Verfahren auch problemlos ohne die Aussage eines Beschuldigten fortsetzen.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

@MarkusMa
jetzt hat auch Harry verstanden ... Harry war wohl noch nicht ganz wach ;)




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#6
 Von 
badcobra18
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 10x hilfreich)

quote:
Das ist natürlich Unsinn. Ein Verfahren wird eingestellt, wenn der Vorgang objektiv nicht strafbar ist (nicht jede verspätete Überweisung und jeder verspätete Versand ist gleich ein Betrug) oder die Tat nicht nachzuweisen ist. Neben der Aussage des Beschuldigten gibt es aber - gerade bei Internetgeschäften - viel mehr Beweismittel. Man kann ein Verfahren auch problemlos ohne die Aussage eines Beschuldigten fortsetzen.



@ Bewährungshelfer: Danke für die Antwort.

Aber was soll denn ohne die Aussage des Verkäufers nocht ermittelt werden? Bzw. was soll wem bewiesen/nachgewiesen werden?

Gruß von badcobra18

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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Dir ist aber klar das du wegen des Strafverfahren keine Ware oder Geld bekommst. Höchstens der Täter eine Strafe.

Vermutich wird eingestellt und auf den Privatklageweg verweisen das das öffentliche Interesse nicht besteht. Dazu bräuchte es mehr Betrogene.

Oder der Beklagte ausssagt spiellt keine Rolle, die müssen das ohne den Beklagten beweisen können.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#8
 Von 
badcobra18
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 10x hilfreich)

@mustermann2000: zunächstmal Danke für die Antwort

quote:
>bei Betrugsanzeige Aussage verweigern
Dir ist aber klar das du wegen des Strafverfahren keine Ware oder Geld bekommst. Höchstens der Täter eine Strafe.


Ja schon, aber sich alles gefallen lassen muss man sich nicht. Wie läuft das eigentlich mit dem Zivilverfahren? Und vor allem wenn der Verkäufer abgebrannt ist?

quote:
Vermutich wird eingestellt und auf den Privatklageweg verweisen das das öffentliche Interesse nicht besteht. Dazu bräuchte es mehr Betrogene.


Das ist genau das, was ich schon öfters gelesen/gehört habe. Aber: Warum eigentlich? Immerhin geht es hier um einen Fall von 400 Euro.

Gruß von badcobra18

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#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Und vor allem wenn der Verkäufer abgebrannt ist?


Dann hat man Pech, kann nen Titel erwirken der bis zum Insolvenzantrag oder 30 Jahre gilt.

Weil der Staatsanwalt keine tausende Euro Steuergelder für Ermittlungen rauswirft weil dir für 50 Cent Zubehör fehlt. Oder weil man das eh nicht beweisen kann das es Betrug ist, weil es genaus so ein Packfehler, Materialschwund oder Versandverlust sein kann.

K.

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#10
 Von 
badcobra18
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 10x hilfreich)

@mustermann2000: Danke für die Antwort. Das ist leider genau das, was ich befürchtete.

Gruß von badcobra18

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