[color=black][/color][size=12px][/size]also wenn jemand das genau wissen will welche Fehler der Käufer und ich selbst gemacht haben,eben in der Antwort mitteilen.Aber eine grundsätzliche Frage? Was ist eine Transaktion?Da muss doch etwas ausgetauscht werden?Im Falle von Ebay - Ware gegen Geld,oder?Aber wenn nachweislich nicht bezahlt wurde,u. ich kann auch beweisen das ich nichts verschickt habe,dann kann man doch nicht von einer Transaktion sprechen?Und wenn es keine Transaktion gibt,warum sollte man dann "Provision für diese Transaktion"bezahlen?Und ausserdem habe ich eine negative Bewertung bekommen - "Bewertung für diese Transaktion".......die nie stattgefunden hat.Kann Ebay machen was es will?Haben die schon soviele Politiker geschmiert,das die damit durchkommen?Aus meiner Sicht gibt es rechtlich doch nur 2 Möglichkeiten,entweder Ebay ändert diese Praxis,oder die Formulierung,denn von einer Transaktion kann in solchen Fällen doch keine Rede sein.:)
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Êbay zahlt trotz beweis Provision nicht zurück
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Du startest jetzt den 3. Thread in dieser Sache. Die anderen beiden wurden m. E. umfassend beantwortet.
Schon am 24. 04. habe ich dargelegt, dass der einzige wirksame Weg, seine Provision zurückzuerhalten, über das von eBay vorgegebene Prozedere führt, nämlich einen unbezahlten Artikel zu melden und das innerhalb von 45 Tagen nach Beendigung der Auktion.
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Bist du diesem Rat gefolgt, hast du das gemacht? Hast du über diesen Weg eBay zur Kenntnis gebracht, dass die Transaktion abgebrochen wurde, da der Artikel nicht bezahlt wurde?
Dir wurde hier im Forum bestätigt, dass du ein Recht darauf hattest, die PayPal Zahlung abzulehnen. Also wurde der Artikel nicht bezahlt.
So steht es da:
"Wenn Sie PayPal als Zahlungsmethode akzeptierten, wird der Fall automatisch geschlossen, sobald der Käufer mit PayPal bezahlt hat."
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
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PayPal wurde NICHT als Zahlungsgmethode angeboten, also gilt das hier:
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Der Käufer möchte mit dem Verkäufer kommunizieren.
Der Käufer reagiert und möchte das Problem mit Ihnen klären.
Sie als Verkäufer können das den Fall jederzeit schließen und die Gutschrift der Verkaufsprovision beantragen.
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Wenn der Käufer innerhalb von 7 Tagen nicht reagiert, können Sie den Fall schließen und eine Gutschrift der Verkaufsprovision beantragen.
Ihnen wird die Verkaufsprovision gutgeschrieben und Sie können den Artikel kostenlos wiedereinstellen.
Der Käufer wird verwarnt. Zusätzlich entfernen wir die vom Käufer abgegebene Bewertung und den Kommentar, wenn er auf die Meldung nicht reagiert. Diese Bewertungen haben dann keine Auswirkung mehr auf den Bewertungspunktestand des Verkäufers.
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In beiden Fällen hätte man problemlos die Verkaufsprovision gutgeschrieben bekommen, das erfolgt automatisch.
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Wo ist also das Problem?
Was den Begriff "Transaktion" betrifft, wird dies als Transaktion verstanden werden müssen.
"Transaktion (Wirtschaft), eine gegenseitige Übertragung von Gütern und Informationen zwischen zwei Wirtschaftssubjekten"
http://de.wikipedia.org/wiki/Transaktion
Nur wurde sie hier nicht zu Ende gebracht, das ist der Punkt. Im Grunde ist das Verpflichtungsgeschäft = Kaufvertrag hier noch voll wirksam, der Käufer hat Anspruch auf die Ware, du Anspruch auf den Kaufpreis, es sei denn, es wäre rechtswirksam ein Rücktritt erklärt worden.
Immer noch kannst du den Kaufpreis einklagen, Zug um Zug gegen Übergabe des Artikels.
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Die Irritationen hier haben wahrscheinlich ihren Ursprung darin, dass der von eBay aufgezeigte Weg nicht eingehalten wurde. Wenn du irgendwo anders nicht die vorgelegten Formulare ausfüllst, wird man deinen Antrag nicht bearbeiten. Weder beim Finanzamt, noch bei staatlichen Stellen, wahrscheinlich nirgendwo.
Wenn du der Meinung bist, trotzdem einen Anspruch zu haben, wirst du klagen müssen.
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Auch die Fragen zu Bewertungen und roten Karten sind hier des Öfteren beantwortet worden. eBay räumt nun mal einem Käufer, der nicht bezahlt hat, trotzdem die Möglichkeit ein zu bewerten. Die einzige Ausnahme wäre, wenn er auf die Meldung eines unbezahlten Artkels hin nicht innerhalb von 7 Tagen geantwortet hätte. Dann würde eBay, aber wieder nur auf Antrag des Verkäufers, diese Bewertung und auch den Kommentar löschen.
"Der Käufer wird verwarnt. Zusätzlich entfernen wir die vom Käufer abgegebene Bewertung und den Kommentar, wenn er auf die Meldung nicht reagiert. Diese Bewertungen haben dann keine Auswirkung mehr auf den Bewertungspunktestand des Verkäufers."
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Ansonsten gelten nur die allgemeinen Bestimmungen von eBay zu den Bewertungen und natürlich das Gesetz.
eBay:
http://pages.ebay.de/help/feedback/questions/unfair-feedback.html
http://pages.ebay.de/help/policies/feedback-removal.html
http://pages.ebay.de/help/feedback/revision-request.html
Kommst du damit nicht weiter, wirst du ebenfalls klagen müssen, Voraussetzungen findest du hier:
http://www.123recht.net/ungerechtfertigte-negative-Bewertung-__f153613.html
und in vielen gleichartigen Threads dieses Forums.
Und wenn jetzt noch ein Frage sein sollte, dann stelle bitte eine präzise Frage, bisher wissen wir noch nicht einmal, ob ein unbezahlter Artikel gemeldet wurde oder nicht, du erwartest aber Hilfe und stellst den gleichen Sachverhalt zum 3. Mal ein.
-- Editiert am 15.05.2009 09:59
hallo
.. interessante ausführungen, die alle nur eines beweisen,nämlich , dass ebay mittlerweile ein schwerstfälliger ,kundendesorienter apparat ist, der entweder nicht oder äussert langwierig reagiert.
in meinem fall habe ich ein guthaben von 30,93 bei ebay.
ebay schafft es nicht oder will es nicht , dieser betrag trotz aufforderungen und dem ganzen klaren prozedere, auf mein konto anzuweisen.
dieser vorgang zieht sich jetzt seit 6. april 18 bis heute.
mittlerweile denke ich , dass dies seitens ebay absicht ist, nämlich zu warten , bis es dem nutzer zu blöd wird und er auf die rückzahlung verzichtet!
ich würde am liebsten das geld einer wohltätigen geschichte spenden, wenn ich sicher sein könnte, dass ebay das geld auch überweist. der ärger übersteigt mittlerweile bei weitem den nutzen , den ebay anfangs für käufer und verkäufer hatte.( bin seit 17 jahren mitglied bei ebay )
aber vielleicht bin ich auch nur zu blöd, um das ebaysystem verstehen zu können.vielleicht kann mir ja jemand erklären ,warum bei einer rückzahlung mein konto erst geprüft werden muss ,obwohl vom gleichen konto seit 17 jahren die provisionen und gebühren abgebucht werden.
daher konkrete frage:
was kann ich noch tun , ausser alle 14 tage urgieren?
fmhat
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Sich nicht an 9 Jahre alte Threads anhängen, sondern einen eigenen eröffnen.Zitatwas kann ich noch tun , ausser alle 14 tage urgieren :
-- Editiert von fb367463-2 am 26.07.2018 03:00
Und jetzt?
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