artikelzustand

2. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
samer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
artikelzustand

hallo erstmal an alle,

ich habe folgendes problem.
habe über premiere eine sat box mit einem neuen abo bekommen,
und diese unbenutzt als neu weiterverkauft über e-bay.
jetzt hat sich herausgestellt das die box von premiere
generalüberholt mit neuster software und einem jahr garantie
aber neuwertig ist.
der käufer hat mir das erklärt und gleich einen haufen theater
gemacht. ich habe ihm darauf geanwortet mich entschuldigt, das
ich von neu ausgegangen bin da ich es auch so gekauft hatte ihm aber sofort die rücknahme und die rückerstattung seiner
kosten zugesagt (auch seiner portokosten!).
da hat er doch glatt noch 15 € schadensersatz für seine angeblichen unanehmlickkeiten gefordert. das habe ich abgelehnt und schon kam heute eine strafanzeige gegen mich
wegen betruges ins haus geflattert.
kann man sich wirklich wegen 15 € so erpressen lassen.
betrug wäre doch wenn ich die rücknahme verweigert hätte, oder.

na was meint ihr denn.
bin ich jetzt ein betrüger ?
bei e-bay steht ja bei artikelbezeichnung neu immerhin, das
die herstellergarantie noch nicht abegelaufen sei. was bei
mir ja noch fast volle 12 monate vorhanden ist.
ich versteh manche leute einfach nicht, wo er die box auch
noch zum mindesgebot bekommen hat.
was soll ich machen?
habe den verdacht das ich die box nie wieder sehe wenn ich
ihm das geld überweise.

-- Editiert von samer am 02.10.2004 19:34:42

-- Editiert von samer am 02.10.2004 19:35:28

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Samer,

ehrlich gesagt, dass verstehe ich ebenfalls nicht! Wenn er meint, wegen seiner 15 Euro so einen Aufriss machen zu müssen, dann lass ihn doch kommen, meistens ist das doch nur dummes Getue.

Ein Richter würde das auch so sehen, also lass es drauf ankommen; sichere deine Ebay-Daten und sämtlichen Schriftverkehr zu diesem Artikel auf Diskette und druck alles aus für den eventuellen Rechtsstreitordner! Dann würde ich mich an die Instanz wenden, die wegen des Betrugsvorwurfes aktiv geworden ist und zwar schriftlich per Einschr./RS

Geld retoure überweisen, BITTE UNBEDINGT erst nach Erhalt des Paketes, schreibe dem Käufer per Einschreiben/Rückschein, er möchte den Artikel versichert zurücksenden - im selben Schreiben würde ich ihm auch mitteilen, wie du die Rechtssituation siehst!

VLG nefertari1968

-- Editiert von nefertari1968 am 03.10.2004 00:23:58

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#2
 Von 
satsepp
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Also Betrug ist ganz anders definiert, ich kann mir nicht vorstellen daß eine Polizeiamt deshalb in diesem Fall Ermittlungen einleitet.

Abgesehen davon werden alle D-Boxen von premiere ausdrückl als "Refurbished" verkauft, dies bedeutet Generalüberhohlt mit 1 Jahr Garantie.
Anders sind die neuen Receiver, die aber keine D-BOX2 (ohne Linuxmöglichkeit) schon neuware mit 2 Jahren Garantie.

Durch die Rücknahme sollte alles korrekt abgelaufen sein.

Ich hoffe du hattest Dir die Seriennummer aufgeschrieben, nicht daß Dir alter Schrott untergeschoben wird. wer so Link ist dem traue ich alles zu.

Sepp


-----------------
"Mod von http://jrankl.de/Abmahndatenbank/index.htm Mail: Abmahndatenbank@jrankl.de"

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#3
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Betrug setzt Vorsatz vorraus.
Schadensersatz kann man nur verlangen wenn wirklich Schaden entstanden ist.

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