Zugesicherte Eigenschaft

14. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Jens Stein
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)
Zugesicherte Eigenschaft

Bei Ebay habe ich einen DVD-Player in silber mit Rechnung und 2 Jahre Garantie ersteigert.

Nachdem ich dem Verkäufer das Geld überwiesen habe, hat er mit das Paket per Post zugeschickt. Dieses ist leider nicht angekommen. Er hat einen Nachforschungsauftrag bei der Post eingereicht. Das Paket ist also verschwunden :-(

Daraufhin habe ich den Verkäufer gefragt, ob er mir nicht noch einen DVD-Player zuschicken könnte. Er sagte JA und fragte mich nochmals nach der Farbe. Ich blieb bei der Farbe Silber. Jetzt bekam ich das Paket mit einem DVD-Player in schwarz und OHNE Rechnung + Garantie.

§ 459 Abs. 2 BGB besagt...der Verkäufer haftet auch dafür, dass die Sache zur Zeit des Überganges der Gefahr die zugesicherten Eigenschaften hat.

Demnach habe ich doch 3 Möglichkeiten...

§ 462 Wandelung oder Minderung

§ 463 Schadenersatz wegen Nichterfüllung

...oder sehe ich das falsch?

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Da es sich offenrsichtlich um einen gewerblichen Verkäufer handelt, haben Sie natürlich auch ohne "Rechnung" zwei Jahre Gewährleistung ( nicht Garantie , auch wenn es ständig synonym verwandt , handelt es sich dabei nicht um den selben Rechtsanspruch ) - endscheidend hierfür ist der Kaufnachweis , über den Sie ja durch Ausdruck der Angebotsseite zusammen mit dem eMAil- Verkehr ja verfügen. Ich bezweifle übrigens ,daß Sie auch bei Lieferung des ersten Geräts eine korrekte Rechnung erhalten hätten ( riecht doch stark nach Schwrzhandel - steurfrei ) , woraus folgt ,daß unter Umständen in zwei Jahren Ihre Ansprüche aus Gewährleistung oder entsprechend gegebenen Garantien ( Garantien ohne Zweckbestimmung sind wertlos ) nicht allzuviel wert sein dürften ,da Verkäufer in der zwischenzeit nicht mehr greifbar ( vor Kaufabschluss immer bedenken !!) - Stichwort : Küchentischverkäufer.

Natürlich haben Sie Anspruch auf Lieferung eines silbernen Geräts entsprechend des Angebots , mit allen Folgen aus der Lieferung des Falschgeräts ,die Sie bereits geschildert haben .

Auch bietet sich ein Rücktritt entsprechend den Fernabatzrichtlinien im BGB an , da nach überwiegender Juristenmeinung Verkäufe auf eBay keine Auktionen im Sinne des Gestzes sind und somit ein Ausschluss des Widerufsrechts hinfällig sei .

Aussicht ungewiss.

Meine Empfehlung :

Sein Sie froh , daß ein hoffentlich funktionierendes Gerät erhalten haben ( hoffentlich !) . Versuchen Sie unter Umständen einen kleinen Preisnachlass herauszuhandeln unter Hinweis auf geltendes Recht und daß Sie bei Eingehen durch den Verkäufer auf dieses verzichten würden ,was ja auch mit einigen Kosten für den Verkäufer verbunden sein würde ( 2 X Porto extra ) .

Vielleicht geht er drauf ein - ansonsten damit zufrieden geben ,daß es Ihnen besser geht als zahlreichen anderen , die bis heute auf ihre Ware warten.

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#2
 Von 
Jens Stein
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank für deine ausführliche Erklärung.

Nun wegen der falschen Farbe kann ich ein Auge zudrücken, aber in seinem Angebot heißt es deutlich "Neuware, mit Rechnung auf Ihren Namen inkl. MwSt. und 24 Monaten Garantie". Du sagst ich solle doch froh sein, wenn das Gerät funktioniert. Aber es kann doch nicht sein, dass offensichtlich die Verkäufer immer mit einem blauen Auge davon kommen. Rechtens finde ich es jedenfalls nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jens Stein
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

Also, nun ist bereits einige Zeit verstrichen seit ich diesen Artikel ersteigert habe. Der Verkäufer hat in der Zwischenzeit weitere negative Bewertungen erhalten. Auch andere Ebayer haben mich kontaktiert. Ebay selbst hat dem Verkäufer das Konto gesperrt. Dieser lacht sich ins Fäustchen und erzählt mir, dass er 4 weitere Konten hat bzw. neue eröffnen möchte. Auf einen Preisnachlass lässt er sich nicht ein und die Rechnung mit Garantie hat er mir immer noch nicht zugeschickt. Man kann ihn mit einem Anwalt oder Strafanzeige drohen...er rührt sich nicht. Ebay selbst rät mir zur Strafanzeige, da die Ware evtl. gestohlen sein könnte. Wozu ratet ihr mir denn? Leider bin ich nicht Rechtschutz versichert...

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#4
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Wenn Sie mit Anwalt drohen wird ihn das überhaupt nicht interessieren.
Sie müssen einen Anwalt einschalten und ggfs. Strafanzeige bei der Polizei stellen.

Ob und wie erfolgreich das ist, dass kann Ihnen keiner garantieren. Sie müssen selber beurteilen, ob sich der Aufwand lohnt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Wenn Sie mit Anwalt drohen wird ihn das überhaupt nicht interessieren.
Sie müssen einen Anwalt einschalten und ggfs. Strafanzeige bei der Polizei stellen.

Ob und wie erfolgreich das ist, dass kann Ihnen keiner garantieren. Sie müssen selber beurteilen, ob sich der Aufwand lohnt.

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