Zugesagte Eigenschaft falsch/ Rücknahme wie ?

4. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Klaus Schaffer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugesagte Eigenschaft falsch/ Rücknahme wie ?

Hallo,

ich habe vor ca. 14 Tagen eine Grafikkarte bei EBay ttp://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=21889&item=2082998844 ersteigert. Diese wurde gestern geliefert. Diese Grafikkarte wurde mit 128 MB DDR-Ram angepriesen. Tatächlich hat sie jedoch das billigere SDRAM. Auf der Verpackung ist ein Aufkleber 128 MB DDR-Ram angebracht. Diese Karte wurde/wird aber nie mit diesem Speicher hergestellt. Der Verkäufer (privat) beruft sich auf den Aufkleber und will die Karte nicht zurücknehmen.
Wie kann ich die Karte zurückgeben, bzw. sollte ich vorgehen ?

Gruß

Klaus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

das DDR-RAM ist eindeutig eine zugesicherte
Eigenschaft. Wenn dies nicht zutrifft (und
hierfür sind Sie beweispflichtig), könnte
der Verkäufer den Kaufvertrag wohl wegen
Irrtums über die Warenbeschaffenheit
anfechten, der Kaufvertrag würde dann
"rückabgewickelt".

Ich würde dem Käufer eine Frist zur Nach-
erfüllung setzen (d.h. Lieferung der
ausgeschriebenen Ware), danach wäre
Minderung, Rückabwicklung oder
Schadensersatz zu prüfen.

Gruß,

Wolgang

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Klaus Schaffer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Ich war mir zwecks des Aufklebers unsicher. (Wer diesen Aufkleber anbrachte ist für mich nicht nachvollziehbar.) Der Beweis "falscher Speicher" ist ja leicht erbracht, da diese in der vorliegenden Konfiguration NIE hergestellt wurde und der Speichertyp auch vom Computer angezeigt wird.

Gruß

Klaus

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