"Zug um Zug" Rückabwicklung mit Käufer und Anwälten

9. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
Vivian
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
"Zug um Zug" Rückabwicklung mit Käufer und Anwälten

Hallo!

Habe vor einiger Zeit einen Bikini bei ebay versteigert,
der Käufer teilte mir mit das die Ware nicht der Beschreibung entspreche. Ich bot ihm also an die Ware zurückzunehmen und
ihm das Geld zurück zu zahlen. (Da sich der Käufer bereits in
seiner ersten e-mail "kampfeslustig" auf eine gerichtliche Auseinandersetzung freute.)
Leider wollte der Käufer den Bikini erst nach Erhalt des Geldes
zusenden und ich wollte das er zuerst den Bikini zurückschickt.
Ich schrieb ihm das es bei ebay so üblich wäre da ich
schonmal in einer ähnliches Situation war und ebay mir damals
riet zuerst die Ware zurück schicken bevor ich eine Rückzahlung erhalten würde.

Nun hat dieser Mensch seinen Anwalt eingeschaltet und ich habe bis jetzt zwei Schreiben von zwei verschiedenen Anwälten per e-mail erhalten. In der ersten e-mail eine Fristsetzung von 7 Tagen für die Rückzahlung von 31,-(Wert) +26,68 Anwaltsgebühr....
Aus Kulanz und um die Sache zu beenden zahlte ich ihm die 31,- schließlich zurück allerdings erst nach Ablauf der Frist da ich zuvor auf meinem Standpunkt beharrte.
Nun steht in der zweiten e-mail ZITAT:

".....mein Mandant hat bestätigt, dass zwischenzeitlich die € 31,-- Ihrerseits überwiesen wurden.

Bedauerlicherweise sind unsere Anwaltsgebühren bis zum heutigen Tage nicht ausgeglichen.

Eine Rückabwicklung ergolgt Zug um Zug.

Mit dem Ausgleich unserer Gebühren befinden Sie sich im Verzug, da die Ansprüche unseres Mandanten berechtigt geltend gemacht wurden, insbesondere auch, da Sie die von uns gesetzte Frist auf den 17. Juli 2003 nicht eingehalten haben. Vielmehr haben Sie noch mit Schreiben vom 14. Juli 2003 mitgeteilt, dass die € 31,-- erst nach Erhalt des Bikinis zurücküberwiesen werden.

Ein Rechtstreit über die hier angefallenen Gebühren in Höhe von € 26,68 zu führen, wäre hier müssig und würde darüber hinaus ein Vielfaches an Kosten verursachen.

Insoweit geben wir nochmals Gelegenheit zur außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit, indem Sie die angefallenen Anwaltsgebühren in Höhe von € 26,68 bis spätestens

15. August 2003

an uns überweisen......"

Da ich dem Käufer von Anfang an die Rücknahme der Ware
zugesichert habe bin ich nicht bereit diese Kosten zu übernehmen.
Ich bin auch der Meinung das der Käufer sich auch zuerst an ebay hätte wenden können. Dies teilte ich der Kanzlei auch per e-mail mit. Leider habe ich bis auf wenige e-mails alles diesbezügliche gelöscht da ich nach meiner Rückzahlung nicht mit weiteren Forderungen der Anwälte gerechnet habe.

Was kann ich tun???

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ralf B.
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo !
Ich schätze mal Du hast Dich abzocken lassen !! Oder hast Du schoneinmal gehört das ein Anwalt seine Briefe per E-Mail schickt ? Ich hoffe Du hast Die Mail's noch . Versuche herauszufinden ob es diesen " Anwalt " überhaupt gibt . Das kannst Du auch bei der Anwaltskammer erfahren . Sollte der Anwalt nicht existieren würde ich Strafanzeige wegen Betruges stellen . Check doch mal den Absender der E-Mail ! Lass mal von Dir hören wenn Du mehr weist , würde mich mal persönlich intressieren !
Mfg aus HH

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" Es gibt Tage da Verliert man , und es gibt Tage da Gewinnen die anderen ;) "

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#2
 Von 
Vivian
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Bis jetzt hab ich die Anwaltskosten ja nicht gezahlt lediglich das Geld für den Bikini habe ich dem Käufer zurückgezahlt und daraufhin hat er die Ware auch (per Einschreiben+Rückschein) zurückgeschickt.
Die mails habe ich noch...
Die erste e-mail kam von einem Familienrecht Anwalt....die zweite von einer Anwältin aus derselben Kanzlei. Hatte auch den Verdacht das es Betrug sein könnte ABER es existiert sogar eine seriöse Homepage dieser Kanzlei. Es gibt sie wirklich....

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#3
 Von 
Ralf B.
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo !
Wenn Du Deine Sachen wiederhast , würde ich es drauf ankommen lassen . Du hattest dem Käufer ja zugesichert das Du die Ware zurücknimmst . Vieleicht sind ja auch Bekannte oder Verwandte von ihm Rechtsanwälte . Andererseits würde mich intressieren was in Deiner Artikelbeschreibung stand . Vieleicht hat er ja auch keinen Anspruch auf rückabwiklung gehabt .

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" Es gibt Tage da Verliert man , und es gibt Tage da Gewinnen die anderen ;) "

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#4
 Von 
Vivian
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja die Sachen habe ich wieder und er hat sein Geld. Nur der Anwalt möchte jetzt noch seine "26,68".
In meiner Artikelbeschreibung stand die Ware sei NEU!!! Ich hatte mir vor Jahren ein paar Bikinis gekauft dann war ich schwanger und co und ich war mir 100%tig sicher diesen Bikini nie getragen zu haben. Er lag ewig lange im Kleiderschrank....Nach seiner Reklamation war ich mir da aber nicht mehr sicher kann gut sein das ich ihn mal anprobiert hatte. Deswegen war ich mit der Rücknahme auch direkt einverstanden. Wenn man es in die Sonne hält sieht man leichte Flecken.

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#5
 Von 
Ralf B.
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo !
Wie schon geschrieben würde ich es drauf ankommen lassen . Du hast ihm angeboten den Kauf rückgängig zu machen und fertig . Hoffentlich hast Du die Mails alle noch .
Mfg
Ralf

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" Es gibt Tage da Verliert man , und es gibt Tage da Gewinnen die anderen ;) "

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#6
 Von 
Vivian
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

alle mails habe ich leider nicht mehr...wie schon gesagt nach rüchzahlung des "normalen" betrags hab ich alles bis auf die anwaltsschreiben gelöscht...den ganzen schriftverkehr mit dem käufer quasi...

trotzdem danke für den tip bin für jede hilfe dankbar

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#7
 Von 
Gerod1
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 10x hilfreich)

Das ist ein soweit ich das einschätze ein alter Trick oder Versuch der Anwälte das Geld von dem beschuldigten zu kassieren.

Soweit mir das ganze bekannt ist musst Du nicht zahlen, sondern der Auftraggeber des Anwaltes.

Aber vielleicht kann ja mal einer der hier mitlesenden Rechtanwälte was dzu sagen, welche Tricks hier der Kollege versucht und wie es so üblicherweise bei den RA´s gehandhabt wird!!??

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#8
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Wenn die Sache so einfach liegt, ist die EInschaltung eines Rechtanwaltes m.E. nicht nötig und muss vom Beauftrager gwezahlt werden.
DU warst ja einverstanden. Ein kurzer Streit, wie rückabgewickelt werden soll (bei einem Bikini) rechtfertigt wohl nicht die Einschaltung eines Anwaltes...

Sage ich.

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#9
 Von 
Enrico S.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe lt einem Gerichtsurteil die Pflicht ein vor zweieinhalb Jahren verkauftes Auto, mit mir vom Vorbesitzer verschwiegenen Vorschäden, zurückzuholen "Zug um Zug". Habe die Frist eingehalten und war vor Ort. Das Fahrzeug befindet sich in einem katastrophalen Zustand. Beulen, Katzer,Schimmel, austretendes Öl und das schlimmstete, der Motor läuft nicht mehr.
Das Auto ist wertlos geworden dank falscher Behandlung. Ich soll aber volles Geld zurück erstatten. Hat es Zweck zu klagen? Habe das Auto dort stehen lassen. Vielen Dank!

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