Zeit für Rückerstattung nach Wiederruf

4. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
steffi_f
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeit für Rückerstattung nach Wiederruf

Hallo,

ich hätte damal eine Frage, wie lange kann sich ein Händler mit der Rückerstattung nach einem Widerruf Zeit lassen?

Ich habe anfang Dezember ein Notebook im Internet gekauft, habe es bezahlt und zugesendet bekommen. Habe dann aber vom Rückgaberecht gebrauch gemacht. Ich habe das Notebook dann auh mit dem Retourenschein des Händlers denich bekommen habe wieder abgesendet. Abgesendet wurde das Notebook am 15 Dezember. Ich habe das Notebook eigentlich nur zurückgesendet, da das Geld für das Notebook aufgrund eines anderen Vorfalles dringend benötigt wird. Ich hatte den Händler um eine umgehende Rückerstattung gebeten, aber bis Heute noch nichts erhalten.
Somit hbe ich beim Händler mal angefragt wann ich denn endlich mit der Rückerstattung rechnen kann. darauf hin wurde mir erstmal mitgeteilt, daß diese meinPaket noch nicht erhalten haben, sie aber sehen können, daß das Paket von mir am 15Dezember ordnungsgemäß bei DHL abgegeben wurde.

Da der Händler das Versandrisko zu tragen hat, ich aber das Paket auchschonlange bei DHL abgegebenhabe und das Geld benötige, wollte ich mal fragen, wie lange kann sich der Händler mit der Rückzahlung noch Zeit lassen? Am telefon der Hotline des Händlers hatte man mir Heute gesagt, sie würden erst eine Rückerstattung vornehmen, wenn sie selber das Geld bekommen haben, was laut denen noch einige Wochen dauern kann.

Eigentlich kann ich aber keine Wochen auf das Geld warten, daher wollte ich mich mal erkundigen, bis zu welchem Zeitpunkt mir der Händler das Geld zurückerstatten muß?

Vielen Dank für eure Meinungen.



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Vielen Dank für eure Meinungen. <hr size=1 noshade>



Das ist nicht Meinungssache, sondern taggenau geregelt, siehe §§ 357 I, 286 III BGB.

Dabei haben die 30 Tage mit Zugang deines Widerrufs beim VK begonnen. Ob/wann er die Ware zurück erhält spielt keine Rolle, wenn du separat, in Textform den Widerruf erklärt hast.

Nach den 30 Tagen gerät VK automatisch in Verzug, du könntest auf seine Kosten einen RA beauftragen. Das möchte er bestimmt nicht.

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#2
 Von 
steffi_f
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dsank für die Antwort. Also am 14Dezember hat mir der Händler den retourenschein zugesendet, den ich habe ausdrucken müsse für das Paket.

Wenn ich denen nun jetzt ein Schreiben sende indem ich nochmal auf die 30Tage verweise, dann kann ich damit also nichts falsh machen, wenn bis dahin nicht rückerstattet wurde, könnte ich also anderweitig handeln lassen, vielen Dank für die Infos.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:
Also am 14Dezember hat mir der Händler den retourenschein zugesendet, den ich habe ausdrucken müsse für das Paket.

Und wann ist der Widerruf dem Händler zugegangen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#4
 Von 
steffi_f
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Gesendet hatte ich den Widerruf via Mail am 13 Dezember am Nachmittag. Auf einen Tag hin oder her will ich mich nicht streiten, wenn ich dem Verkäufer ein Schreiben zusende in dem ich zur Zahlung bis 13 Januar auffordere bin ich da denke ich aber auf der sicheren Seite mit den 30 Tagen oder?

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#6
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Anhand der Sendungsnummer solltest Du bei DHL auch sehen können wo sich das Paket aktuell befindet bzw. wann es wieder beim Händler angekommen ist.

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