Hallo,
ist eine Zahlungsaufforderung per Email eigentlich rechtswirksam ? Eine Mail kann doch auch untergehen oder im Spam landen.
Wenn ich das BGB richtig verstanden habe, muß der Gläubiger doch einen Nachweis über seine Forderung vorlegen können, oder ?
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"Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten......"
Zahlungsaufforderung per Mail rechtswirksam ?
4. November 2007
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Frage vom 4. November 2007 | 11:55
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 2x hilfreich)
Zahlungsaufforderung per Mail rechtswirksam ?
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