Zahlungsaufforderung per Mail rechtswirksam ?

4. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
löwchen
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Zahlungsaufforderung per Mail rechtswirksam ?

Hallo,

ist eine Zahlungsaufforderung per Email eigentlich rechtswirksam ? Eine Mail kann doch auch untergehen oder im Spam landen.
Wenn ich das BGB richtig verstanden habe, muß der Gläubiger doch einen Nachweis über seine Forderung vorlegen können, oder ?

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"Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten......"

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