Zahlungsaufforderung eBay-Gebühr bei Widerruf

8. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Dark Apfelschorle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlungsaufforderung eBay-Gebühr bei Widerruf

Hallo,
ich habe Fragen zum Widerrufsrecht und möglichen Widerrufsfolgen bei Onlineauktionen.

Ich habe bei eBay einen Artikel eines gewerblichen Anbieters per Sofortkauf ersteigert und wollte bei dessen Bezahlung einen Gutschein einlösen, der zu Ostern von einem bekannten Tochterunternehmen von eBay angeboten wurde. Leider musste ich feststellen, dass das Einlösen wegen "technischer Schwierigkeiten" nicht möglich war und auf Nachfrage wurde mir auch kein Ersatz angeboten. Ist eine andere Geschichte, aber ohne diesen Missstand wäre es nie zum jetztigen Problem gekommen.:

Ohne den Gutschein kann ich mir den Artikel derzeit nicht leisten.

Ich habe nun noch vor der Bezahlung und natürlich vor dem Versenden der Ware von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht (bis jetzt per eMail, nicht per Einschreiben).

Der Verkäufer hat den Widerruf akzeptiert, mich jedoch gleichzeitig darüber informiert, dass ich die eBay Gebühr in Höhe von 10% des Auktionsbetrages (zwar nur 8,50 - aber für Schüler macht Kleinvieh auch Mist) bezahlen müsste.

Ist dies im Sinne des Widerrufrechts als Wertersatz für empfangene Leistungen zulässig oder trägt der Verkäufer diese Kosten komplett alleine, da es sein eigenes Risiko beim Anbieten von Waren ist?

Wie sollte ich auf diese eMail antworten, oder sollte ich sie ignorieren?

Sollte ich meinen Widerruf noch zusätzlich per Einschreiben einreichen, oder ist die Antwort-eMail für meine rechtliche Sicherheit bereits ausreichend?

Vielen Dank.

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
twistan
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 15x hilfreich)

Soweit ich weiß, kann man bei eBay mitgegenseitigem Einvernehmen den Kaufvertrag auflösen. Damit bekommt der VK seine Verkaufsprovision von eBay zurückerstattet und Du bist von allen Pflichten gegenüber VK entbunden.

Auszug:

Wir haben uns geeinigt, die Transaktion nicht durchzuführen.

Ihnen wird die Verkaufsprovision gutgeschrieben und Sie können den Artikel kostenlos wiedereinstellen.

Der Käufer wird nicht verwarnt.
:dance:

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#2
 Von 
scharfmacher
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 7x hilfreich)

@Apfelschorle
du bist Schüler? hoffentlich aber schon Volljährig, sonst hast du schon an dieser Stelle einen Vertragsbruch begangen!

aber dein VK ist NICHT berechtigt die 10 % von dir zu verlangen, was 'twistan' schreibt ist völlig korrekt

das der VK deinen Widerruf erhalten und verstanden und akzeptiert hat (wenn auch mit widerrechtlichem Vorbehalt) ist nach seiner Antwort logisch, da brauchst du nichts weiter schicken

drucke dir die Mails aus oder speichere diese gewissenhaft, da kann dir nichts passieren

du solltest dem VK höflich aber bestimmt antworten dass du die Zahlung der 10 % ablehnst

eine Bewertung gibst du lieber erst ab, nachdem du bewertest wurdest - oder in diesem Fall gar nicht, es gibt keine Bewertungspflicht!

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#3
 Von 
scharfmacher
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 7x hilfreich)

Nachtrag zum Thema PayPal:

http://de.youtube.com/watch?v=ohac9jwSjDc

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#4
 Von 
snk
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

es ist nicht rechtens dem käufer irgendwelche gebüren aufzuerlegen ...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Es ist zwar nicht rechtens.
Aber man kann es ja mal versuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dome1984
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Servus.
Das Thread ist zwar schon was älter, aber für die Nachwelt ist er trotzdem noch wichtig ;)

Also man hat mindestens ein 14 tägiges Widerrufsrecht.
Sollte der Verkäufer (Wichtig: gewerblicher Verkäufer) davon nichts erwähnen, hat man sogar noch ein längeres Widerrufsrecht.

Zum Thema "Entschädigung" kann man als Käufer nicht belangt werden.
Der einzige der Entschädigung erwarten kann ist der Käufer, gem. BGB "Vertrauensschaden", wenn er fest mit der Ware rechnet, aber der Verkäufer Sie nicht mehr hat. Natürlich ist der Käufer in der Beweispflicht, aber im normalen Fall sind die Verkäufer da zum Reden bereit. Hab dieses Streitthema schon hinter mir, da ich die Ware doch nicht mehr bekam und der Käufer eine Entschädigung haben wollte, da er eben fest damit gerechnet hat.
Geschäftsrisiko eben. Man kann nicht nur Gewinn machen, sondern auch Verlust ^^

Jedoch gilt das nur als privater Käufer. Ein Widerrufsrecht aus gewerblichen Gründen ist nicht gesetztlich verankert, natürlich nur wenn die Ware im einwandfreien Zustand ist.
Ob es jetzt auch ein Widerrufsrecht gibt, für Personen die ein gewerbliches Konto haben, aber die Ware aus privaten Gründen kaufen, zB als Geschenk für die Freundin usw, weiss ich jetzt nicht. Vllt kann das ja jemand anderes hier erläutern.

quote:
du bist Schüler? hoffentlich aber schon Volljährig, sonst hast du schon an dieser Stelle einen Vertragsbruch begangen!


Was soll denn passieren? Es gibt den Taschengeldparagraphen, d.h wenn Minderjährige Artikel in einem bestimmten Verhältnis direkt bezahlen können, ohne einen Kredit aufzunehmen, werden Sie als geschäftsfähig angesehen. Dies gilt auch bei bestimmten Versicherungsverträgen, z.B. Rollerversicherung.
Sollte der Betrag über den finanziellen Möglichkeiten des Minderjährigen liegen, dann ist der Vertrag nichtig und der minderjährige Käufer hat nicht mit irgendwelchen Konsequenzen zu rechnen. Woher auch?
Das ist immer noch Streitthema Nummer 1, wenn ich mir zB Jamba anschaue grins:
Kinder sind nicht geschäftsfähig, wenn es um ein Abo geht. Aber nach deren Sicht, sind die Eltern diejenigen, die das Abonement übernehmen, da sie ja die Verträge von den Handys übernommen haben, auf denen die Abos abgeschlossen werden.
Naja ich komm vom Thema ab ^^

Wünsch ein frohes Neues

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