Sooo... nun hab ich mein erstes mal nen Problem mit eBay...
Heute bekam ich folgende E-mail:
"Na du mit deiner X-Box hab ich ja nen schönen kauf gemacht, hast mich voll übers Ohr gehaun!!Ich hab die X-Box überprüfen lassen das Laufwerk wurde schon mal ausgebaut und dabei beschädigt.Laut deiner Beschreibung bei ebay sollte die X-Box die Version 1.0 sein und daher müsste ein Samsung laufwerk drin sein und nicht Version 2!!Also lass dir ein entgegenkommen einfallen sonst werde ich rechtliche schritte einleiten!"
Jetzt kommt aber das Lustige:
Die Xbox habe ich vor über 4 Monaten Vverkauft und er hatte mir schon eine gute Bewertung gegeben...
Für mich war das dann abgehackt, dann heute diese Mail?!
Seine Aussagen die Xbox version 1.0 sei mit einem Samsung ist eine Lüge
Ich könnte ihm vorschlagen, er solle sich ein neues Laufwerk kaufen ca.40 Euro und ich zahle 50% was haltet ihr davon? oder kann mir rechtlich überhaupt nix passieren, weil es scho sooo lange her ist?
Danke schonmal im vorraus :/
PS: Xbox funktionierte vorher einwandfrei!³
Xbox Laufwerk kaputt? Käufer droht rechtliche Schritte :>
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Brauche echt HILFE!! Danke....
wurde dein laufwerk denn schon mal ausgebaut? nenne mal bitte sonst den link zur auktion
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
@ mavina
Auktion ist über 4 Monate her - wird bei ebay nach 90 Tagen gelöscht...
@ worse
Der K muss einen mangel unmittelbar nach bekanntwerden melden - das tat er ja offensichtlich.
Die Frage ist:
Gilt dieser Mangel als Gewährleistungsfall?
Kenne mich leider nicht mit der X-Box aus.
Woher entnimmst du
Seine Aussagen die Xbox version 1.0 sei mit einem Samsung ist eine Lüge
Steht das irgendwo geschrieben?
Da das laufwerk "funktionsfähig" ist / war, verstehe ich schon den grund zum Austausch nicht. Ist das Laufwerk jetzt kaputt? Hattest du die Gewährleistung ausgeschlossen?
Wenn das Smasung nicht drin war - welches dann?
Fragen über Fragen...
Gruss
MichiM
-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert "
4 monate.. 90 tage.. hmm.. ich rechengenie
hab nochmal drüber nachgedacht und mir sind noch ziemlich viele fragen eingefallen, also am besten mal genau auflisten was alles mit der x-box gemacht/verändert wurde und was der käufer behauptet.
@ mavina
4 Monate ist die Auktion her!
<h1>
Nach 90 Tagen löscht eBaydie Auktion
<h1>
90 Tage ~ 3 Monate
also ist die Auktion nicht mehr da
War keine Rechnung; eine Feststellung mit einem Hinweis darauf
-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert "
huch, was ist denn da jetzt passiert...
-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert "
stimmt , aber was mich jetzt zu dem thema mal interessiert: gilt der kauf nicht nach abgabe der bewertung irgendwie als abgeschlossen und falls es sowas gibt, gibt es eine frist nach der man sachen nicht mehr zurückgeben kann (wenn sie kaputt ist und es einem vorher nicht aufgefallen ist) ?
gilt der kauf nicht nach abgabe der bewertung irgendwie als abgeschlossen
Der Kauf ist somit abgeschlossen, aber...
gibt es eine frist nach der man sachen nicht mehr zurückgeben kann
die Gewährleistung beträgt bei Privatverkäufern 12 Monate; bei gewerblichen 24 Monate.
Mangel, die erst nach der Übergabe entstehen, sind hiervon ausgeschlossen.
Ausnahme: Ein Gewährleistungsfall tritt ein und der private VK hat die Gewährleistung (für solche Mängel) nicht ausgeschlossen.
Gruss
MichiM
-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert "
"Ein Gewährleistungsfall tritt ein und der private VK hat die Gewährleistung (für solche Mängel) nicht ausgeschlossen."
was für ein fall könnte das sein und wie weit kann man als verkäufer von der gewährleistung zurücktreten?
Komme ins schwanken - dachte und höre immer "Privatpersonen = 12 Monate Sachmängelhaftung" und lese gerade etwas von 24 Monaten
!?!?!
Auch, dass Mängel die der VK nicht weiss und bei Ausschluss der Sachmämngelhaftung, nicht zur Nachbesserung bedürfen - ist schon irgendwie merkwürdig.
http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4131
Unter Punkt 4.1.3.2
Kann mir da mal jemand sagen, was nun "Recht ist"?
Naja, es gibt halt Dinge zwischen Himmel und Erde, die versteht kein Mensch
Ein Gewährleistungsfall tritt ein und der private VK hat die Gewährleistung (für solche Mängel) nicht ausgeschlossen."
Der VK hat die Gewährleistung (oder wie es jetzt heisst: "Sachmängelhaftung") nicht ausgeschlossen und der 3 Jahre alte Bildschirm geht 11 Monate nach dem Kauf selbstständig immer wieder aus.
Gruss
MichiM
-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert "
ja, wurde glaube ich auf 24 monate verlängert. hatte das vor einem jahr in der schule und nun schon wieder alles vergessen
danke für den link, habe da noch bißchen was dazu gelernt, das verstehe ich auch eher als die texte in meinem bgb
Also, die Xbox hatte ich selber über ebay ersteigert und danach weiter verkauft!
Den Link gibt es nicht mehr, da schon länger als 90 tage her...
Mit den versionen der Xbox ist es so:
Die von mir verkaufte Xbox war eine v.1.0 d.h. ein sog Thompson Laufwerk ist verbaut
Die anderen folgenden versionen sind neuere, die wegen dem Chip-handel, der es möglich macht Kopierte spiele zu spielen verbssert worden sind gegen solche "Hacks"!
In den V.1.1-V.1.2 war dieses Samsung Laufwerk verbaut, da der K behauptet das laufwerk würde auch kopierte Spiele abspielen bin ich mir auch nicht sicher was er alles mit der Box angestellt hat...
:-)
Der Käufer dachte wohl es wäre dieses besondere Samsung Laufwerk... das hätte er aber vor dem Kauf fragen können ;-) ...
habe ihm auch einige Mails geschrieben, dass ich bereit wäre evtl. ein neues Laufwerk mitzufinanzieren, aber bisher hat er nit mehr zurückgeschrieben... :??:
Warte aber immer noch auf E-mails des verkäufers, auch wegen meinem Angebot!
Falls noch Fragen offen sind, ich bin da ;-)
Ich denke, nicht einschüchtern lassen...
Schöne Grüße
RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://sevriens.net" target="blank">erecht.net</a>
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
18 Antworten
-
25 Antworten
-
6 Antworten