Habe in einer Internetauktion wohl einen Dummy ersteigert.
Angebot war wie folgt:
Ein nagelneues N82atr keine kratzer keine beschädigung dran verkaufe es da ich es nich benötige habe es geschenkt bekomen
Dachte bei atr handelt es sich um einen Schreibfehler (waren ja einige eingebaut) und es war das Wort hat gemeint.
Komme ich da wieder raus?
Habe den Verdacht, dass es in betrügerischer Absicht so abgekürzt worden ist.
Wohl Dummy ersteigert
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Also ich denke das du da mit arglistiger Täuschung durchkommst, der ganze Text ist wirklich so aufgebaut das ich auch gedacht hätte das es das Handy ist.
Sieht für mich ziemlich eindeutig nach Täuschung aus. Wenn Sie mal die Artikelnummer nennen wird man dazu viel mehr sagen können.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Sein Anwalt meint wohl, dass ich die Chance zum nachfragen hinsichtlich der Abkürzung atr gehabt hätte. Atr ist wohl eine gängige Abkürzung für Attrappe. Habe ich aber noch nie gehört...
Sofern "atr" die gängige Abkürzung für "Attrappe" sein sollte, müsste eine Google-Suche ja haufenweise Treffer bringen. Sucht mach allerdings nach dem Stichwort N82atr, findet man drei Treffer. Diesen Thread, einen Zufallstreffer und die Auktion, auf die Sie geboten haben: http://www.hood.de/auction/34078706/nokia-n82.htm
Damit ist auch die Kiste klar. Der Verkäufer hat das Gerät in die Kategorie "Handy, Festnetz & Organizer -> Handys ohne Vertrag -> Nokia -> N-Gage" eingestellt. Titel der Auktion ist "Nokia N82". Nichts anderes als ein solches Mobiltelefon durften Sie hier also erwarten. Ich persönlich würde den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und den Verkäufer fortan ignorieren, ggf. wegen Betruges anzeigen.
Und warum nicht die Kiste umdrehen und Vertragserfüllung verlangen ? Sprich ein Nokia N82 ohne atr?
Das habe ich bereits getan!
Ich habe auf Rückzahlung des Kaufpreises bestanden (bis zu 30.01.) oder auf die Übersendung des Nokia N82 (ohne atr...).
Bisher keine Reaktion.
Das müßte mir mal passieren ;-)
Wie hast du die Frist gesetzt? Per Mail oder Einschreiben?
Ich würde per Einschreiben auf die Lieferung des Handys bestehen (Frist 14 Tage), nach Ablauf der Frist einen Anwalt beauftragen. Diese kosten müßte der VK dann auch noch tragen, vor Gericht wirst du zu 99.99% Recht bekommen.
SOLCHE VK LERNEN NUR DURCH SCHMERZ !!
Die Frist wurde per Einschreiben gesetzt. Habe ihm aber keine 14 Tage Zeit gegeben.
Mal abwarten!
> Sein Anwalt meint wohl, dass ich die Chance zum nachfragen hinsichtlich der Abkürzung atr gehabt hätte.
*lol* Der war im Leben nicht mit der Nummer beim Anwalt.
Er hat sich gerade gemeldet!
Da ihm keine Kosten entstanden sind, will er mein Geld auf mein Konto überweisen!
Weitere Anmerkung:
Die Abkürzung atr wäre ja wohl eine eindeutige Bezeichnung für eine Attrappe...
Bin ja mal gespannt, ob ich am Freitag mein Geld wieder auf dem Konto habe...
Wie gesagt, mit einer RSV im Rücken würde ich so einen Vogel auf Übereignung eines Originalhandys verklagen.
Ich hätte es auch probiert. Aber mit
Ich habe auf Rückzahlung des Kaufpreises bestanden (bis zu 30.01.) oder auf die Übersendung des Nokia N82 (ohne atr...).
dürfte der Zug abgefahren sein.
Ich weiß immer noch nicht, wie man hier zitiert. Vielleicht kann es mir mal jemand verraten?
-- Editiert von Manu_1980 am 27.01.2009 15:59
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