Wie komm ich an mein Geld?

22. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Manou
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 56x hilfreich)
Wie komm ich an mein Geld?

Hallo

Ich habe unter folgender Artikelnummer 220031572538 am 02.10.06 ein Artikel ersteigert und noch am selben Tag das Geld überwiesen. Leider hörte ich danach nichts mehr und habe auch auf mehrere Anfragen per Mail (über eBay und auch an die angegebene eMail-Adresse) keine Antwort erhalten. Am 23.10. setzte ich dem Verkäufer per Mail eine Frist, sich bis zum 27.10. um 15.00 Uhr bei mir zu melden, ansonsten würde ich die Sachlage eBay melden und auch Anzeige gegen ihn erstatten.
Freitags morgens meldete er sich dann auch und teilte mir mit, dass er auf jede Mail von mir geantwortet hätte (aber komischerweise ist keine angekommen?!?) und er würde sich nicht von mir drohen lassen, denn das Paket wäre versandt, nur Hermes hätte es verschlampt. Er gab mir dann auch die Auftragsnummer, ich das bei Hermes überprüft. Der Auftrag wurde laut Hermes am 07.10. via Internet erstellt, was aber noch nichts heissen muss, da jeder einen Internetauftrag erstellen kann und dadurch eine Auftragsnummer erhält, aber dann noch lange nicht das Paket im Hermes-Shop abliefern muss. Massgeben ist die Scannung, die auf den Einlieferungsbeleg beim abgeben des Pakets im Hermes-Shop kommt.
Ich hab also eine Schadensmeldung bei Hermes gemacht (und dabei meine Telefonnummer hinterlassen), bringt aber nicht viel, weil die vom Verkäufer kommen muss. Am 11.11. meldet sich Hermes und teilt mir mit, das noch immer keine Schadensmeldung vom Verkäufer erfolgt ist und ich ihn bitte anmailen soll, dass er sich bei ihnen melden soll zwecks Schadensregulierung. Hab ich auch gemacht und bekomme ein paar Stunden später die Rückmeldung, dass er sich gemeldet und den Einlieferungsbeleg an Hermes gefaxt hat, aber Wunder oh Wunder, es fehlt jene bewusste Scannung. Nun hatte ich die Faxen dicke und hab ihm letzte Woche eine Frist bis heute gesetzt, um das Geld an mich zurück zu überweisen....natürlich ohne Erfolg und auf dieses Mail hat er sich auch nicht gemeldet. Ich weiss echt nicht mehr, was ich noch tun soll :(
Ausserdem hab ich gerade in sein Bewertungsprofil geschaut und da sind in den letzten Tagen einige Bewertungen hinzugekommen, die mir recht suspekt erscheinen. Schaut sie euch mal (und seine Kommentare dazu).
Vielleicht kann mir hier jemand sagen, welche Möglichkeiten, auch rechtliche, ich habe. Vielen Dank und einen schönen Tag noch

Manou

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Wenn Du Vorsatz vermutest, kann eine Betrugsanzeige etwas bringen. Manchmal eignet sich die Polizei gut zur Einschüchterung.
Ansonstn musst Du wohl den üblichen Rechtsweg gehen, also Erfüllung des Vertrages durch Leistungserbringung fordern.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#2
 Von 
Manou
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 56x hilfreich)

Fordern kann ich viel, wenn der Ty so schlecht zu fassen ist. Er meldet sich ja nicht bzw. so gut wie gar nicht auf meine Mails. Die Sache zieht sich jetzt schon seit 7 Wochen und langsam mag ich nicht mehr :(

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#3
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@manou

Mit der sendungsnummer kannst du genau den weg des paketes verfolgen. dh Einlieferung beim shop und auch auslieferung beim Empfänger! damit ist doch die sache ganz einfach einzuordnen. ist das paket nun abgeliefert worden oder nicht?

wenn nicht, dann mußt du den zivilen klageweg gegen den vk beschreiten. mit fristsetzung zur lieferung und gegebenenfalls rücktritt vom kaufvertrag und gerichtlichem mahnbescheid.

-- Editiert von normi am 22.11.2006 12:29:48

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#4
 Von 
Manou
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 56x hilfreich)

@normi
so einfach ist die Sache nicht. Wie oben geschrieben, hat er den Auftrag per Internet erstellt, aber bei dem Einlieferungsbeleg, den er Hermes zur Schadensregulierung zugefaxt hat, fehlt diese Scannung, die man nur bekommt, wenn man das Paket im Hermes-Shop abliefert. Damit besteht zwar ein Auftrag, aber es ist nicht nachzuweisen, ob er es abgeliefert hat. Das einzige was nachzuweisen ist, das es nicht bei mir angekommen ist.
Die Mitarbeiterin von Hermes hat mir gesagt, dass das eine Sicherheitslücke ist....jeder kann via Internet einen Auftrag erstellen, bekommt dadurch eine Auftragsnummer und wenn er dann behauptet, die Scannung wurde im Shop vergessen drauf zu machen, hat er schon einen Schadensfall.

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#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

ich kenne das verfahren, da ich es selber online bei hermes betreibe. wenn die scannung vergessen wurde, dann besitzt der VK dennoch einen schriftliche einlieferungsbeleg. diesen muß der Vk dir als nachweis vorlegen. dazu solltest du ihm eine frist setzen. danach ist er im verzug.

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#6
 Von 
Manou
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 56x hilfreich)

Ist doch alles passiert und deswegen habe ich letzte Woche ja die Frist gesetzt, mir wieder mein Geld zurück zu überweisen, aber darauf reagiert er wieder nicht.

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#7
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Dann tritst du jetzt vom vertrag zurück und forderst wieder mit konkreter frist dein geld zurück. Alles schön mit Einschreiben, damit es nachweisbar ist.

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#8
 Von 
Manou
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 56x hilfreich)

Und wie lange ist so eine konkete Frist? Sorry, bin da noch ein bisschen unerfahren....hatte solche Probleme zum Glück noch nie :)
Aber ich muss schon sagen, dass mir die ganze Sache nicht so sauber vor kommt. Er hat 2 neutrale Bewertungen, weil die Artikel eine ziemlich lange Lieferzeit haben - laut ihm ist Hermes dran schuld- und eine negative Bewertung, weil gar nix angekommen ist - und wieder ist Hermes dran Schuld. Mit meiner Sache sind das 4 Fälle innerhalb von paar Wochen. Naja, ich weiss ja nicht so recht....

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#9
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

7 bis 14 Tage sind wohl angemessen. Aber nicht vergessen: Immer ein konkretes Datum nennen, nicht einfach 2 Wochen oä.

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#10
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

wenn ich mir anschaue was der VK im letzten monat so angeboten hat, würde ich hier gewerbliches handeln unterstellen.

wenn jemand ware aus einer geschäftsauflösung verkauft und behauptet privat zu sein, naja.

und als gewerblicher vk trägt er sowieso das transportrisiko.

also frist setzen per einschreiben / rückschein, bei der vorgeschichte sollten 7 tage ausreichend sein.

danach mahnbescheid und anzeige.

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#11
 Von 
Manou
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 56x hilfreich)

So, Einschreiben mit Rückschein ging heute raus. Mal sehen, ob er sich meldet.
Hab übrigens gestern Kontakt mit einem anderen "Opfer" von ihm aufgenommen und bei dem lagert sich die Sache ähnlich, nur das er bis jetzt noch keine Antwort auf zig Mails mit Fristsetzung usw. bekommen hat. Er hat es jetzt eBay gemeldet. Mal schauen, wie es bei dem weiter geht.....

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#12
 Von 
Manou
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 56x hilfreich)

Wie oben geschrieben, ist das Einschreiben mit Rückschein raus. Nun habe ich über die Sendeverfolgung der Post gesehen, dass der Zustellversuch negativ war und das Ding nun zur Abholung in der zuständigen Filiale liegt...und liegt....und liegt :???:
Ich weiss, er hat 7 Werktage Zeit, um es abzuholen, aber was mache ich, wenn er es nicht abholt. Muss ich dann noch eine Frist setzen oder soll ich dann gleich mit dem Mahnverfahren anfangen?
Mist, ich kann gar nicht sagen, wie sehr mich diese Sache :kotz:

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#13
 Von 
chioaachen
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich würde jetzt auch eine Strafanzeige wegen Betrugs erstatten. Wenn du den Fall so wie hier schilderst, wird der Herr sehr bald eine Einladung zur Polizei bekommen. Geht er da nicht hin (was er nicht muss), wird die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Und die stellen Betrugssachen auch bei geringfügigen Beträgen in der Regel NICHT ein. Und dann ist er dran. Allerdings mehrere Monate Geduld solltest du schon noch haben.

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#14
 Von 
Manou
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 56x hilfreich)

Neuer Tag, 3 neue Entwicklungen

1. Das Einschreiben wurde gestern abgeholt. Rückschein ist heute bei mir angekommen.

2. Hab die Sache heute eBay gemeldet, weil das innerhalb 60 Tage nach Auktionsende gemacht werden muss und ich hab das heute zum Glück noch bemerkt, denn Ende der Woche wäre die 60 Tage um gewesen. Das war die Reaktion drauf :
Der Artikel wurde verschickt.
Versandunternehmen: hermes
Versanddatum: 10. Okt. 2006
Nachverfolgungsnummer: 012xxxxxxxxxxx
Weitere Informationen: frau G**** von Hermes hat den schaden aufgenomen sie haben selbst dot kontakt gehabt und die ware
wird von Hermes regulirt da ich diese versannt habe das haben wir in den mails schon mehrmals geklärt
gehabt mfg

Meine Reaktion darauf:
Hermes reguliert mit Ihnen den Schaden und nicht mit mir,da Sie der Absender des Paketes sind.Das ist
so mit Hermes abgesprochen,wie ich Ihnen in dem Mail vom 15.11.2006 mitgeteilt habe,auf das Sie nicht
reagiert haben.Deswegen habe ich Ihnen das Einschreiben mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag und der
Aufforderung zur Rückerstattung des Geldes geschickt.Ich habe keine Lust mehr zu warten,bis Sie sich
endlich mal melden bzw. was unternehmen.Alles weitere steht im Einschreiben!

Darauf ist jetzt noch keine Antwort gekommen. Nun aber der Hammer

3. Hermes hat mich angerufen. Der Verkäufer hat nie einen Antrag zur Schadensregulierung gestellt! Und Hermes hat rausgefunden, dass das Paket nie eingeliefert wurde. Also existiert bei Hermes ja gar kein Schaden, der reguliert werden könnte.

Was mache ich nun? Muss ich die Frist aus dem Einschreiben (geht noch bis Freitag) jetzt noch einhalten? Soll ich gleich Anzeige wegen Betrug erstatten? Und wie schaut es mit dem angesprochenen Mahnverfahren aus? Muss ich das nach ergangener Anzeige trotzdem eröffnen?

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#15
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Muss ich die Frist aus dem Einschreiben (geht noch bis Freitag) jetzt noch einhalten?*

Ja

*Soll ich gleich Anzeige wegen Betrug erstatten?*

Unter den gegebenen Umständen würde ich dies zusätzlich als Druckmittel in Betracht ziehen.

*Und wie schaut es mit dem angesprochenen Mahnverfahren aus?*

Du meinst den gerichtlichen Mahnbescheid?

*Muss ich das nach ergangener Anzeige trotzdem eröffnen?*

Du mußt den Mahnbescheid mittels eines Formulars beim Amtsgericht beantragen.

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#16
 Von 
Manou
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 56x hilfreich)

Genau, ich meine den gerichtlichen Mahnbescheid. Wie läuft denn sowas ab?

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#17
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Kann ich dir auch nur aus der Theorie berichten.

Die Vordrucke gibt es in einigen Zeitschriftenläden oder wohl auch am Amtsgericht. Dort dann einreichen, wird vom Gericht zugestellt. Kosten mußt du vorschießen, bekommst du aber bei berechtigten Forderungen vom Schulner zurück. Dieser hat zwei Wochen Zeit dem Mahnbescheid zu widersprechen. Tut er es, bleibt nur noch der Klageweg. Tut er es nicht, hast du einen vollstreckbaren Titel und kannst den Gerichtsvollzieher vorbeischicken.

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#18
 Von 
Manou
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 56x hilfreich)

Und gesetzt dem Fall, ich erstatte Anzeige, was ist dann mit dem Mahnbescheid?
Sorry, wenn ich dich mit so vielen Fragen löchere, aber ich hab da absolut keine Ahnung von.
Auf jeden Fall mal Danke für die bisherige Hilfe....hat schon einiges gebracht :)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Und gesetzt dem Fall, ich erstatte Anzeige, was ist dann mit dem Mahnbescheid?*

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das eine ist Zivilrecht, das andere Strafrecht. Die Anzeige alleine bringt dir das geld nicht zurück, kann aber deinen zivilrechtlichen Ansprüchen Nachdruck verleihen.

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#20
 Von 
Manou
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 56x hilfreich)

ok, dann warte ich bis Freitag noch ab. Wobei ich es mir bestimmt nicht verkneifen kann, dem guten Mann mit Aufzählung der neuen Tatsachen, heute noch ein deftiges Mail zu schreiben.

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#21
 Von 
Manou
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 56x hilfreich)

Die Frist ist heute abgelaufen und wie ich es erwartet hatte, ist kein Geld auf meinem Konto eingegangen. So, was nun tun.....
Mein Nachbar ist Gerichtsvollzieher und dem habe ich die ganzen Fakten geschildert und er meinte, ich soll das mit dem gerichtlichen Mahnbescheid wegen erfolgloser Aussichten sein lassen. Wäre zwar ärgerlich, aber so wie der Fall gelagert ist, muss ich erstmal mit ner Stange Geld in Vorleistung treten und wenn nix zu holen ist, hab ich nur einen vollstreckbaren Titel, den ich mir daheim an die Wand nageln kann. Ich hab also heute Mittag bei eBay Verkäuferschutz beantragt....mal sehen, ob das was bringt.
Ansonsten werde ich Anzeige gegen ihn erstatten, wobei ich mittlerweile in Erfahrung gebracht habe, dass ich da nicht die einzigste bin. Er hat die letzten Tage jede Menge schlechte Bewertungen bekommen und mit diesen Leuten hab ich Verbindung aufgenommen. Einige haben auch Strafanzeige gestellt und haben mich noch drauf aufmerksam gemacht, dass der Gute noch mit einer zweiten Person bei eBay zusammen arbeitet....und deren Berwertungsprofil sieht auch ganz schön bescheiden aus.
Schade ist nur, das eBay nix gegen diese zwei unternimmt. Ein Geschädigter hat sogar eine Verwarnung von eBay bekommen, als er den Typ gemeldet hat...das Ergebniss, er als Opfer kann nicht mehr bieten bei eBay und der "Betrüger" hat gestern wieder Ware eingestellt :bang: Da versteh mal einer die Welt.....

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#22
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Ich hab mal folgendes gehört:
Wenn man den vollen Namen wie Bankdaten kennt, kann man bei der entsprechenden Bank eine Summe X abbuchen lassen.
Stimmt das? Dann kann man ja theoretisch den Betrag vom Betrüger zurückholen,oder?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
franzjo89
Status:
Schüler
(328 Beiträge, 43x hilfreich)

hahaha wie soll das denn gehen? Das würde ja gaaanz neue Möglichkeiten für Betrüger eröffnen.

Was du meinst ist vielleicht eine Lastschrift, jedoch lässt sich die per Knopfdruck zurück holen.. und wenn man für die Lastschrift keine entsprechende Beauftragung/Vollmacht hat, dann gibt's ärger ;)

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