Wie jetzt weiter? (Der 2. Versuch)

20. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)
Wie jetzt weiter? (Der 2. Versuch)

So, jetzt aber...nachdem mein erster Beitrag nicht auffindbar ist, versuche ich es nochmal.

Folgender Sachverhalt:

Käufer K erwirbt über Ebay bei Verkäufer VK einen mp3-Player im Rahmen einer Auktion. Bezahlung durch K sowie Lieferung durch VK erfolgen zeitnah.

Leider stellt K beim Artikelerhalt fest, daß der gelieferte Player optisch (die Farbe war augenkrebserregend, bestellt war schwarz) und technisch (Klebstoffrückstände auf und unter Bedienfeld, dieses daher extrem schwergängig) nicht dem ersteigerten entspricht, und sendet den Player gemäß VK-Angaben zurück. Erhalt der Rücksendung wird vom VK auch bestätigt.

Danach ruht der See mehr oder weniger still...bis K auf der Homepage des VK (www.so*ft-wa*re-net.de, ohne * natürlich, falls jemand nachlesen will) entsprechende Hinweise entdeckt, daß da wohl einiges schiefgelaufen ist.

Wie geht K jetzt am besten weiter vor, um zumindest den Kaufpreis zurückerstattet zu bekommen? VK ist bei Ebay nicht mehr gemeldet, auf Mails wird nicht mehr reagiert, telefonisch ist auch keiner ranzubekommen,...


Danke für hilfreiche Tipps!

MfG,

der Ritter


P.S. Ach ja, und bitte keine 'witzigen' Kommentare in Richtung 'Hätte K mal den häßlichen Player behalten, dann hätter er jetzt zumindest einen...' K könnte sich schon wohin beißen deswegen, kommt aber nicht ran.

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"Hoyotoho! <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a130.gif> </img>"

-- Editiert von DerRitter am 20.08.2007 17:39:05

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6 Antworten
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#1
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

Hi Ritter, Du arme S.au.

Du hast also die Ware zurückgeschickt und das auch bestätigt bekommen. Dir fehlt nur noch die Kohle.

Was ist mit dem Käuferschutz bei ebay? Greift der nicht mehr?

Wie sieht es aus mit einer Anzeige wegen Betrug? Kann die Seite nicht öffnen, schade :(

Das nächste wäre: Bist Du der einzige der betrogen wurde? Schließ Dich mal mit den letzten Käufern kurz.

Schade, dass es bei ebay in letzter Zeit immer mehr schwarze Schafe gibt, wir haben derzeit auch zwei Anzeigen am Laufen, wobei die eine Sache bereits Ausmaße annimmt, die so manche Vorstellungen echt überschreiten, seufz!!!

Viel Glück und bis zum nächsten Mal, wenn es wieder heißt: DSDSA (was in diesem Fall wohl der VK ist :kotz:

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"Am Ende wird alles gut und ist es nicht gut, ist es nicht das Ende."

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#2
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Teasy,


danke für die moralische Unterstützung...tut gut. :)

Ich habe den falsch gelieferten Player zurückgeschickt und warte seitdem eigentlich auf den der Bestellung entsprechenden. Den kann ich mir allerdings wohl abschminken.

Stimmt, die Seite ist vom Netz. Sehr omionös... Kurz zu den dort geschilderten Hintergründen: Händler H(nicht gleich VK!) verkauft über genannten VK bei Ebay mp3-Player.

Mitte Juli kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen H und einem bekannten Hersteller von portablen Playern, der einen Apfel als Firmensymbol führt.

H und später auch VK gehen ihrerseits gegen diesen bekannten Hersteller und dessen Unterlassungsansprüche vor. In der Folge kommt es laut H zu kurzzeitigen Lieferverzögerungen bei den Playern. Dann bricht die Kommunikation zwischen H und VK ab.

Ende vom Lied: H scheint (laut VK) die Lieferscheine gefälscht zu haben, sprich die späteren Sendungen gingen nie vom H an den VK raus. VK hat seinerseits aber die Auktionserlöse seiner Schilderung nach bereits an H überwiesen, so daß keine Kohle mehr da ist. VK hat gegen H Anzeige erstattet (Ende Juli) und dann am 20.08.2007 Insolvenzantrag gestellt (alle Angaben aus er Erinnerung und laut der o.g. Homepage, evtl. Abweichungen möglich, bin nicht mehr die jüngste Konserve).

Ich habe inzwischen auch ein bißchen altes Wissen ausgegraben. Es ist doch immer noch so, daß der Vertragspartner gemäß §278 auch für Dritte (deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient) haftet, oder? Ergo kann mir das Problem, das VK und H miteinander haben, doch herzlich egal sein...

Ob ich an die anderen Käufer noch rankomme weiß ich ehrlich gesagt nicht, Teasy...das Ebay-Konto vom VK ist bei Ebay abgemeldet. Sieht also eher schlecht aus.

Werde mal versuchen, mich schriftlich an den VK zu wenden (da auf Mails nicht mehr reagiert wird) und schauen, was dabei rauskommt bzw. mich zumindest für mein Geld aus der Insolvenzmasse anmelden (wenn die Angaben dazu denn stimmen...).

Wie ist das denn, wenn die Firma eine Ltd. war/ist? Gibt es da Besonderheiten zu beachten, gerade was die Haftung bzw. die Schadenersatzpflichten betrifft?


MfG,

der Ritter

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#3
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Mea culpa...hier die richtige Homepage des VK inklusive der o.g. Informationen: http://www.so*ft-net-wa*re.de/

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"Hoyotoho! <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a130.gif> </img>"

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#4
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

Hallo Ritter,

auch, um Deinen Beitrag noch mal nach oben zu setzen.

Habe zwar keine Ahnung, was das Internetrecht (und manches andere ;) ) betrifft, aber rein vom Gefühl her muss ich Dir in der Aussage zustimmen:

quote:
Ergo kann mir das Problem, das VK und H miteinander haben, doch herzlich egal sein...


Wie schon gestern geschrieben ist unser Problem ähnlich geartet. Wir haben bei ebay den Käuferschutz aktiviert (mal sehen ob das klappt), außerdem Strafanzeige wegen Betrug erstattet und morgen früh geht der Mahnbescheid über den Betrag (plus Kosten) mit der Post raus.

So sind wir hoffentlich zumindest unter den ersten, sobald irgendwo Kohle flüssig wird :grins:

Frag mich bloß, warum Dir noch keiner eine 'anständige' Antwort geben konnte, grübel...

Schönen Abend noch und Du weißt ja: Schlimmer geht`s immer ;)

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"Am Ende wird alles gut und ist es nicht gut, ist es nicht das Ende."

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#5
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Raus kommt der aus der Sache wohl nicht; außer er hat in der aktion klar beschrieben, daß ein dritter Vertragspartner geworden ist.
Somit ist der Anbieter auch euer/dein Vertragspartner.
Ich sehe hier jedoch keinen Betrug oder eine andere strafbare Handlung, da hier der Vorsatz fehlt.

Ich würde mir hier das anerkennen der Forderung schriftlich bestätigen lassen, und dann kurz vor Ablauf der Verjährung mir entweder vom Vertragspartner einen cent überweisen lassen, oder einen Mahnbescheid erlassen.
Hier würde ich weitere Kosten vermeiden, denn einem Nackten Mann greift man nicht in die Tasche. Oder anders ausgedrückt, hier schmeißt man nur gutes Geld schlechten hinterher.

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#6
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Lifeguard,


K unterstellt VK auch keinen Betrug oder sonstige strafbare Handlung. Das tut VK auf der genannten Seite gegenüber H.

K möchte lediglich die ersteigerte Ware aus dem rechtsgültigen Vertrag mit VK (oder zumindest das Geld zurück, da VK anscheinend definitiv nicht mehr liefern wird/kann).

@Teasy:

quote:
Schlimmer geht`s immer
Na danke, jetzt geht es mir aber gleich besser... ;)

Und jetzt nochmal die Frage: Gibt es bei einer Ltd. Besonderheiten zu beachten, was eventuelle Schadenersatzansprüche, Mahnbescheid usw. angeht?


MfG,

der Ritter

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