Widerruf für Privatverkäufer

24. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
jamesclayton83
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Widerruf für Privatverkäufer

Welche Möglichkeiten hat der Privatverkäufer bei Ebay seine Angebot nach erfolgreicher Auktion zu widerrufen? Zumal Ebay dem Verkäufer das Recht einräumt, Angebote an unterlegene Bieter zu verkaufen. Bitte dringend um Antwort

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

Guten Morgen,

***Welche Möglichkeiten hat der Privatverkäufer bei Ebay seine Angebot nach erfolgreicher Auktion zu widerrufen? ***

ich nehme an du meinst Privatkäufer?!
Es kommt darauf an bei wem der Privatmann was gekauft hat. Bei einem gewerbl 14 Tg nach Erhalt der Ware. Bei Privatleuten eigentlich gar kein Recht. Man kann nur auf Kulanz des VK hoffen, in dem man ihm z.b. anbietet dem Unterlegenen Bieter die Ware anzubieten und die differenz der Gebühre/VK Prov sowie des Preises zu erstatten. Wenn er das nicht macht, wirds schwierig, denn man hat ja einen Kaufvertrag abgeschlossen!

-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

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#2
 Von 
jamesclayton83
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, wenn man als Privatmann verkauft! Kann man dem Käufer den Verkauf verweigern?

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#3
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

da glt das gleiche- Kaufvertrag ist rechtskräftig. Er könnte dich also auch verklagen...wenns hart auf hart kommt!

-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Verkauft ist verkauft. Mal nach dem 'Ricardo-Urteil' des BGH aus 7/2001 googlen.

Zumal Ebay dem Verkäufer das Recht einräumt, Angebote an unterlegene Bieter zu verkaufen.

Nur für den Fall, daß der Vertrag mit dem Höchstbieter nicht zustande kommt.

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#5
 Von 
helaspe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Gilt das was bei ebay gilt denn auch normalerweise?
Ich habe in einem Laden eine "Verbindliche Bestellung" unterschrieben für ein Produkt, was eine längere Lieferzeit hat. Diese ist inzwischen überschritten (nur mündliche Absprache) und ich habe das Produkt noch nicht erhalten. Das Problem ist aber nun, daß das Produkt inzwischen vom Hersteller für 200 Euro weniger angeboten wird. Inwiefern habe ich nun also die Möglichkeit diese "Verbindliche Bestellung" zu widerrufen, bzw. den günstigeren Preis zu erhalten?

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Gilt das was bei ebay gilt denn auch normalerweise?

Ja, und umgekehrt. Wo und wie ein Vertrag zustande kommt (online, offline, eBay, Tante Emma), ist relativ egal (mit den Ausnahmen für die Unterscheidung Fernabsatz ja/nein).

Inwiefern habe ich nun also die Möglichkeit diese Verbindliche Bestellung zu widerrufen

Im Ladengeschäft gar nicht.

bzw. den günstigeren Preis zu erhalten

Nur durch Kulanz des VK.

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#7
 Von 
helaspe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich frage mich, ob eine "verbindliche Bestellung" dasselbe ist wie ein Kaufvertrag? Normalerweise gilt doch, daß der Kaufvertrag mit Erhalt der Ware in Kraft tritt und man dann 2 Wochen Widerrufsfrist hat oder?

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Nein, nur im Fernabsatz.


Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@helaspe

*Normalerweise gilt doch, daß der Kaufvertrag mit Erhalt der Ware in Kraft tritt*

Nein, der Kaufvertrag ist geschlossen, wenn beide Seiten eine entsprechende Willenserklärung abgegeben haben. Das hat mit dem Zeitpunkt der Warenübergabe nichts zu tun.

-- Editiert von normi am 03.07.2006 21:53:09

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