Hallo,
habe das Problem, das sich Ware bezahlen soll, damit ich dann den kauf widerrufen kann und die Ware zurückschicken. Habe ein Schreiben von einem Anwalt erhalten mit einer sehr tollen Kostennote sowie dem Hinweis, dass die Widerrufsfrist erst mit dem Erhalt der Ware beginnt. ist das so rechtens? Muss ich erst zahlen wenn ich jetzt schon weiß, dass ich die Ware zurückschicke?
Hier mal die Belehrung:
Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung
Der Besteller kann seine Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen innerhalb 1Monat, in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail, oder durchRücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt derWare und dieser Belehrung, Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt dierechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Das Versandrisiko für die Rücksendung trägt der Verkäufer. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an:
Widerruf erst nach Erhalt der Ware möglich????
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
quote:
dass die Widerrufsfrist erst mit dem Erhalt der Ware beginnt. ist das so rechtens?
Ja das ist so rechtens. Es ist aber eigentlich egal, da man auch bereits vor Beginn der Widerrufsfrist widerrufen kann. Die FRIST beginnt zwar erst zu dem genannten Zeitpunkt, aber nicht das Recht zu widerrufen!
Wenn du die Ware noch nicht bekommen hast, dann widerrufst du den Kauf und fertig. Das Schreiben vom Anwalt empfinde ich als Witz.
Viele Grüße, Michael
Ja das ist so rechtens.
Es könnte aber für den VK wettbewerbsrechtlich problematisch sein, da in der Regel jede Unsicherheit oder mögliche Hürde für einen Widerruf ('erst bezahlen, dann liefern lassen, erst dann darfst Du widerrufen') bereits als Einschränkung des Widerrufsrechts gesehen wird und somit ein abmahnfähiges Verhalten darstellt.
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Hallo, und danke für die blitzschnellen Antworten. hat mir schon sehr geholfen.
Eine Frage: Kann ich per Mail widerrufen oder muss ich dies zwingend per Brief tun?
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Jedenfalls ist die Forderung, die Ware zuerst zu bezahlen, ein Witz.
Wenn der so auf einer Bezahlung und Lieferung besteht, kann man ja wohl schon fast zu 100% davon ausgehen, dass der das geld nie mehr zurückzahlen wird, auch wenn er die Ware wieder bekommt.
quote:
innerhalb 1Monat, in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail, oder durch Rücksendung der Ware widerrufen.
Das Geheimnis liegt im Wörtchen ODER.
Wenn da steht '... oder durch Rücksendung... ' dann wähle ich das Entweder.
E-mail ist nicht so gut, da kann schlecht beweisen, dass der andere die auch bekommen hat. Bei so nem Typen sollte es schon ein Einschreiben, oder zumindest ein Fax sein (nicht vergessen das Fax so einzustellen, dass es gleich nach dem Versand ein Journal ausspuckt).
--- editiert vom Admin
Wir sind hier aber nicht in der Digitaltechnik.
Wenn ich in die Bank gehe und sage 'Geld oder Leben', dann ist klar, dass der Schalterbeamte wählen kann zwischen beidem, also ein EXOR.
Wenn dei der Widerrufsbelehrung steht:
'der Besteller kann ... durch Textform oder Rücksendung widerrufen, dann kann er auch zwischen beidem wählen.
Warum sollte das anders sein?
Warum sollte das anders sein?
Warum sollte das 'oder' aus einem völlig anderen Zusammenhang eine Bedeutung dafür haben, was 'oder' im BGB bedeutet?
Welche Konsequenzen hätte denn Ihrer Meinung nach die Interpretation von 'oder' als 'nur das eine oder das andere, keinesfalls aber beides'? Was würde folglich passieren, wenn man in Textform *und* durch Rücksendung widerruft? Löst sich dann das Universum in Nichts auf? Kommt man dafür in den Bau? Hat man dann kein Widerrufsrecht mehr? Muß man dann bis an sein Lebensende Beiträge von Frau Lorenz lesen?
--- editiert vom Admin
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