Wer hat in diesem Fall Recht???

19. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
preis6
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Wer hat in diesem Fall Recht???

Guten tag an alle.
Ich hoffe das einer von euch etwas Zeit findet und mich bischen aufklären kann.

Ich habe bei Ebay eine Defekte DBOX verkauft die auch als solche deklariert war verkauft
hier ist der Text der Beschreibung:


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"Ich biete hier eine defekte

Sagem D-Box 2

für Sat Empfang

als Defekt an.

Habe die Box von meinem Onkel geschenkt bekommen,allerdings wenn ich sie in die Steckdose reinstecke stehen viele verschiedene Zahlen und Symbole auf dem Display und "kein System", verkaufe die daher ausdrücklich als Defekt.Das Display weist einige senkrechten Streifen auf und die Blende hält nicht so richtig.



Lieferumfang:

DBOX 2

Netzkabel



Die Versandkosten betragen 5 Euro als versicherter Versand.Oder sie holen die Box in 22926 Ahrensburg ab.



Es handelt sich hier um ein Privatverkauf d.h. keine Garantie, keine Zurücknahme.

Das Rechtliche: Diese Auktion findet unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, bzw. Sachmängelhaftung statt, denn dieses Angebot ist rein privater Natur. Bei dieser Auktion handelt es sich um einen Kauf von Privat zu Privat. Sie verzichten mit Gebotsabgabe auf Ihre Rechte aus dem neuen EU Gewährleistungsgesetz nach § 438 I Nr. 3 und § 475 BGB . Die Gewährleistung eines Garantieanspruches, Rücknahme des Artikels sowie Nachverhandlungen nach Gebotsabgabe sind ausgeschlossen.
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UND HEUTE MELDETE SICH DER KÄUFER MIT FOLGENDER NACHRICHT:

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Hallo, die DBox wo ich bei Ihnen ersteigert habe, entspricht nicht der Beschreibung, die Box empfängt kein Signal und findet daher auch keine Sender.
Daher gibt es für mich keine andere Möglichkeit als den Kauf rückgänhig zu machen und mir das Geld zurück überweisen, ich hätte nicht geboten wenn dabei gestanden hätte das sie keine Kanäle findet. Bitte um Antwort.

MfG

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WORAUF ICH ANTWORETTE:

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Hallo.

Die Beschreibung der Box war 100%ig richtig.In der Beschreibung steht dass die beim einstecken des Netzsteckers "kein System" anzeigt und mehr passierte nicht wie sollte ich denn testen oder wissen ob sie noch weitere Probleme hat???Sie wurde ausdrücklich als "DEFEKT" deklariert und zum Verkauf angeboten wer dennoch geboten hat ist selbst Schuld.Außerdem haben sie mit der Abgabe des Gebots sich einverstanden erklärt von Garantieansprüchen oder Gewährleistung abzusehen da ich kein Händler bin,sie können es gern in der Artikelbeschreibung nochmals nachlesen von da bin ich bereit falls sie versuchen wollen rechtlich vorzugehen.


MfG


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WORAUF DER SCHRIEB:
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Der Artikel ist nicht 100%ig, wenn wir nicht einig werden, werde ich den Sachverhalt ebay melden und weitere rechtliche schritte gegen Sie einleiten, habe mich schon beim Anwalt vorab informiert und der Sachverhalt spricht alles für mich.
Eine negative Bewertung wird dann danach auch noch folgen.

MfG

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Meine Frage dazu ist ob ich nun im Recht bin,die BOX wurde doch ausdrücklich als "DEFEKT" verkauft und der hat doch mit dem Gebot bestätigt,dass der von den Garantie ind ersatzansprüchen zurücktritt.Was würdet ihr mir raten zu tun soll ich mir auch einen Anwalt nehmen und vors Gerich ziehen und kann man die Anwaltskosten von ihm einklagen oder würdet ihr mir raten das Geld zurückzuüberweisen.

Bedanke mich schon im varaus für die Antworten

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" "

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Matthias76
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 26x hilfreich)

So wie es hier beschrieben wurde ist es wohl eindeutig. Der Käufer wird nichts machen können. Die Box ist zwar wie er richtig erkannt hat nicht 100%ig in Ordnung, wie der Käufer aber festgestellt hat 100%ig wie im Angebot beschrieben. Und darum geht es ja schließlich. Der Käufer kann beiKauf einer defekten Box nicht erwarten, eine Box zu erhalten die 100%ig in Ordnung ist.

Wenn die Box anzeigt, dass kein System gefunden wurde, ist auch klar, dass die Box ohne System sicher keine Sender finden wird. Das Sytem sagt der Box ja was zu machen ist.

Der Käufer kann natürlich eine negative Bewertung abgeben, dies ist immer möglich. Die kann er aber auch abgeben, selbst wenn der Verkäufer den Artikel kulanterweise trotzdem zurücknehmen würde... Bewertungen werden leider nicht immer fair vorgenommen.

Der Käufer dürfte keine Chance haben eine Rücknahme der Ware zu erzwingen. Ich kann mir ja auch nicht ein Auto mit Motorschaden billig kaufen um mich dann zu beschweren, dass das Auto nicht fährt. So nach dem Motto 'Es wurde nur beschrieben, dass der Motor defekt ist. Nun musste ich aber feststellen, dass das Auto so gar nicht fährt! Daher kann ich nichts damit anfangen und muss es zurückgeben...' :dau:

-- Editiert von Matthias76 am 19.05.2007 15:35:19

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#2
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Teile uns mal die Artikelnummer mit, damit wir einen besseren Überblick haben.

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#3
 Von 
preis6
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

DIE ART-NUM. LAUTET:
180112534337

Danke für die Antworten!!!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Der Käufer kann nichts machen. Defekt und kein System etc. heißt nun mal auf gut Deutsch am Ar..., also kaputt!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
preis6
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen dank für die Zahlreichen antworten.

MfG

Preis6

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 111x hilfreich)

da fragt man sich doch ernsthaft wie dusselich manche leute sind.

da sieht man mal wieder das der käufer keine ahnung von dboxen hat.

bist absolut im recht, schick thilo mal den link, dann kann er sich die kosten für den anwalt sparen oder die SB bei seiner rechtschutz!

casper

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