Ich habe bei einem Verkäufer bei Ebay einen Artikel gekauft und dieser war nach einem halben Jahr nicht mehr Lieferbar da es eine Sonderbestellung war... Der Verkäufer entschuldigte sich daraufhin und sagte das er keinen Kontakt mehr zu der Firma hatte und zahlte mir mein Geld zurück.. Was gibt es da noch für möglichkeiten! Ich möchte ihn wegen Betruges bei der Polizei anzeigen.. Habe ich da noch Chancen??
Vielen Dank im vorraus
Sepp
Was kann ich tun!!
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
... Sie haben bis jetzt noch kein Geld?
Verjährt ist hier noch nichts ... wann war das genau?
Haben Sie denn noch die Adressdaten des Käufers?
-> Mahnbescheid beantragen!!!
Anzeige wegen Betrug ... mmh, weiss nicht recht, oder gibts noch Infos, die mir fehlen?
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"Nützliche Infos auch <a href="http://www.steigern-sie-mit.de/html/ebayhilfe.html" target="FAQs">hier"
doch das Geld was ich überwiesen habe habe ich vor 2 Monaten wiederbekommen!! Die Adressdaten habe ich auch noch und er hat sie mir auchnochmal per Mail geschickt.
Angerufen hat er mich auch und sagte mir sobald er etwas hören sollte würde er mich informieren!!
Ich weiß nicht was er mit dem Geld in der Zeit gemacht hat und weil er mir keinen Nachweis schicken kann möchte ich ihn wegen Betruges anzeigen sofern das gehen sollte! Mein Geld habe ich wieder nur möchte ich mich damit zufrieden geben!
Danke
Sepp
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Um welchen Betrag geht es denn?
Also ich würde dafür plädieren, dass Sie die Sache auf sich beruhen lassen. Sie haben ja Ihr Geld wieder.
Das was ich bis jetzt so mitbekommen habe, ist doch eigentlich ziemlich plausibel, meinen Sie nicht auch?
Bringen tut IHNEN die Betrugsanzeige nämlich gar nichts.
Der Betrag war 2000 Eur! Bloß kann ich jetzt nichts mehr machen gegen den Verkaufer es war eine Privatperson! Würde die Polizei sich mit soeiner Sache überhaupt befassen.?
Danke nochmal
Sepp
Da Ihnen kein nennenswerter Vermögensschaden entstanden ist (von den Zinsen für 2 Monate mal abgesehen) und man darüber hinaus eine Betrugs*absicht* nachweisen müßte, würde das auf jeden Fall wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Anzeige wegen Betrug ist Quatsch!
Aber zivilrechtlich geht vielleicht was. Ist der Verkäufer wirksam vom Vertrag zurückgetreten?
Andernfalls können Sie auf Erfüllung bestehen. Ist dann seine Sache woher er den Artikel nimmt. Seine Ausrede jedenfalls ist mehr als fadenscheinig! Um welchen Artikel geht es denn? Ein Link zur Auktion ist stets hilfreich.
Zudem könnte man die Zinsen für den Zeitraum einfordern, in der das Geld auf dem anderen Konto war. Bei 2000 Euro und vier Monaten (ist das richtig?) könnte sich das sogar lohnen.
Also Link zur Auktion habe ich nicht mehr..es ging um 2 Hydraulik Pumpen mit einer Lieferzeit von 2 Monaten! Er hat mir mein Geld zurückgezahlt und gesagt sobald er wieder etwas von der Firma hört meldet er sich bei mir aber er kann es nicht sagen da er nichts mehr von der Firma hört.Es waren 2000€ die er von mir 4 Monate hatte und wieviel kann mann da rausholen, denn wenn es 10€ sind dann lass ich es..
danke
Sepp
Ich stimme im_web_kaufen zu.
Der Aufwand würde sich kaum rechnen. Und dein Geld hast du ja zumindest wiederbekommen.
Es waren 2000€ die er von mir 4 Monate hatte und wieviel kann mann da rausholen, denn wenn es 10€ sind dann lass ich es
Wenn die Lieferzeit von 2 Monaten unstreitig ist, hätte er die 2000 EUR für 2 Monate (Differenz zu den 4 Monaten, die er sie hatte) zu verzinsen (da er ab Ende Lieferzeit wohl in Verzug war).
Bei den üblichen 4%-Punkten über EZB-Zins dürften das so 6.5% sein (bin ich mir nicht sicher wie hoch der ist), das wären also 130 EUR pro Jahr, d.h. etwa 22 EUR für 2 Monate.
Lohnt sich also wohl nicht.
Also kann ich eigentlich nichts machen da ich mein Geld ja wiederhabe?!?
danke für die Antworten
Sepp
Haben Sie einen finanziellen Schaden davon? War die Beschaffung der Pumpen woanders wesentlich teurer oder haben Sie durch Nichtlieferung einen Vermögensschaden erlitten?
Dann können Sie evtl. Schadensersatz verlangen.
Um Betrug handelt es sich nicht, denn Sie haben Ihr Geld wiederbekommen.
Bear
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