Erscheint mir etwas dubios/widersprüchlich
Deutet ja alles auf den 1. Blick auf gewerblichen hin; danzufolge wäre der Ausschluss unzulässig !?!
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=7989728325&fromMakeTrack=true
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Ich gewähre ein 14 Tage Rückgaberecht , bitte beachten Sie das dies an folgende Bedingungen geknüpft ist. Die Ware muß sich im selben zustand befinden wie bei der Übergabe bzw. beim absenden des Artikels. Die Versandkosten sind bis zu einem Warenwert von 40,-Euro vom Rücksender zu Bezahlen über einen Wert von 40,-Euro sind die Versandkosten vom Rücksender Vorzulegen und werden durch uns bei der Erstattung des Kaufpreises mit Überwiesen. Waren die in der Beschreibung als defekt deklariert sind werden ohne 14 Tages Rückgaberecht Versteigert (Verkauft).
Eine Einjährige Gewährleistung für Gebrauchtwaren wird von mir ausgeschlossen. Bitte Bieten oder Kaufen Sie nicht wenn Sie damit nicht Einverstanden sind. Ich bitte um Verständnis für diese Maßnahme.
Was haltet Ihr davon? Gewerblich oder nicht?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
der Verkäufer handelt gewerblich, da er einen Shop bei ebay betreibt.
Ob der Ausschluss der Garantie allerdings wirksam ist, weiss ich nicht. Ich würde da eher zu einem klaren "Nein" tendieren.
Sternchen
In der Art habe ich auch gedacht. Auch 431 angebotene Artikel (alles Ersatzteile) deuten auf Gewerbe hin.
Selbst innerhalb des oben Geposteten ist IMO ein Widerspruch: 14tägiges Rückgaberecht und 40-Euro-Rücksendegrenze stehen korrekt wie bei jedem gewerblichen Angebot da. Darauf folgend dann der Gewährleistungsausschluss?
Ein Bekannter braucht so ein Teil.
Heißt das jetzt, dass durch den unwirksamen Gewährleistungsausschluss die tatsächliche Gewährleistung 2 Jahre beträgt?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
das weiss ich nicht.
Ich denke mal, dass es hier noch jemand geben wird, der dir diese Frage beantworten kann.
Sternchen
IMHO besteht generell Gewährleistung von 2 Jahren, die bei gebrauchten Artikeln auf 1 Jahr beschränkt werden kann. Wird dies nicht oder falsch getan (dadurch unwirksam - s.o.), sind es die 2 Jahre.
Nach 6 Monaten erfolgt Beweislastumkehr und der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel zum Verkaufszeitpunkt bereits vorlag (in den ersten 6 Monaten trägt diese der Vk).
Das ganze gilt nur für Geschäfte zwischen gewerblichem Vk und privatem K.
Private Vk können die Gew. ausschließen.
Soweit mein Kenntnisstand.
Viell. kann das jmd. bestätigen - und mich ggf. auf Fehler im Obigen hinweisen.
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