Ware nach Auktion defekt

16. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
surabaya
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware nach Auktion defekt

Hallo,

wenn ein von mir versteigerter Artikel nach abgeschlossener Auktion kaputt geht was kann ich tun bzw. wozu bin ich verpflichtet? Vor allem wenn mir der Käufer nicht glaubt und ich den Artikel nicht nochmal habe?

surabaya

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Naja, heben Sie den kaputten Artikel auf, so können Sie belegen, dass er wirklich kaputt ist.

Es ist aber verständlich, dass ein Käufer davon ausgeht, dass der VK nicht verkaufen will, da ihm vielleicht der Auktionspreis zu niedrig erscheint. Hier sollten Sie offen und ehrlich argumentieren und ggf. ein Foto per mail schicken, auf dem man die beschädigung sehen kann.

Dann sollte da nix mehr passieren.

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Für Fahrlässigkeit müßte der VK haften. Für zufälligen Untergang (klassisches Beispiel: der Blitzeinschlag in der Garage oder der Diebstahl) nur, wenn er in Verzug ist.

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#3
 Von 
guest123-336
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 14x hilfreich)

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#4
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@golf

Irgendwie hast du die Frage wohl nicht verstanden! Erst lesen, dann schreiben!

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#5
 Von 
guest123-336
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 14x hilfreich)

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#6
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Wenn du dir die Antworten hier durchgelesen hättest, dann hättest du auch gemerkt, daß der Artikel noch beim VK ist. Aber offenbar übefordern dich die paar Zeilen schon.

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#7
 Von 
guest123-336
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 14x hilfreich)

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#8
 Von 
guest123-335
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

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#9
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@golf
aha, dann hat dein Beitrag überhaupt nichts mit der Frage des threads zu tun. Glückwusch und tschüß!

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#10
 Von 
guest123-335
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

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#11
 Von 
guest123-336
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 14x hilfreich)

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#12
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Jungs, laßt doch mal den Kinnerkrams und spielt in einem anderen Forum.
Könnten wir uns hier auf die Rechtsfragen konzentrieren?

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#13
 Von 
guest123-336
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 14x hilfreich)

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#14
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Mareike

Du vergißt, daß du hier mit mam sprichst. Glaubst du diese Aufforderung wird jemals bei ihr Gehör finden?

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#15
 Von 
guest123-336
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
surabaya
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider ist der Käufer ziemlich stur und droht mir sogar. Und zwar mit einer Anzeige sowie allen weiteren rechtlich verfügbaren Mitteln!

Muss ich ihm etwa den Wert des ersteigerten Artikels überweisen??

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#17
 Von 
mso
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich hab ein Ähnliches Problem. Habe Ware verkauft die durch einen Keller schaden (wasser und schimmel) nicht mehr zu verkaufen ist und entsorgt. Habe dem Käufer angeboten sein Geld zurück zu überweisen jetzt droht er mit einem Anwald.!

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#18
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Das wissen wir bereits .

Dieses doppelt Geposte geht einem wirlich auf die Nerven.

Ihr Problem ist TOTAL wichtig,ich weiss,aber genau wegen dem Doppel Geposte antworte ich nicht drauf.

ein Tipp weniger.

Nur zur Info: AnwalT

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