Hallo.
Haben heute einen Brief bekommen, KriPo, dass ich einen Laptop gekauft habe, Mitte 2004 bei Ebay. Dieser stamme vermutlich aus einem Diebstahl, ich solle zwecks Aufklärung die Seriennummer angeben. Als Zeuge.
Das stimmt nicht ganz, der Laptop wurde 2003 gekauft, ein Datumsfehler sozusagen. Ansonsten scheint es sich aber um den Fall zu handeln.
Muss ich damit rechnen, dass ich das Gerät zurückgeben muss und den Kaufpreis nicht wiedersehe? Der Kauf und somit die Straftat wäre mehr als 2 Jahre her, ist doch dann verjährt, oder? Das hebt den Anspruch des Besitzers auf das Gerät aber sicherlich nicht auf, oder??
Kann mir jemand Rat geben. Danke!
Ware aus Diebstahl
3. Januar 2006
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Frage vom 3. Januar 2006 | 21:31
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 12x hilfreich)
Ware aus Diebstahl
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 3. Januar 2006 | 21:35
Von
Status: Lehrling (1913 Beiträge, 234x hilfreich)
Sie müssen damit rechnen,man an gestohlener Ware kein eigentum erwerben kann.
#2
Antwort vom 3. Januar 2006 | 22:35
Von
Status: Schüler (231 Beiträge, 11x hilfreich)
Hier die Antworten.
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=50632
-- Editiert von jensrussel am 03.01.2006 22:38:41
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#3
Antwort vom 4. Januar 2006 | 05:44
Von
Status: Schüler (446 Beiträge, 82x hilfreich)
Da sie wirksam kein Eigentum an der gestohlenen Ware (zumindest innerhalb der 2 Jahre) erlangen können, müssten Sie die Ware an den vormaligen Eigentümer wieder herausgeben.
Die Straftat verjährt im übrigen frühestens nach 5 Jahren (bei einfachem Diebstahl).
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