Vorzeitiger Auktionsabbruch

25. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Jasuma
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitiger Auktionsabbruch

Hallo !
Ich habe neulich ein Schreiben vom Rechtsanwalt (Rechtsanwalt Fliege) bekommen, dass ich am 16.06.2012 ein iPhone 4 als Auktion bei ebay eingestellt hatte. Es hatte bereits jemand ein Gebot ( 7 €) abgegeben als ich die Auktion abgebrochen habe. Damals hatte ich mir nicht groß Gedanken darüber gemacht und das iPhone für 200 € an jemanden verkauft, der mir eine E-Mail geschrieben und den Sofortpreis vorgeschlagen hat.

Im Schreiben steht, dass ich die Auktion ohne Grund abgebrochen und das iPhone erneut als Sofortkauf eingestellt und verkauft habe.

1. Kann man bei ebay keine Auktion OHNE Grund abbrechen (Ich hatte damals angegeben, dass es zerstört wurde)
2. Ich weiß leider nicht mehr genau wie das letztes Jahr war, ob ich das iPhone dann einfach so verkauft habe oder ob ich es wirklich noch einmal als Sofortkauf reingestellt hatte. Das kann man leider nicht mehr bei ebay nachverfolgen

Es kommt mir auch sehr komisch vor, dass nach einem Jahr erst so ein Schreiben kommt.

Ich soll nun die Anwaltskosten in Höhe von 46 € zahlen und einen Schadenersatz an den Bieter in Höhe von 193 €.

Nun ist es halt so, dass ich wirklich das iPhone danach nochmal verkauft habe. Komme ich denn jetzt irgendwie wieder da raus oder muss ich es wirklich zahlen ?
Ich habe jetzt erstmal an den Rechtsanwalt geschrieben, dass eine Bekannte das Handy zerstört hat und es auch keine Beweise gibt, dass ich das Handy wieder reingestellt habe. Zumal die mir doch auch nicht nachweisen können, dass es das GLEICHE iPhone war ?

Wie sollte ich da jetzt vorgehen ? Eine Rechtsschutzversicherung habe ich übrigens nicht.

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1 Antwort
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