Privatauktion,habe den Käufer sein Geld,das er geboten hat zurückerstattet und den Rückversand übernehme ich auf meine Kosten.
Bin ich nun verpflichtet dem Käufer seine von der Auktion anfallenden Portokosten auch noch zu zahlen?
Gibt es rechtliche Beispiele?
Versandkosten+Rücktritt
12. März 2003
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Frage vom 12. März 2003 | 13:18
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Versandkosten+Rücktritt
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 14. März 2003 | 17:59
Von
Status: Beginner (119 Beiträge, 4x hilfreich)
Ich habe mich aus vergleichbarem Interesse einmal durch sämtliche Bundestagsdrucksachen zum Thema Schuldrechtmodernisierung gewühlt und kann im Ergebnis mitteilen, daß bei einem Rücktritt kraft Sachmangel im Kaufrecht sowohl die Portokosten für die Hinsendung als auch Rücksendung vom VK zu übernehmen sind.
Das gilt wie gesagt nur im Falle des sachmangelbedingten Rücktrittrechts. Solle der Rücktritt aufgrund "Kulanz" erfolgt sein, muß man sich folglich auch einvernehmlich über die Rückabwicklung einigen.
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