Versandbeschädigung trotz ausreichender Verpackung. Wer muss haften.

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Hordak
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)
Versandbeschädigung trotz ausreichender Verpackung. Wer muss haften.

Hallom

wie im Betreff bereits erwähnt ist eine gebrauchte Rückleuchte beim versand beschädigt worden.
Die Rückleuchte war mehrfach mit Luftpolsterfolie verpackt und es war mit Aufkleber darauf hingeweisen, dass es sich um Ware mit erhöhter Bruchgefahr handelt.
Äußerlich war der defekt nicht zu erkennen, der Fahrer war auch schnell wieder weg, beim Auspacken war erst zu sehen, dass die Ecken total weggebrochen waren.
Wer muss haften? Der VK oder der Paketdienst?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TiMiLeWu
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 35x hilfreich)

Wer hat Ihnen denn bestätigt, daß die Verpackung ausreichend war? Das Versandunternehmen wird sich darauf berufen, daß die Verpackung eben gerade nicht ausreichend war...

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#3
 Von 
franzjo89
Status:
Schüler
(328 Beiträge, 43x hilfreich)

Richtig... DHL haftet nur bei äußeren Schäden. Bei anderen Transportunternehmen wird das ähnlich sein.

Es gibt für ganz speziell bruchgefährliche Ware auch ganz spezielle Verpackungen, die einen angenommen freien Fall aus einem knappen Meter Höhe standhalten. Das ist Grundvoraussetzung für eine 'ausreichende Verpackung'.

Für innere Schäden ist ergo der Versender verantwortlich.

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