Versand erfolglos...Geld zurück ?!

22. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
König Drosselbart
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Versand erfolglos...Geld zurück ?!

Interessehalber; wie würdet Ihr reagieren ?

Als Privatverkäufer bei Ebay Artikel versteigert. Käufer überweist, Versand erfolgt am Tag des Zahlungseingangs über Hermes. Versandbestätigung mit Hinweis daß die Auslieferung in 2-3 Tagen erfolgt, geht an Käufer.

4 Tage später meldet sich Käufer, wo denn die Ware bleibt. Verkäufer schickt Screenshot von Sendungsverfolgung. Der Käufer wurde bis dahin 3 mal nicht angetroffen. Laut Sendungsverfolgung wird ein 4. Versuch unternommen. Dies teilt Verkäufer dem Käufer mit. Aber Paket wird wieder nicht entgegen genommen. Benachrichtigungskarte hat es angeblich nie gegeben.

Jetzt geht Paket an Absender zurück. Käufer will, daß der Artikel behalten wird, Geld zurück. Da nächste Woche Käufer im Urlaub fährt, und es dann nicht mehr braucht (?!)

Was soll man davon halten. Ersteigert Ware, nimmt 4 mal nicht entgegen. Und will jetzt die Ware nicht mehr und sein Geld zurück. Zumal man ja auch noch für die Rücksendung aufkommen muss. Wie würdet Ihr reagieren ? Es liegt doch nicht an dem Verkäufer, wenn Pakete nicht entgegen genommen werden. Und man dann den Artikel plötzlich nicht mehr braucht... :schock:

-- Editiert von König Drosselbart am 22.10.2008 15:18

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo KD,

ich würde ihm mitteilen, dass ich zur Rücknahme bereit bin, falls er meinen Schaden (Porto, ggf. eBay) übernimmt.
Wenn er dem nicht zustimmt, würde ich das Paket trotzdem annehmen und für ihn zur Abholung bereit halten (Herausgabe natürlich nur gegen Erstattung des zusätzlich nötig gewordenen Rückportos).
Einen weiteren Versuch der Zustellung, falls doch noch gewünscht, würde ich auch nur gegen Vorkasse der gesamten zusätzlichen Portokosten anbieten.

Die Frage ist allerdings, ob es überhaupt seine Schuld war. Vielleicht hatte der Zusteller nur keine Lust (5. Stock ohne Fahrstuhl), soll vorkommen.

Eine negative Bewertung wird sich imho, obwohl unberechtigt, nicht verhindern lassen

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Naja, aus Angst vor negativen Bewertungen würde ich nicht klein beigeben. Ist halt der Nachteil der Bewertungsneuregelung, dass dem Vk viele Möglichkeiten genommen wurden.
Was aber den konkreten Fall angeht:
ich glaube schon dass der Zusteller versucht, das Paket korrekt zuzustellen. Wenn er es ständig nicht tun würde, würde es dem Arbeitgeber sicherlich auffallen und dass er nur bei einem Kunden mehrmals keine Lust hatte, erscheint unwahrscheinlich.
Ich würde entweder die Ware gegen Übernahme aller Kosten zurücknehmen oder sonst die Ware verwahren bis auf Weiteres. Wenn der gute Käufer nicht ohne Geld und Ware dastehen will, wird er sich schon spätestens nach dem Urlaub melden.
Und: selbst wenn das Transportunternehmen geschlampt hat, ist das zwar keine Käuferschuld, aber auch keine des Verkäufers ;)

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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