Verpackungsverordnung - Beleg zur Warensendung beilegen?

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
FZUE
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)
Verpackungsverordnung - Beleg zur Warensendung beilegen?

Hallo,

ich bin als gewerblicher Kleinunternemher bei Ebay unterwegs.
Meine Waren kommen ausschließlich von einem Hersteller, der an einem "anerkannten" Entsorger angeschlossen ist.

Muss ich nun trotzdem bei meinen Auktionen einen entsprechenden Hinweis hinterlegen???? Oder eventuell einen Beleg zur Warensendung beilegen?

Danke vorab.

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Das war bis zum 31.12. 2008 so und fällt vollkommen flach.


"Zum 01.01.2009 tritt eine Änderung der Verpackungsverordnung in Kraft mit der Folge, dass die Möglichkeit für Internethändler entfällt, auf die Rücknahmepflichten nach Verpackungsverordnung hinzuweisen. (Zitat)
http://www.internetrecht-rostock.de/neue-verpackungsverordnung-versandhandel.htm

Aber:

"Ersetzt wird dies durch die Verpflichtung, sich bei einem anerkannten Entsorger anzumelden. Diese Verpflichtung betrifft sämtliche Verkaufsverpackungen. Verkaufsverpackungen sind, vereinfacht gesagt, alles, was der Verbraucher im Rahmen der Warensendung erhält. Dazu gehört nicht nur die Verpackung des Produktes selbst sondern auch der Versandkarton, Packpapier oder Füllmaterial.



Gerade für viele kleinere Versandhändler ist der Anschluss an einen anerkannten Entsorger mit unangenehmen Zusatzkosten verbunden. Wir werden daher öfter gefragt, ob es nicht ausreichend ist, bereits lizenzierte Verpackungen zu verwenden. Dies können bspw. Kartons sein, die bereits einen Grünen Punkt enthalten. Des Weiteren ist uns bekannt, dass Verpackungsmittelhersteller und -vertreiber planen, entsprechend lizenziertes Verpackungsmaterial anzubieten, damit in diesem Fall eine Anmeldepflicht entfällt.



Rechtlich gesehen ist hier Einiges noch im Unklaren, wir meinen jedoch, dass an der Anmeldung bei einem anerkannten Entsorgungsunternehmen im Sinne des § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung wohl kein Weg daran vorbeigeht. (Zitat)

**Bitte ganzen Artikel lesen**

http://www.internetrecht-rostock.de/neue-verpackungsverordnung-versandhandel.htm
------------------------------------------------------
Sollte nicht gewährleistet sein, dass das gesamte Verpackungsmaterial lizenziert ist, wäre dies eine Möglichkeit:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_18.html


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
connlon
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 55x hilfreich)

Wie sieht es hierbei eigentlich mit mit Wein gefüllten Zierflaschen aus? Zählt die Flasche dabei als Verpackung oder als Teil des Produktes?

Gruß

Connlon

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Die Flasche kann ja kein Teil des Produkts sein, das Produkt ist Wein. Dabei sollte für Zierflaschen nichts anderes gelten.

"Weinflaschen sind im Sinne der Verpackungsverordnung „Verkaufsverpackungen für
private Endverbraucher“. Unter den Begriff „private“ fallen ausdrücklich auch Hotels,
Gaststätten, Kantinen, Raststätten, Opernhäuser, usw., wo Wein ausgeschenkt wird." (Zitat)

http://209.85.129.132/search?q=cache:lNkUWqBV6JQJ:www.konstanz.ihk.de/produktmarken/innovation/umweltberatung/Verpackungsverordnung/VerpackV-_Weinverkauf.pdf+weinflasche+neue+verpackungsverordnung&hl=de&ct=clnk&cd=21&gl=de&client=firefox-a

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.640 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen