Hallo,
ich bin als gewerblicher Kleinunternemher bei Ebay unterwegs.
Meine Waren kommen ausschließlich von einem Hersteller, der an einem "anerkannten" Entsorger angeschlossen ist.
Muss ich nun trotzdem bei meinen Auktionen einen entsprechenden Hinweis hinterlegen???? Oder eventuell einen Beleg zur Warensendung beilegen?
Danke vorab.
Verpackungsverordnung - Beleg zur Warensendung beilegen?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Das war bis zum 31.12. 2008 so und fällt vollkommen flach.
"Zum 01.01.2009 tritt eine Änderung der Verpackungsverordnung in Kraft mit der Folge, dass die Möglichkeit für Internethändler entfällt, auf die Rücknahmepflichten nach Verpackungsverordnung hinzuweisen. (Zitat)
http://www.internetrecht-rostock.de/neue-verpackungsverordnung-versandhandel.htm
Aber:
"Ersetzt wird dies durch die Verpflichtung, sich bei einem anerkannten Entsorger anzumelden. Diese Verpflichtung betrifft sämtliche Verkaufsverpackungen. Verkaufsverpackungen sind, vereinfacht gesagt, alles, was der Verbraucher im Rahmen der Warensendung erhält. Dazu gehört nicht nur die Verpackung des Produktes selbst sondern auch der Versandkarton, Packpapier oder Füllmaterial.
Gerade für viele kleinere Versandhändler ist der Anschluss an einen anerkannten Entsorger mit unangenehmen Zusatzkosten verbunden. Wir werden daher öfter gefragt, ob es nicht ausreichend ist, bereits lizenzierte Verpackungen zu verwenden. Dies können bspw. Kartons sein, die bereits einen Grünen Punkt enthalten. Des Weiteren ist uns bekannt, dass Verpackungsmittelhersteller und -vertreiber planen, entsprechend lizenziertes Verpackungsmaterial anzubieten, damit in diesem Fall eine Anmeldepflicht entfällt.
Rechtlich gesehen ist hier Einiges noch im Unklaren, wir meinen jedoch, dass an der Anmeldung bei einem anerkannten Entsorgungsunternehmen im Sinne des § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung wohl kein Weg daran vorbeigeht. (Zitat)
**Bitte ganzen Artikel lesen**
http://www.internetrecht-rostock.de/neue-verpackungsverordnung-versandhandel.htm
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Sollte nicht gewährleistet sein, dass das gesamte Verpackungsmaterial lizenziert ist, wäre dies eine Möglichkeit:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_18.html
Wie sieht es hierbei eigentlich mit mit Wein gefüllten Zierflaschen aus? Zählt die Flasche dabei als Verpackung oder als Teil des Produktes?
Gruß
Connlon
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Die Flasche kann ja kein Teil des Produkts sein, das Produkt ist Wein. Dabei sollte für Zierflaschen nichts anderes gelten.
"Weinflaschen sind im Sinne der Verpackungsverordnung „Verkaufsverpackungen für
private Endverbraucher“. Unter den Begriff „private“ fallen ausdrücklich auch Hotels,
Gaststätten, Kantinen, Raststätten, Opernhäuser, usw., wo Wein ausgeschenkt wird." (Zitat)
http://209.85.129.132/search?q=cache:lNkUWqBV6JQJ:www.konstanz.ihk.de/produktmarken/innovation/umweltberatung/Verpackungsverordnung/VerpackV-_Weinverkauf.pdf+weinflasche+neue+verpackungsverordnung&hl=de&ct=clnk&cd=21&gl=de&client=firefox-a
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