Verlorne Ware ersteigert

12. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
ehrlicherBürger
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
Verlorne Ware ersteigert

Hallo zusammen,

ich habe bei ebay eine Ware gekauft, nach 4 Wochen kam diese auch endlich bei mir an, in der Zwischenzeit wurde schon ebay eingeschaltet und ein Fall eröffnet (dachte die Ware kommt nicht).
Nun nach dem die Ware bei mir war, bemerkte ich, dass die SIM-Karte noch drin war und die Kontakte, Fotos usw. nicht gelöscht wurden. Ich dachte erst, der Verkäufer habe es nicht so recht verstanden wie das ging und dachte mir, ich könnte ihm ja die SIM-Karte zurücksenden.

Nun habe ich ein Kontakt angerufen und erfuhr, dass der wahre besitzer das Handy vor ca 4 Wochen verloren hat.
Also habe ich die ganze Sache aufgeklärt, mit dem wahren Besitzer und ebay. Ich wollte mein Geld zurück haben und dem wahren Besitzer das Handy zuschicken.

Vorerst hieß es ich bekomme das Geld von PayPal zurück, da ich die Ware aber bekommen habe, bekomme ich von denen nichts. Also blieb nichts anderes übrig, als das der wahre Besitzer mir mein Geld erstattet, damit er sein Handy zurückbekommt.

Nun nach einigen Tagen meldete sich der wahre Besitzer mit den Worten, "ich habe jetzt die Polizei eingeschaltet und werde den Verkäufer anzeigen, weil er es mir geklaut hat" (1. darf ich ihm sagen wer der Verkäufer ist?) Nun als ich ihn das erste mal angerufen habe hieß es er habe es verloren und nicht, dass es ihm geklaut wurde.
Trotzdem meinte er am Telefon, dass ich das Geld trotzdem zurückbekommen werde, die (2.)Frage ist von wem? Vom Verkäufer?

Auch als ich ihn gefragt habe, ob es jetzt geklaut wurde oder verloren ging, sagte er mir wieder:
"naja ich habs in seinem Auto verloren...aber verkaufen darf er es ja trotzdem nicht".

Nun lange Rede kurzer Sinn:

(3.)Wie sieht meine Gutgläubigkeit aus? Ich habe im Grunde kein geklautes, sondern ein verlorenes Handy ersteigert, von dem ich jedoch ausging, dass nichts von beidem zutrifft.

(4.)Ich hätte das Handy auch einfach behalten können, werde ich jetzt wegen meiner Ehrlichkeit bestraft?(Das ich mein Geld nicht zurückbekomme) Das kanns ja nicht sein oder?

Nun er hat jetzt nur meine Handy-Nr. Weder Namen noch sonst was, wenn ich ihn nun einfach Blocke und mir den ganzen Stress erspare (5.)mache ich mich dann in irgendeiner Art und Weise strafbar?


So das wars im Ganzen,
insgesamt 5 Fragen, die ich aus Übersichtlichkeitsgründen nummeriert habe, kann mir jemand die 5 Fragen beantworten?

freue mich auf Ihre Antworten, vielen Dank im Voraus =)

Problem bei eBay und Co?

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17 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also vorweg, vergiss mal PAYPAL allgemein, die halten sich so oder so nicht an die deutsche Gesetzeslage.

Dein Geld bekommst du von deinem VK zurück, soweit dieser zahlungsfähig ist, wenn nicht kannst du einen Titel gegen ihn erwirken, der 30 jahre lang gültig ist.

Das Handy wirst du zurück an den eigentlichen Eigentümer geben müssen, solltest du auch machen, denn wenn du das nicht machst ist dies wie schon erwähnt Unterschlagung.

Das Hany wäre auch so zu orten, und man würde früher oder später auf dich zurückkommen. Aber alleine anhand deiner Nummer kann man dich ausfindig machen.

Schadensersatz kannst du übrigens auch noch von deinem VK verlangen...

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#3
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>(1. darf ich ihm sagen wer der Verkäufer ist? <hr size=1 noshade>


Ja.

quote:<hr size=1 noshade>die (2.)Frage ist von wem? Vom Verkäufer? <hr size=1 noshade>


Ja.

quote:<hr size=1 noshade>Wie sieht meine Gutgläubigkeit aus? Ich habe im Grunde kein geklautes, sondern ein verlorenes Handy ersteigert, von dem ich jedoch ausging, dass nichts von beidem zutrifft. <hr size=1 noshade>


Das ist irrelevant, §935 I BGB .

quote:<hr size=1 noshade>Ich hätte das Handy auch einfach behalten können <hr size=1 noshade>


Nein, hättest du nicht, s.o.

quote:<hr size=1 noshade>mache ich mich dann in irgendeiner Art und Weise strafbar? <hr size=1 noshade>


Nein, das wäre - i. Ggs. zu Florians Meinung - keine Unterschlagung. Aber möchtest du einen teuren Zivilprozeß auf Herausgabe, den du zu 100% verlieren wirst?

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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

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#4
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Der Käufer kann die Sache zwischen Verlierer und Finder nicht beurteilen. Wäre es daher -auch wegen Kaufpreiserstattung- nicht geschickter das Handy an den VK zu senden und den Verlierer darüber mit Trackingcode zu informieren?
Dann besteht mit Rücksendebeleg auch eine kleine Chance über Paypal an das Geld zu kommen.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#5
 Von 
ehrlicherBürger
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

OK, danke für eure Antworten.

Gut zu wissen, dass Ehrlichkeit wohl nicht am Längsten währt...

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#7
 Von 
ehrlicherBürger
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Falsche Schlussfolgerung. Stell dir die Situation doch umgekehrt vor. Du wärst auch froh, wenn du das Handy wieder zurückbekommst. Und stinksauer, wenn du dann auch noch dafür bezahlen oder prozessieren müsstet, um es wieder zu bekommen.


In dem Sinne hast du schon recht, aber wenn ich weiß, dass ich dadurch dem ehrlichen Finder schade, würde ich das nicht so regeln wollen.

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#8
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
Wäre es daher -auch wegen Kaufpreiserstattung- nicht geschickter das Handy an den VK zu senden und den Verlierer darüber mit Trackingcode zu informieren?


Ja, wenn man sich auch noch den Trouble aufhalsen will mit "wenn das Handy defekt ankommt oder nicht ankommt, wer kann dann was beweisen?"...

Soll der mutmaßliche Eigentümer doch erst mal sein Eigentum gegenüber dem jetzigen Besitzer nachweisen. Behaupten kann man ja immer viel, vielleicht hat er es dem eBay-Verkäufer auch verkauft und will davon jetzt nichts mehr wissen, man weiß es nicht.
Ich würde auch nicht einfach eine teuer ersteigerte Sache jedem überlassen, der mir eine Mail schreibt "öhm, dat is meins".

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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

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#9
 Von 
ehrlicherBürger
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Artikel lesen!
ich ("Finder"/Ersteigerer) habe mich beim Eigentümer gemeldet.

Aber was anderes, der Eigentümer hat jetzt die Polizei eingeschaltet und stellte Strafanzeige gegen den Verkäufer, ich solle nun das Handy dem Eigentümer bzw. der Polizei zuschicken (er übernimmt die Kosten) jedoch habe ich dann nichts mehr in der Hand um dem Verkäufer klar zu machen (dem habe ich auch schon einen Brief per Einschreiben geschickt, dass er mir mein Geld zurückschicken soll), dass das Handy nicht sein Eigentum war. Somit war der Kaufvertrag doch nicht rechtsgültig oder? Nun er bekommt sein Handy nicht zurück aber ich mein Geld auf jeden Fall.

Sollte ich das Handy jz als Beweismittel noch bei mir behalten, bis ich mein Geld wieder habe?

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Man könnte das Gerät gut verwahren, bis sich die Polizei meldet und zur Zusendung bzw. Übergabe an der nächsten Dienststelle auffordert.

Existiert schon ein Aktenzeichen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#11
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
Artikel lesen!
ich ("Finder"/Ersteigerer) habe mich beim Eigentümer gemeldet.


Jup, ändert aber nichts daran, daß du im Moment nur "irgendjemand behauptet, ihm bzw. einem Dritten gehöre das Handy" hast und keine stichhaltigen Beweise.

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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

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#12
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> "habe mich beim Eigentümer gemeldet."
OK, wenn du schon selbst sicher bist, das nicht du sondern die Person, die du angerufen hast, der Eigentümer ist, dann würde ich schnell dem Eigentümer sein Eigentum zukommen lassen.

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#13
 Von 
ehrlicherBürger
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe die IMEI-Nr des Handys verglichen, er ist definitiv der Eigentümer

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Weil er die IMEI Nummer hat bzw. kennt?
Geil, dann bin ich auch noch Besitzer von meinen 5 Handys, die mal verkauft habe ...

Wie gesagt, wenn er ja Eigentümer ist, gib ihm SEIN handy zurück. Danach halte dich an deinen VK

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#15
 Von 
ehrlicherBürger
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

OK und wie meint Ihr sollte ich herausfinden, ob er wirklich der Eigentümer ist oder nicht?

Des Weiteren habe ich noch das Problem, dass ich das Geld von meinem VK zurück haben möchte.
Ich habe ihm auch bereits einen Brief geschrieben, er meldet sich jedoch nicht und das Geld hat er auch noch nicht überwiesen.
Was nun? Anwalt einschalten? Wäre mein nächster Schritt gewesen.
Ich wollte noch vorab wissen, wer die Kosten für den Anwalt und weitere anfallende Kosten trägt?
Sollte ich das Handy noch behalten, als Beweismittel?
Darf ich das überhaupt?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
Sollte ich das Handy noch behalten, als Beweismittel?


Na überleg mal, was sonst so alles passieren könnte.

Der (mutmaßliche) Eigentümer hat sein Handy zurück, verliert jegliches Interesse daran, deinen VK anzuzeigen; dein VK sagt "ich hab doch geliefert", der Eigentümer sagt "Handy, welches Handy?" und du sitzt dumm da, ohne Geld und ohne Handy.

Wenn du es dem Eigentümer zurückgeben möchtest, sichere erst mal die Beweise - Fotos vom Handy (incl. IMEI), Zeugenaussage eines Nichtverwandten dazu; den Rückversand dann auch mit Zeugen fürs Einpacken und Aufgeben (vers. Versand!).

Wenn du vom hingegen lieber erst mal vom Eigentümer einen Eigentumsnachweis verlangst, dann sei doch mal gespannt, was da kommt.

quote:
Darf ich das überhaupt?


Solange du nicht sicher weißt, wer der Eigentümer ist, bist du nicht verpflichtet, irgendwem irgendwas herauszugeben, nur weil der sagt "is meins".



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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Ich persönlich würde aufgrund der unklaren Verhältnisse das Gerät gut verwahren, bis sich die Polizei meldet und zur Zusendung bzw. Übergabe an der nächsten Dienststelle auffordert.
Bzw. bei Bekanntgabe eines Aktenzeichen das Gerät der an der nächsten Dienststelle unter Angabe des Aktenzeichens gegen Quittung zu übergeben.





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