Hallo Leute, ich bin neu hier bei euch.
Ich habe ein Problem. Ich habe einen Artikel bei eBay
verkauft für unter 5€. Da es ein sperriges Teil ist wollte ich nur Selbstabholung, habe aber auch einen Versand angeboten und den mit 30€ geschätzt angegeben, aber nur bei vorheriger Absprache.
Nun ja, der Artikel war bei einem Kollegen gelagert und der hat den kurzerhand selber verkauft und mich darüber nicht informiert.
Nun will der Käufer die Ware haben aber ich habe sie nicht mehr. Er droht sogar seinen Anwalt einzuschalten. Wegen was überhaupt?
Er besteht darauf und will vom Kaufvertrag nicht zurück treten.
Welche Möglichkeiten habe ich?
Danke und Gruß
Verkaufter ebay Artikel schon anderweitig verkauft
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
quote:<hr size=1 noshade>Welche Möglichkeiten habe ich? <hr size=1 noshade>
Bitte Artikelnummer nennen.
quote:<hr size=1 noshade>Nun ja, der Artikel war bei einem Kollegen gelagert und der hat den kurzerhand selber verkauft und mich darüber nicht informiert. <hr size=1 noshade>
Schlecht, dafür kann dein Käufer aber nichts und er kann weiterhin auf Vertragserfüllen bestehen. Lies mal § 433 BGB .
quote:<hr size=1 noshade>Er droht sogar seinen Anwalt einzuschalten. Wegen was überhaupt? <hr size=1 noshade>
Es gilt im Vertragsrecht der alte Spruch "pacta sunt servanda" (=Verträge sind zu halten).
Das ist sein gutes Recht. Er kann einen Deckungskauf tätigen und sich die Differenz von dir erstatten lassen. Schau mal in die §§ 280 ff BGB
Mein Rat:
Biete ihm an, dass du den Artikel nochmal besorgen und ihm liefern wirst. Wenn das nicht geht, biete ihm an, dass du für den Differenzschaden aufkommen wirst.
Ein Verfahren vor einem Amtsgericht (es gibt keine Bagatellgrenze) kommt dich deutlich teurer.
Viel Erfolg!
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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"
-- Editiert am 21.06.2011 12:42
-- Editiert am 21.06.2011 12:42
Danke für die schnelle Antwort. Es handelt sich um eine Auto Stoßstange die der Käufer für unter 5€ bei mir erworben hat. Die Artikelnummer will ich nur ungern hier posten.
Dem Käufer sind doch bis jetzt keine Kosten entstanden. Ich habe ihm das Geld wieder zurück überwiesen. Wieso muss dann gleich mit einem Anwalt drohen wenn sich so eine Situation ereignet hat. Ich dachte man könne über so was reden.
Nun ja, ich habe dem Käufer nochmals eine mail geschickt mit einer Entschuldigung wegen dieser Situation und hoffe er wird sie akzeptieren.
Ansonsten bleibt mir wirklich nur die Möglichkeit das ich versuche die Stoßstange nochmals vom anderen Verkäufer wiederzubekommen damit ich dem Käufer auf ebay die Ware senden kann.
Wieder was im leben dazu gelernt...
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quote:
Dem Käufer sind doch bis jetzt keine Kosten entstanden. Ich habe ihm das Geld wieder zurück überwiesen.
Das ist egal, Kaufvertrag ist Kaufvertrag. So einfach kann man nicht einseitig zurücktreten, sonst braucht man keine Verträge zu schließen.
quote:
Wieso muss dann gleich mit einem Anwalt drohen wenn sich so eine Situation ereignet hat. Ich dachte man könne über so was reden.
Muss er nicht, aber jeder Mensch ist anders, der eine redet erst, der andere schlägt sofort verbal oder auch mit der Hand zu. Versetz dich in die Situation des Käufers, wie du dich im ersten Moment fühlst, wenn du liest, dass der Artikel, auf den du dich gefreut hast, nicht mehr existiert.
quote:
Wieder was im leben dazu gelernt...
Das ist die richtige Einstellung.
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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"
quote:
Dem Käufer sind doch bis jetzt keine Kosten entstanden.
Die kommen erst:
Differenz zwischen dem Kauf bei dir und dem Ersatzkauf
Anwaltskosten
Gerichtskosten
Vollstreckungskosten
quote:
Nun ja, der Artikel war bei einem Kollegen gelagert und der hat den kurzerhand selber verkauft und mich darüber nicht informiert.
Sofern dein Kollege dazu keine Erlaubnis hatte, kannst du diese Kosten bei ihm einklagen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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