Verkaufsagent

10. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Verkaufsagent

Hallo,

heut habe ich auch mal ne Frage:

Es gibt ja diese ebay-Verkaufsagenten, die Waren in Kommission nehmen und gegen Provision für den Eigentümer bei eBay verkaufen.

Wenn solch ein Verkaufsagent daß professionell betreibt, müßte er ja ein Gewerbe anmelden.

Die Frage ist:

Welches Recht gilt bei diesen KäufenVerkäufen hinsichtlich Versandrisiko, Sachmangelhaftung usw: (?)

Das "schärfere" für gewerbliche VK, weil der Agent ja "Gewerblicher" ist ?,

oder das "mildere" für Privatverkäufer, weil die eigentl. VK (Eigentümer der Ware) Privatleute sind?

Grüße, Bob

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo Streetworker,

das steht u.a. alles im Ebay Forum.
Auch sämtliche rechtlichen Sachen.

http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=42&thread=200001368&modifed=20031202111940



MFG
Campa

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Jau, Danke.

Hab meine Antwort gefunden. VK (also Vertragspartner des Käufers) ist immer der Agent, unabhängig ob er auf eigene Rechnng oder in Kommission verkauft.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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