Hallo,
heut habe ich auch mal ne Frage:
Es gibt ja diese ebay-Verkaufsagenten, die Waren in Kommission nehmen und gegen Provision für den Eigentümer bei eBay verkaufen.
Wenn solch ein Verkaufsagent daß professionell betreibt, müßte er ja ein Gewerbe anmelden.
Die Frage ist:
Welches Recht gilt bei diesen KäufenVerkäufen hinsichtlich Versandrisiko, Sachmangelhaftung usw: (?)
Das "schärfere" für gewerbliche VK, weil der Agent ja "Gewerblicher" ist ?,
oder das "mildere" für Privatverkäufer, weil die eigentl. VK (Eigentümer der Ware) Privatleute sind?
Grüße, Bob
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Verkaufsagent
10. Februar 2004
Thema abonnieren
Frage vom 10. Februar 2004 | 20:20
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Verkaufsagent
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 10. Februar 2004 | 22:01
Von
Status: Praktikant (889 Beiträge, 30x hilfreich)
Hallo Streetworker,
das steht u.a. alles im Ebay Forum.
Auch sämtliche rechtlichen Sachen.
http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=42&thread=200001368&modifed=20031202111940
MFG
Campa
#2
Antwort vom 11. Februar 2004 | 00:06
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Jau, Danke.
Hab meine Antwort gefunden. VK (also Vertragspartner des Käufers) ist immer der Agent, unabhängig ob er auf eigene Rechnng oder in Kommission verkauft.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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