Verkaufsagent & Widerrufsrecht

9. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Zoomade
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkaufsagent & Widerrufsrecht

Hallo zusammen,

vor einigen Tagen ersteigerte ich (Sofort-Kauf) bei einem Verkaufsagenten aus Versehen folgenden Artikel: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=7341268479&sspagename=ADME:L:RTQ:DE:1

Der Verkäufer (VK) beruft sich als Privatperson auf den Ausschluss sämtlicher Widerrufs,- und Rückgabemöglichkeiten.

Da er aber trotzdem als Verkaufsagent gekennzeichnet ist, und durchweg ähnliche Artikel versteigert, stünden mir doch aber nun genau diese Möglichkeiten zu?! (Gewerbetreibend)

Bin ich dennoch zur Erfüllung des KV verpflichtet, da der VK eindeutig in seiner Auktion geschrieben hat, man solle nur bieten, wenn man den o.g. Bedingungen zustimmt?
Oder kann ich mich auf sein gewerbliches Handeln berufen, und ohne weitere Kosten etc. von meinem Vertrag zurücktreten?

Eine Beschwerde an Ebay wurde mit der Begründung zurückgewiesen, man könne von eine rel. hohe Anzahl von Auktionen nicht auf eine gewerbsmäßige Handlung schließen.
Allerdings wurde dort nicht die Tätigkeit als Verkaufsagent berücksichtigt.

P.S. die Ware wurde noch nicht von mir bezahlt und entsprechend noch nicht ausgeliefert.

MfG
Guido


-- Editiert von zoomade am 09.08.2005 13:32:04

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
feenkind
Status:
Praktikant
(526 Beiträge, 226x hilfreich)

"Ausversehen ersteigert"...wie geht das denn?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zoomade
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das wäre jetzt eine etwas längere Geschichte. Daher ganz kurz:
-Demonstration eines Sofort-Kauf´s an einen Ebay-Neuling
-Anstatt den Kauf nach der letzten Nachfrage abzubrechen leider an die falsche Stelle geklickt.

Es geht mir jetzt aber eigentlich mehr um den Widerruf des Kaufvertrages, und darum ob man einen Verkaufsagenten pauschal als gewerblich ansehen kann, wenn dieser in größeren Mengen Waren gleicher Art verkauft.
Oder wäre dazu noch ein Nachweis der Gewinnabsicht erforderlich, schließlich könnte man ja für andere auch kostenlos diesen Dienst anbieten, obwohl ja eigentlich sehr unwahrscheinlich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-verkaufagent.htm

Der Verkaufsagent muss Ihnen ein Widerrufsrecht einräumen.

Gruß

-----------------
"AND JUSTICE FOR MOST"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MichHK
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Verkaufsagent darf auch nicht im Namen einer anderen Person (Privat) verkaufen und sich darauf berufen - ABG. Auch muss für diese Vermittlungstätigkeit eine Gewerbeanmeldung vorhanden sein. Wenn nicht, dann doch Gewerbetreibender, halt ohne Gewerbe. Ich habe solch einen Fall gerade. Ebay hat da ganz schnell gesperrt, trotz über 1000 Bewertungen. Also auch unbedingt weitermelden, damit diese Machenschaften aufhören.

Bei meinem Fall standen in dem Profil sogar Provisionssätze??

Hier die Plz des Agenten eingeben und mal das Profil anschauen:

http://shiptrack.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?TradingAssistant

grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Ist zwar schon ein paar Jahre alt - aber deswegen überholt ;-) ?

Sie sind bei eBay als Verkaufsagent (VA) angemeldet. In dieser
E-Mail moechten wir Ihnen wichtige und grundlegende
Informationen zur Absicherung Ihrer Verkaufsagenten-Taetigkeit
geben. Wir wissen, dass diese E-Mail extrem lang ist und sehr
viele Informationen auf einmal enthaelt. Dennoch moechten wir
Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit bitten, sich diese E-Mail
AUSZUDRUCKEN und KOMPLETT DURCHZULESEN:

Diese E-Mail enthaelt:

* Wichtige Hinweise fuer Ihre Absicherung gegenueber Ihren
Auftraggebern

* Grundlegende Informationen zur Nutzung von
eBay-Logos

* Allgemeine rechtliche Hinweise

*************************************************************
Wichtige Hinweise fuer Ihre Absicherung gegenueber Ihren
Auftraggebern
*************************************************************

Der wichtigste Hinweis ist: Auch wenn Sie Waren verkaufen, die
nicht Ihnen gehoeren, handeln Sie als Verkaufsagent IM EIGENEN
NAMEN. Das bedeutet, ausschliesslich Sie haben die
Verantwortung fuer die angebotenen Artikel zu tragen. Alle
rechtlichen Belange (z.B. beim Anbieten von geschuetzten
Tieren / nicht jugendfreien Materialien ...), alle Ansprueche
von Kaeufern richten sich gegen Sie, weshalb eine rechtliche
Absicherung gegenueber Ihren Auftraggebern (diejenigen, fuer
die sie verkaufen, egal ob Privatpersonen oder Unternehmen)
unerlaesslich ist.

eBay empfiehlt dringend, die zu verkaufende Ware immer in
persoenlichen Besitz zu nehmen, um sich von Art, Zustand und
Menge der zu verkaufenden Artikel ein eigenes Bild machen zu
koennen. So vermeiden Sie moegliche Schwierigkeiten von
vornherein: Sie koennen waehrend der Auktion Fragen zum
Produkt exakt beantworten oder ein zusaetzliches Foto machen,
haben die Kontrolle ueber die Lieferzeit und koennen
individuell mit Kunden verhandeln, falls es Beanstandungen
gibt. Dies sichert den reibungslosen Ablauf der Transaktionen,
schafft zufriedene Kunden und ein positives Bewertungsprofil.

In manchen Faellen laesst sich das jedoch nicht immer
realisieren oder aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten wird ein
anderer Prozess bevorzugt. Aber wenn Sie als Verkaufsagent ein
Abwicklungsmodell ohne Besitzuebergang der Ware an Sie nutzen
wollen (z.B. bei Versand durch Auftraggeber), dann empfiehlt
eBay dringend, sich so gut wie moeglich abzusichern.

Moeglich ist eine solche Absicherung z.B. durch

* sichere Gestaltung des Abwicklungsprozesses: Das Geld wird
erst an Auftraggeber uebergeben, wenn Ware nachweislich beim
Kunden eingetroffen ist (z.B. durch positive Bewertung des
Kunden). Ein solcher Prozess macht die Transaktionen
sicherer, weil Sie so selbst als eine Art Treuhandservice
fungieren.

* Freistellungsklauseln im Kommissionsvertrag (Auftraggeber
stellt den VA von allen Forderungen der Kaeufer frei und
versichert, dass Ware in der angegebenen Menge und Qualitaet
existiert, verkauft werden soll und frei von Rechten Dritter
ist)

* Ueberpruefung der Firma, der Person, der Ware
(Handelsregister-Auszug / Gewerbeschein beim genannten
Amtsgericht / Gewerbeamt verifizieren lassen,
Personalausweis und Eigentumsnachweis anfordern)

* Ueberpruefung der gaengigen Preisstruktur der Waren (wie
hoch ist der handelsuebliche Preis, wie hoch ist der Preis
im Internet, wie hoch ist der Preis, zu dem man selbst
anbieten kann - wenn der eigene Preis, zu dem man anbieten
soll, deutlich guenstiger als der guenstigste Preis ist,
sollte man den Auftrag kritisch hinterfragen)

Um jegliche Taeuschung an Ihnen zu verhindern und um eventuelle
betruegerische Absichten fruehzeitig zu erkennen, sollten Sie
besonders vorsichtig werden, wenn:

* das Angebot so unglaublich gut (Menge, Preis, eigener
Aufwand, eigene Entlohnung) ist, dass es eigentlich gar
nicht wahr sein kann - meist ist es das dann nicht.

* der Auftraggeber sehr viel von eBay weiss, selbst den
Prozess entwickelt hat oder Tipps geben will --> In der
Regel lassen sich Klienten vom VA darueber beraten,
wie die Ware optimal abgewickelt werden kann, nicht
andersherum --> Meist sind Betrueger selbst vorher bei eBay
aktiv gewesen, bevor sie gesperrt wurden.

* das Angebot sehr aehnlich zu bereits dokumentierten
Betrugsversuchen ist: eBay empfiehlt regelmaessige Besuche
des Verkaufsagenten-Forums:
http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=42
und des Sicherheits- Forums:
http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=40.
Sollten Ihnen Aehnlichkeiten auffallen, empfehlen wir Ihnen,
den eigenen Fall am besten direkt in diesen Foren fuer
alle eBay-Mitglieder zu dokumentieren - im Forum sind
erfahrene Experten aktiv, die Verdaechtiges genau pruefen.

* Aenderungen am Prozess, die diesen sicherer machen
wuerden, abgelehnt werden (z.B. Gelduebergabe an
Auftraggeber erst nach Bewertungsabgabe durch Kunden)

Bitte bleiben Sie auch bei sehr verlockenden Angeboten immer
kritisch und setzen Sie Ihren gesunden Menschenverstand ein:
Wuerde ich als Kaeufer so ein Angebot verdaechtig finden
(lange Lieferzeiten, keine Abholung moeglich, keine Kulanz gg.
Kunden, sehr viele wertvolle Artikel zu unglaublichen Preisen,
die in sehr kurzer Zeit in sehr grosser Stueckzahl angeboten
werden sollen)

Selbst wenn Ihr Auftraggeber Sie zur Eile draengt oder Ihnen
Fotos und Texte zur Verfuegung stellt, damit Sie innerhalb
kuerzester Zeit sehr viele Artikel bei eBay anbieten koennen:
Ueberstuerzen Sie nichts, versuchen Sie, die eigene Euphorie
zu bremsen und mit Bedacht vorzugehen: Entspricht die Ware den
Erwartungen der Kaeufer aufgrund der Artikelbeschreibung? Wie
sind die tatsaechlichen Lieferzeiten? Ist Ihr Auftraggeber
kulant bei Beanstandungen?

Von fundamentaler Bedeutung fuer eine rechtssichere
Transaktionsgestaltung ist ein umfassender, individueller
Kommissionsvertrag, der wichtige Einzelheiten Ihrer
Geschaeftsbeziehung zu Ihren Auftraggebern schriftlich
fixiert. Diesen sollten Sie in jedem Falle von einem Anwalt
Ihres Vertrauens an die jeweiligen Anforderungen Ihres
Geschaeftsmodells anpassen lassen. Bitte sehen Sie davon ab,
Muster aus dem Internet zu verwenden oder Vertraege von
Auftraggebern zu nutzen, ohne eine solche Anpassung auf Ihre
Beduerfnisse vornehmen zu lassen, da Sie so unter Umstaenden
benachteiligt werden koennten.

Dieser Kommissionsvertrag sollte u.a. regeln:

* wichtige Einzelheiten des Verkaufsprozesses
o Welche Aufgaben fallen an (z.B. Abholung,
Fotografieren, Beschreiben...)?
o Zu welchen Konditionen erfolgt der Verkauf
(z.B. Auktion mit Startpreis XX Euro oder
Sofort-Kaufen-Artikel fuer XX Euro)?
o Wie erfolgen Versand und Zahlungsabwicklung
(z.B. welche Lieferzeiten gibt es, welche
Zahlungsmethoden werden akzeptiert, was passiert
bei Lieferausfall)?

* Haftungsfragen
o Wer haftet gegenueber dem Kaeufer bei
Lieferschwierigkeiten, bei Sachmaengeln,
bei Rueckforderung moeglicherweise gestohlener
Ware durch den urspruenglichen Eigentuemer?
o wer haftet bei Untergang, Beschaedigung der Ware
waehrend Lagerung / Transport?

* Eigene Entlohnung (Erfolgsbeteiligung oder feste Gebuehr?)

Je detaillierter und umfassender Ihr Kommissionsvertrag ist
und je besser dieser an Ihre wirtschaftlichen Gegebenheiten
angepasst ist, umso unbeschwerter koennen Sie Ihrer
Verkaufsagenten-Taetigkeit nachgehen. Aufgrund der komplexen
Natur des Kommissionsgeschaeftes sollten Sie sich nicht auf
einfache, meist einseitig zu Ungunsten des Verkaufsagenten
auslegbare "Provisionsvertraege" oder
"Beteiligungsvereinbarungen" einlassen, in denen wichtige
Klauseln wie Haftungsfreistellung und Risikotragung fehlen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
http://pages.ebay.de/tradingassistants/learnmore/assistants.ht
ml
http://pages.ebay.de/tradingassistants/legal.html

Diskutieren Sie mit anderen eBay-Mitgliedern zu diesem Thema
im Sicherheitsforum:
http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=40

*************************************************************
Grundlegende Informationen zur Nutzung von eBay-Logos
*************************************************************

Das fuer ein Verkaufsagenten-Unternehmen auch ein
Verkaufsagenten-Logo genutzt werden kann, liegt im Interesse
der Verkaufsagenten und im Interesse von eBay.

Es werden aber immer mehr Faelle bekannt, in denen das eBay
Logo oder das eBay Verkaufsagenten-Logo fuer eigene Zwecke
benutzt oder zum Verkauf angeboten wird. Beides verletzt
erheblich die Markenrechte von eBay und kann zum dauerhaften
Ausschluss vom Handel bei eBay und kostenintensiven
Abmahnungen fuehren.

Deshalb moechten wir Ihnen hier einige wichtige Hinweise zur
Nutzung von eBay-Logos geben:

* In Ihrer Eigenschaft als eBay Verkaufsagent erhalten
Sie die Moeglichkeit, ONLINE mit dem eBay Verkaufsagenten-
Logo fuer Ihre Dienstleistung zu werben.

* Wenn Sie als registrierter Verkaufsagent zusaetzlich einen
Verkaufsagenten-Shop eroeffnen wollen, koennen Sie auf
Anfrage bei eBay fuer die GESTALTUNG DER VERKAUFSRAEUME UND
DES SCHAUFENSTERS eine reproduktionsfaehige OFFLINE-Version
des Verkaufsagenten-Logos erhalten.

* Um Ihre Dienstleistung zusaetzlich OFFLINE zu vermarkten,
stellt eBay Ihnen Begleitmaterialien mit dem
Verkaufsagenten-Logo zur Verfuegung, welche Sie in dem von
eBay zugelassenen Umfang (z.B. Personalisierung der
Kontaktdaten oder Spezialgebiete) an Ihre Beduerfnisse
anpassen duerfen.

* Sie duerfen das Wort "eBay" in beschreibender Art und Weise
verwenden, z.B. "Ich verkaufe fuer Sie bei eBay!" -
allerdings ausschliesslich in normaler Textform - nicht als
Logo und nicht mit "bunten Buchstaben".

Ausschliesslich registrierte Verkaufsagenten haben das Recht,
das Verkaufsagenten-Logo zu benutzen. Um eine missbraeuchliche
Nutzung schnell erkennen zu koennen und sich von "wilden
Shops" abzugrenzen, ist es zwingend notwendig, dass das
erhaltene Verkaufsagenten-Logo durch die Verkaufsagenten nicht
veraendert wird, weder in Farb- noch Formgestaltung. Es
duerfen auch keine Logo-Bestandteile hinzugefuegt oder
weggelassen werden. Dies gilt insbesondere fuer den
Haftungsausschluss unterhalb des eigentlichen Logos, dieser
muss unbedingt unveraendert erhalten bleiben und ist eines der
sichersten Unterscheidungsmerkmale.

Ausser den genannten Verwendungsmoeglichkeiten ist es nicht
zulaessig, irgendeines der eBay-Logos fuer eigene Zwecke zu
benutzen. Alle eBay-Logos sind markenrechtlich international
geschuetzt und eBay ist nicht bereit, den Missbrauch von eBay-
Logos zu tolerieren.

Dieses Verbot schliesst unter Anderem ein:

* Nutzung des Wortes eBay als Bestandteil eines Firmennamens,
eines Domainnamens, eines Firmenlogos usw.

* Gebrauch von eBay-Logos als Gestaltungselement fuer
Werbematerialien wie Flyer, Zeitungs- und Kleinanzeigen,
Poster, Postwurfzettel, Fahnen, KfZ, Aufkleber usw.

* Schoepfung eigener Logos oder Namen, die sich an dem
eBay-Logo oder dem Wort eBay orientieren bzw. anlehnen
(aehnliches Aussehen, aehnlicher Klang, aehnliche
Schreibweise usw.)

* Abaenderung der durch eBay zur Verfuegung gestellten
Werbemittel und Begleitmaterialien

In Fragen der Benutzung von eBay-Logos sollten Sie zu Ihrem
Schutz beherzigen:
Alles, was nicht ausdruecklich erlaubt ist, ist verboten.
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie nicht
eigenmaechtig das Wort eBay oder eBay-Logos fuer Ihre Zwecke
einsetzen.

Bitte haben Sie Verstaendnis dafuer, dass eBay im Interesse
aller ehrlichen Mitglieder und insbesondere im Interesse aller
Verkaufsagenten darauf achtet, faire und gleichberechtigte
Nutzungsbedingungen fuer eBay-Logos zu schaffen und auf deren
Einhaltung hinzuarbeiten.

Bitte nehmen Sie diese Hinweise ernst und seien Sie sich Ihrer
Verantwortung in Bezug auf das eBay-Logo bewusst: Nur wenn
alle auf einen ordnungsgemaessen Umgang mit diesem
Markenzeichen achten, koennen Sie selbst als eBay
Verkaufsagent langfristig erfolgreich sein, da der Aufbau von
Kundenvertrauen und einer positiv besetzten Marke schwierig
ist.

Sollte Ihnen eine unberechtigte Logo-Nutzung auffallen, nehmen
wir Hinweise dazu gerne entgegen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
http://pages.ebay.de/tradingassistants/learnmore/logo-faq.html

Diskutieren Sie mit anderen eBay-Mitgliedern zu diesem Thema
im Verkaufsagenten- Forum:
http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=42

*************************************************************
Allgemeine rechtliche Hinweise
*************************************************************

Abschliessend moechten wir Ihnen noch einige allgemeine
Informationen ueber Ihre Taetigkeit als Verkaufsagent geben:

NUR wenn Sie NACHWEISLICH und AUSSCHLIESSLICH zu Zwecken der
Erweiterung / Pflege einer bestehenden Sammlung als
Verkaufsagent taetig sind oder aber Ihre Dienste
als Verkaufsagent komplett entgeltfrei anbieten,
koennte Ihre Taetigkeit als Verkaufsagent unter
Umstaenden durch Ihr zustaendiges Finanzamt als private
Taetigkeit gewertet werden.

IN nahezu ALLEN anderen FAELLEN wird jedoch die Taetigkeit als
Verkaufsagent von Finanzaemtern als GEWERBLICHE TAETIGKEIT
beurteilt, was eine Reihe von zusaetzlichen Anforderungen an
Sie beinhaltet.

Dieser Sachverhalt sollte jedem bewusst sein, der als
Verkaufsagent etwas Geld hinzuverdienen bzw. seinen
Lebensunterhalt auf dieser Taetigkeit begruenden moechte. In
jedem Fall sollten Sie vor Aufnahme Ihrer Verkaufsagenten-
Taetigkeit mit einem Steuerberater sprechen, um die
Auswirkungen auf Ihre Einkommenssituation zu eroertern.

Wenn Sie gewerblich bei eBay handeln, muessen Sie eine Reihe
von besonderen Anforderungen erfuellen, die auf
Verbraucherschutzgesetze zurueckzufuehren sind. So muessen Sie
beispielsweise Informationspflichten nach dem Fernabsatzrecht
erfuellen, Gewaehrleistung auch fuer gebrauchte Artikel
anbieten usw.

Seien Sie sich Ihrer besonderen Rolle als Verkaufsagent
bewusst:

Verkaufen Sie in eigenem Namen: Saemtliche Versuche, die
Rechte und Pflichten eines Verkaufsagenten zu umgehen, fuehren
zur Loeschung der entsprechenden Angebote und bei wiederholten
Verstoessen zum Ausschluss aus dem Verkaufsagenten- Programm.
Als solche Versuche gelten Formulierungen wie "Verkaufe im
Namen von", "verkaufe fuer private Auftraggeber, deshalb keine
Gewaehrleistung", "Wenden Sie sich bei Problemen an ..." etc.

Bieten Sie nicht auf eigene Artikel: Was fuer Verkaeufer gilt,
gilt fuer Verkaufsagenten noch mehr: Auch Auftraggeber duerfen
nicht mitbieten, es darf auch nicht versucht werden, einen
Artikel, der im Kundenauftrag verkauft werden soll, fuer sich
selbst oder jemand anderen zu ersteigern - dies wird als
Bieten auf eigene Auktionen ausgelegt und fuehrt zum Ausschluss
vom Handel bei eBay.

Umfangreiche Diskussionen zu diesen Themen finden Sie hier:
http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=42&thread=200001368&mod
ified=1077267617167

Weitere nuetzliche Informationen:
die eBay-AGB
http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html

die eBay-Grundsaetze
http://pages.ebay.de/help/policies/overview.html

die Grundsaetze fuer Verkaufsagenten
http://pages.ebay.de/help/community/ta-policy.html

Verbotene Artikel
http://pages.ebay.de/help/policies/items-ov.html

*************************************************************
Bitte beachten Sie:
Die hier von eBay angebotenen allgemeinen
Kundeninformationen haben weder einen Anspruch auf
Vollstaendigkeit, noch koennen oder wollen sie eine fundierte
Rechtsberatung durch einen ordentlichen Rechtsanwalt ersetzen.
eBay darf und wird aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes nur
allgemeine und grundlegende Hinweise geben, in keinem Fall
jedoch individuelle Rechtsberatung leisten. Sollten Sie
unsicher bezueglich der Bedeutung und Auswirkung der hier
angesprochenen Themen sein, empfiehlt eBay dringend, einen
Rechtsanwalt / Steuerberater zu kontaktieren.
*************************************************************

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