Hallo,
ich betreibe ein kleines Gewerbe und möchte einen dafür genutzten Computer über Ebay verkaufen. Meinen Account dort nutze ich ansonsten privat. Nun frage ich mich, wie ich den Verkauf am besten - also v.a. abmahnsicher - angehe. Ich nehme mal an, dass der Verkauf gewerblicher Art ist, auch wenn ich weder planmäßig, noch regelmäßig bei Ebay gewerblich handle, da der Computer ja gewerblich genutzt wurde. Kann ich ihn trotzdem, natürlich mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben in der Artikelbeschreibung, auch über meinen vorhandenen privaten Account verkaufen, oder muss ich dafür einen gewerblichen Account einrichten?
Außerdem möchte ich als Nicht-Händler natürlich keine Gewährleistung übernehmen und würde den Computer deshalb gern ausschließlich Gewerbetreibenden anbieten sowie Widerruf und Gewährleistung ausschließen. Die entsprechende Systemfunktion "Angebot nur für Unternehmer" (oder so ähnlich) bietet Ebay aber ausschließlich in der Rubrik "Business & Industrie" an, in der es, soweit ich sehe, keine passende Unterrubrik für mein Gerät gibt. Ich würde deshalb gern ein "normales" Angebot erstellen und den Hinweis, dass das Angebot sich nur an Gewerbetreibende / Selbständige richtet und Verbaucher vom Bieten ausgeschlossen sind, einfach in die Beschreibung aufnehmen. Spricht etwas dagegen, so vorzugehen? (Weil sie ja nicht technisch ausgeschlossen sind und den Hinweis auch überlesen könnten o.ä. )
Vielen Dank und herzliche Grüße,
Wolfgang
Verkauf nur an Unternehmer - möglich als Hinweis in Beschreibung?
Problem bei eBay und Co?
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--- editiert vom Admin
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Vielen Dank für die ausführliche Antworten.
Das ist eben die Frage, ob ich beim Verkauf als Unternehmer handle oder nicht. Gehen wir mal von dem Computer weg und fassen es allgemeiner:
Das Geschäftsmodell eines Gewerbetreibenden besteht definitiv nicht darin, Waren oder Sachen zu verkaufen. Aber er benötigt eine bestimmte Sache, sagen wir: eine Maschine, um seine gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Er kauft also die Maschine, macht die Vorsteuer geltend und und schreibt sie nach AFA ab. Am Ende der Nutzungszeit will er die Maschine verkaufen. Handelt er dabei als Unternehmer?
In dem Beispiel mit dem Immobilienmakler war ja die geschäftliche Nutzung des Grundstücks - das ihm zudem geschenkt worden war - gescheitert, und es spricht nichts dagegen, dass man ein Grundstück auch privat besitzen kann. Der Gewerbetreibende aber hat die Maschine definitiv geschäftlich genutzt, und es ist sogar so, dass die Maschine ihrem Zweck nach gar nicht sinnvoll im privaten Bereich eingesetzt werden kann.
Wie verhält es sich dann?
Mirk: Verzeihung, aber ich verstehe nur Bahnhof.
--- editiert vom Admin
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