Verkäufer schickt Ware nach Widerruf

13. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Thomas80
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer schickt Ware nach Widerruf

Hi,

ich habe vor ein paar Tagen eine Kleinigkeit (<40€) bei Ebay bestellt. Später nach dem bezahlen ist mir dann aufgefallen, dass ich mich in der Marke geirrt habe. Zuerst habe ich mir gesagt: Selbst Schuld, Widerruf lohnt auch nicht wegen der Versandkosten.

Dann habe ich eine Email bekommen mit einer Zahlungserinnerung, obwohl ich schon längst gezahlt habe.

Da habe ich dann doch noch widerrufen, weil der Artikel offensichtlich noch nicht abgeschickt worden ist, also auch noch keine Versandkosten angefallen sind.

Als Antwort schickt mir der Verkäufer eine Email und sagt sinngemäß: Immer diese lästigen Kunden! Demnächst bitte vorher überlegen! Laut Fernabsatzgesetz fängt die Widerrufsfrist erst nach Erhalt der Ware an. Ich schick das jetzt also trotzdem raus und wenn du widerrufen willst, musst du halt zweimal die Versandkosten tragen!

Anmerkung: Im Fernabsatzgesetz lese ich jetzt nichts davon, dass die Frist erst nach Wareneingang beginnnt, allerdings hat der Verkäufer in seinen AGB vermerkt: "Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung."

Ich finde das Verhalten des Verkäufers ehrlich gesagt etwas dreist, aber ist es auch unrechtmäßig?

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wann die Frist beginnt, ist auch irrelevant. Nur ihr Ende ist entscheidend, widerrufen kann man jederzeit vor dem Ende (und nicht erst nach Beginn).

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#3
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Thomas80
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Ich werde wohl warten bis die Ware angekommen ist und die Sache dann mit einer negativen Bewertung und einer angemessenen Antwort auf die letzte Email erledigen. Mehr lohnt wohl nicht und ich wüßte nicht, wie man bei einem Fall mit so geringen Streitwert sein Recht durchsetzen könnte, ohne das der Aufwand den Nutzen um ein vielfaches übersteigt. Wenigstens weiß ich jetzt, dass ich im Recht bin ;)

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#5
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

>Mehr lohnt wohl nicht und ich wüßte nicht, wie man bei einem Fall mit so geringen Streitwert sein Recht durchsetzen könnte, ohne das der Aufwand den Nutzen um ein vielfaches übersteigt.

hehe, es gibt auch andere Möglichkeiten es dem Verkäufer mal zu zeigen...

Rein interessehalber, wie ist denn der ebay name?

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