Verkäufer nach Auktion Rücktritt vom Kaufvertrag?

8. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
wftphp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Verkäufer nach Auktion Rücktritt vom Kaufvertrag?

Hi,

ich habe hier ein Fall, wo ich ein Laptop in einem Onlineauktionshaus ersteigert habe.
Der Verkäufer ist gewerblich.

Jetzt zur Situation:

Die Auktion ging 5 Tage lang.
-Angebot angegeben; Auktion als Höchstbieter gewonnen.
-Bestätigung von der Handelsplattform bekommen.
-Bestätigung vom Händler (via Afterbuy) bekommen.
-Afterbuy ausgefüllt abgeschickt.
-Bestätigung von Afterbuy bekommen.

1. Frage: ist hier schon ein Kaufvertrag zustande gekommen?

Nun gehts weiter:

- Jetzt habe ich eine Email vom Händler bekommen, dass wegen
technischen Fehler auf der Handelsplattform die Auktion ungültig sei.

- Jetzt habe ich eine Mail von der Handelsplattform bekommen, dass da ein
technischer Fehler gewesen sein soll(!).

Nach längerem Fragen, wieso da ein technischer Fehler war, da man ja bieten konnte usw., stellte sich nun heraus, dass die Betreiber von der Handelsplattform zugeben, dass der Verkäufer einen Fehler bei der Auktionseingabe gemacht hat.

2. Frage: Kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten wegen Irrtum? Eine Info, dass Irrtümer vorbehalten ist liegt auch nicht vor.

3. Ich als Käufer wurde vom Händler sowohl von der Handelsplattform angelogen, wie könnte ich dagegen handeln?
Habe ich Anspruch auf das Laptop?

Mir erscheint das ganze eine Ausrede zu sein.

Viele Grüße!!

-- Editiert von wftphp am 08.05.2008 14:24:19

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9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
wftphp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

>Ja, d.h. : die spärlichen Informationen deuten darauf hin, daß hier möglichweise vielleicht schon ein Kaufvertrag geschlossen worden sein könnte (oder nocht nicht).
------------------------------

Ja die Auktion war ja beendet. Somit ist doch ein Kaufvertrag entstanden?!


>Nein, d.h.: dazu läßt sich ohne genaue Kenntnis sämtlicher Umstände und eMail-Äußerungen nichts zuverlässiges aussagen. ( Vielleicht ist der Verkäufer doch zur Anfechtung berechtigt ).
------------------------------

Ein Auszug aus dem Mailverkehr mit den Betreibern der Handelsplattform:

"...Die Nachricht, die Sie nach der Ersteigerung von dem Verkäufer XXXXX erhalten haben, war ein übereilte Reaktion, weil zu diesem Zeitpunkt vom
Verkäufers noch vermutet wurde, dass es sich bei den Verkäufen um einen
technischen Fehler seitens HANDELSPLATTFORM handelt. Dies ist aber nicht der Fall,
denn es handelte sich bei dem Angebot um eine Multiauktion. Das war dem
Verkäufer aber nicht bewusst und so irrte er. Sicher ist verständlich, dass
der Verkäufer bei einem derartig falschen einstellen der Auktion, eine
sofortige Reaktion in Form des Vertragsrücktritts einleitet..."

Ich hoffe jetzt wird es etwas deutlicher.

Grüße, Wilhelm

-- Editiert von wftphp am 08.05.2008 16:14:34

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Was ist eine Multiauktion?

Was ändert sich dadurch für den Verkäufer?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Eine Multiaktion ist eine Auktion von mehreren Geräten.
Hier gibt es nun 2 Probleme.
1. Der VK hat nur 1 Gerät
2. Wenn ich 10 Geräte verkaufe, es gibt jedoch nur 8 Interresenten, so bleibt der Preis unten. Gäbe es nur 1. Notebook, so würde es mit einem hohen Preis verkauft werden. So werden alle 8 mit dem Minimalgebot bedient.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wftphp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi,

ja es wurde eine Multiauktion eingestellt, obwohl der Verkäufer (angeblich) nur ein Gerät verkaufen wollte.

Die Ausrede begann ja damit, dass die der Handelsplattform die Schuld zuschob, weil da (angeblich) ein technischer Fehler vorlag.

Die Handelsplattform hat den technischen Fehler zunächst bestätigt, aber hat die Aussage wieder zurückgenommen, weil der Verkäufer bei der Auktionseinstellung den Fehler gemacht hat.

Die Frage ist ja: ist der Kaufvertrag zustande gekommen und haben wir Anspruch auf die Laptops?
---------------------------
Ums nochmal kurz zu machen:
-Verkäufer hat einen Fehler gemacht bei der Auktionseinstellung.
-Auktion war beendet.
-Kaufvertrag ja/nein?
-Anspruch auf Laptops auch wenn der Verkäufer nur 1 Verfügbar hat?

Da die Laptops noch bei anderen Händlern verfügbar sind, ist es auch keine Unmöglichkeit die Laptops zu beschaffen.

Viele Grüße!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Wichtige Frage nach Details zur weiteren Beurteilung:

WIE WEIT liegen der Preis laut Vertrag / Auktion und der tatsächliche Marktpreis auseinander (ungefähr) ?
Also wie hoch war der Auktionspreis pro Notebook, wieviele Notebooks habt Ihr über die Multiauktion gekauft (für private oder gewerbliche Zwecke ???) und wie ist der vergleichbare Preis für ein neues Gerät (Sofortkauf).

Normalerweise kommen bei Ebay Verträge durch Einstellen von Artikeln und Sofortkauf oder Auktionsende zustande.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

'-Kaufvertrag ja/nein?'

Zunächst: Ja. Von diesem kann der Verkäufer sich jedoch mittels Anfechtung lösen. Ob der Verkäufer in diesem Fall tatsächlich wirksam angefochten hat und ob ihm dies überhaupt möglich ist, lässt sich aus der Ferne nur schwer beurteilen.

'Anspruch auf Laptops auch wenn der Verkäufer nur 1 Verfügbar hat?'

Sofern der Kaufvertrag nicht durch Anfechtung aufgehoben wurde: Ja!

Ich würde soetwas nur dann näher verfolgen wenn ich bei dem Laptop ein wirklich gutes Schnäppchen gemacht habe.

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wftphp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi,

Der Auktionspreis lag bei ca. 45% vom aktuellen Marktpreis bei einem Onlinehändler.
Also schon ein Schnäppchen.

Soweit ich weiß waren die Käufe alle Privatkäufe.
Insgesamt gibt es 10 Käufer, weil ja in der Auktion 10 Artikel angeboten wurden.

Viele Grüße!

-- Editiert von wftphp am 09.05.2008 12:51:58

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wftphp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo

für die die es wissen wollen.

Der Verkäufer hat aufgegeben.
Das Laptop wird geliefert.

Vielen Dank für die Beiträge. Bye²

1x Hilfreiche Antwort

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