Hallo,
ich habe vor kurzem sehr günstig bei Ebay einen Tennisrucksack ersteigert. Nichts grosses, dennoch möchte ich wissen ob ich im Recht bin.
Nachdem ich das Geld überwiesen habe, erhielt ich folgende Antwort:
"Hilfe, Hilfe...
Ich sehe gerade ich habe ziemlichen Mist gebaut!!!
Ich habe den Artikel versehentlich 2 mal bei eBay reingestellt!!!
Oje, das tut mir leid. Ich habe aber nur einen Rucksack und da ein anderer Bieter diesen vorher erworben hat, kann ich Ihnen den lieder nicht verkaufen!
Es tut mir richtig leid, ich weiß nicht was ich da wieder gemacht hab. Ich hoffe Sie können das entschuldigen. Das Geld sende ich ihnen selbstverständlich sobald ich ihre Daten erhalte zurück!
Liebe Grüße, ....."
Diese Begründung ist jedoch nicht nachvollziehbar. Die Auktionen endeten Zeitgleich(!). Somit kann man meine gewonnene Auktion nicht als später endend einstufen. Im Gegenteil: Die von mir gewonnene Auktion hat die Artikelnummer 160197256468 und ist somit gegenüber der anderen Auktion mit der Artikelnummer 160197256469 früher von Ebay erfasst worden. (siehe Endzahlen)
Außerdem wurde mein Gebot früher abgegeben, als das des anderen Auktionsgewinners und auch mit einem höheren Betrag!
Ich habe die Vermutung, dass der Verkäufer den Artikel aufgrund des niedrigen Preises nicht verkaufen möchte. Normalerweise wird der Rucksack für einen 4mal höheren Betrag verkauft.
Seltsam ist auch, dass der Verkäufer nach einer Antwort meinerseits vor 4 Tagen sich noch nicht gemeldet hat.
Was meint Ihr? Kann ich auf den Artikel bestehen?
Danke im Vorraus!
Verkäufer möchte Artikel nicht verkaufen, da 2mal eingestellt! >seltsame Begründung
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Klar, dem ist das zu wenig Geld.
Schau mal die Artikelnr. 160193096625 an.
Nochmals gleicher Rucksack, gleicher Verkäufer.
der hat den nicht nur einmal, sondern verkauft den öfters.
Und wenn der Preis seinen Vorstellungen nicht entspricht, gibt es eine Mail: 'Hilfe, Hilfe...'
Der andere von Dir genannte wird die gleiche Mail bekommen haben.
Klar kannst Du auf dem Artikel bestehen. Nur, wenn der VK ihn nicht schickt...
Ein Anwalt lacht sich bei dem Streitwert tot, und ebay interessiert sich ohnehin für nichts, außer ihre Einnahmen.
Ärgerlich, aber machen kann man da wohl nicht viel.
Sie haben ein Anspruch auf Erfüllung des Vertrages.
Bestehen Sie auf der Lieferung und setzen sie hierfür eine angemessene Frist mit konkretem Datum.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
Der Verkäufer hat sich heute gemeldet. Er wird mir den Artikel zu schicken.
Und jetzt?
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