Verkäufer liefert nicht.

1. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Wichtel
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer liefert nicht.

Hi
Ich habe am 13.08.2003 bei ebay einen Artikel ersteigert und diesen dann am 15.08.2003 per Überweisung bezahlt.
Auf anfrage E-Mails hat der VK nicht geantwortet erst nach ca. 4Wochen habe ich über die Auskunft die Telefonnummer erfragt und mit dem VK am Telefon gesprochen.
Dieser hat dann gesagt die Ware ist schon lange abgeschickt aber
er wolle bei der Post nachfragen was mit dem Paket passiert und mich dann Zürückrufen.
Hat er aber nicht gemacht und auf ein Übergabeeinschreiben mit Fristsetzung mir die Ware bis zum 30.09.2003 zukommen zu lassen
hat er auch nicht reagiert.
Ich wollte nun einen Anwalt einschalten aber die raten alle von einer Klage ab ist ihnen sicher zuviel Arbeit.

Ich fühle mich betrogen und möchte den ...... Vk am A... kriegen.

Problem bei eBay und Co?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo Wichtel,

ich übernehme den Fall gern zu einem Pauschalpreis von 55,00 €. Die Kosten mußst Du nur tragen, wenn die Ansprüche gegen die Gegenseite nicht durchsetzbar sind. Habe bereits ähnliche Fälle mit erfolg durchgesetzt. Infos über mich gibt es hier auf diesen Seiten von 123recht.net.

Schnell alle Beweise über den Kauf sichern.

Mit schönen Grüßen


D.P.M. Sevriens
Rechtsanwalt

"Es ist ein Beweis hoher Bildung, die größten Dinge auf die einfache Art zu sagen" (Emerson)

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#2
 Von 
Wichtel
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi
Ich habe nach 3 Wochen alles Kopiert und aufgehoben müsste ich nicht ein Beleg vom VK bekommen das das Paket tatschlich abgeschickt wurde.
Ich habe eine gute Rechtschutzversicherung
Die würde sicher die kosten im Streitfall tragen.

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#3
 Von 
Wichtel
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier noch einige infos.
Der Artikel hat die ebay Nummer 3341912203
Versandversicherung wurde nicht angeboten.
Die letzten Bewertungen lassen erkennen das
der VK wohl keine lußt hat bei ebay weiter zu handeln.
Die Adresse vom VK ist richtig ich hatte ja am Telefon mit Ihm gesprochen.
Was ist wenn ich nun Klage und der VK legt bei Gericht plötzlich einen Pakete-Einlieferungsschein vor?
Muss der VK mir den Schein vorlegen ?
Der könnte,wenn Er das Paket abgeschickt hat
mich so auflaufen lassen.
Ich hatte Ihm schon mit einer Klage getroht aber auch darauf keinerlei reaktion.
Endweder der ist eiskalt und lässt es drauf ankommen oder Er hat den Paketschein so das das Paket bei der Post verlorengegangen ist und Er sich sicher fühlt.
Was tun ?

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#4
 Von 
Bummler
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 26x hilfreich)

Du hast bezahlt und es ist Deine Ware die der Verkäufer zu liefern hat. Mehr interessiert erstmal nicht. Er muss nachweisen dass er das Teil verschickt hat. Hat er das getan muss er bei der Post einen Nachsendeantrag stellen. So einfach ist das

Nimm das Angebot des RA Sevriens an. Dann brauchst Dir keinen Kopf mehr zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Danke Bummler für die Empfehlung :)

Also, ich denke, das Mandat könnte man unkompliziert per Email gestalten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Wichtel
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

WO finde ich die infos. über RA Sevriens bei 123 Recht ?
Ich habe versucht über die Anwaltsuche auf dieser Seite die Adresse zu bekommen denn
ich denke eigendlich auch das die Sachlage klar ist.
Ebay hat nun geschrieben,das Sie den VK prüfen und ich solle Ihm nochmal eine Frist setzen.


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#7
 Von 
helloagain
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 5x hilfreich)

keine erneute Fristsetzung !

Sollten Sie tatsächlich noch einmal den Versuch einer Einigung unternehmen , fordern Sie den Verkäufer in jedem Fall mit Formulierung " zur sofortigen Lieferung " auf .

Die erneute Fristsetzung würde eine Aufhebung des berits eingetretenen Verzuges durch das erfolglose Verrstreichen der ersten Frist bewirken . Der Verkäufer würde also erst nach Ablauf der neuen Frist wieder in Verzug geraten .

Die Folge wäre , daß Verzugszinsen erst ab diesem späteren Zeitpunkt berechnet werden könnten . Diesen Gefallen wollen wir ihm doch nicht machen , oder ? ;)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Wichtel
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist eine gute info.ich werde dem VK keine neue Frist setzen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
123recht.de
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 247x hilfreich)

Hallo Wichtel!

Anwaltsuche - Nach Namen suchen - Den betreffenden Nachnamen eingeben - Voila!

Mit freundlichen Grüßen

Admin

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#10
 Von 
Wichtel
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke hat geklappt habe einen Anwalt mit diesem Namen in Berlien gefunden hoffe der
hat das angebot mit den 55,00 Euro pauschal
gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Bin mal gespannt und warte auf die ONLINE ANfrage.

Schöne Grüße

0x Hilfreiche Antwort

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