Verkäufer liefert "falsche" Ware

28. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
huniobba
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 6x hilfreich)
Verkäufer liefert "falsche" Ware

Hallo,

ich habe eine Handy Modell SGH-S300m (laut Beschreibung erst 2 Monate alt + Rechnung) ersteigert.
Zu meinem Bedauern musste ich festellen, dass es sich um ein SGHS300 handelt. Auch die Rechnung und div. Zubehör, was in der Beschreibung aufgelistet wurde, war z.t nicht vorhanden.

Ich bat den Verkäufer höflich um Rücknahme des Gerät + Erstattung des Kaufpreis.
Nach langem hin und her behauptet der Verkäufer arbeitlos zu sein und bot mir ein Geschäft an, dass er das Handy für mich versteigert, die Gebühren sowie die Differenz mir erstattet, falls es unter dem Kaufpreis, zu dem ich es ersteigert habe, weggeht.
(Die Email liegt mir vor)
Nun drückt der Verkäufer sich seit geraumer Zeit und ich habe ihn eine letzte Frist bis zum 1.04.2004 eingeräumt mir mein geld auf mein Konto zu überweisen.
Das Handy würde ich Ihm erst nach Zahlunsgeingang zukommen lassen, da er mir keinen sonderlich seriösen Eindruck macht.

Hätte ich Chancen über rechtliche Schritte (sprich einen Anwalt) zu meinem Recht und damit auch zu meinem Geld zu kommen?
Müsste der Verkäufer für alle Anwaltskosten aufkommen oder würde ich darauf sitzenbleiben?

Über eine Antwort freue ich mich.

grüße,
huniobba

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Was hat es mit der Arbeitslosigkeit zu tun?
Ist er dpoch selber schuld, wenn er das Geld direkt ausgibt (könnte man Betrug vermuten).

Normalerwiese erhält der VK die Sache zurück und erstattet dann das Geld.
Im vorliegendem Fall ist dies wirklich sher bedenklich - aber andersherum wird es wohl kaum funktionieren.
Möglichkeit wäre noch die Rücksendung per Nachnahme (wenn sich der VK darauf einlässt).

Eine Weiterversteigerung ihrerseits weiterhin strikt ablehnen! Immerhin haften Sie dann für die Sache.

Setzen Sie den VK mit Androhung der Anzeige und Klage auf Erfüllung des Kaufvertrages (Lieferung des richtigen Handys inkl. Zubehör) unter Druck. Kann nicht verkehrt sein.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#2
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 208x hilfreich)

Deine Silderung nach bist Du zwar von ihm irgendwie auch betrogen worden, aber letztlich wirst Du wohl das als böserfahrung für Dich abschreiben müssen, obwohl ich nicht weis wie hoch eigenztlich der Kaufpreis auch war.

Bei einem für Dich eventuell nicht allzugroßen Schaden, wird die Sache mit einem Anwalt dann erst noch so richtig teuer für Dich.
Selbst wenn Du mit Hilfe eines Anwaltes eine Klage gewinnen solltest, wirst Du wohl von einem Arbeitslosen oder gar womöglich auch noch Sozialhilfeempfänger im Prinzip nicht einen Cent erhalten, aber dafür dann auch noch sogar dessen Anwaltkosten und die gesamten Gerichtskosten übernehmen müssen.

Das Einzigste was Du wahrscheinlich machen könntest und auch solltest, wäre, dass Du den VK sowohl eine Anzeige als auch eine Klage auf Erfüllung des Kaufvertrages (Lieferung des richtigen Handys inkl. Zubehör) androhst.
Könnte letztlich helfen.

Viel Glück und berichte nochmals was daraus geworden ist.

Mit freundlichen Grüßen

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