Verkäufer gibt günstig ersteigerte Ware nicht zum Versand und bietet Rückerstattung an, muss ich ann

18. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)
Verkäufer gibt günstig ersteigerte Ware nicht zum Versand und bietet Rückerstattung an, muss ich ann

Hallo,

da ich nichts mehr verkaufe (außer mein Auto :-) ), da ich wohl das Unglück mit Käufern sehr anziehe (Wortlaut von jemandem hier, dem ich nur Recht geben konnte). Habe ich drei Artikel sehr günstig ersteigert.

Der Verkäufer tut nun so, als ob die Ware verloren gegangen wäre und möchte mir das Geld zurück erstatten. Normalerweise lasse ich mich darauf ein, aber in diesem Fall würde ich ein großes Minus machen, wenn ich die Artikel woanders kaufen würde.

Nun habe ich mehrfach geschrieben, dass ich die Ware und NICHT das Geld haben möchte. Heute schreibt mir das Autkionshaus, dass der Verkäufer Zeit bis x hätte, mir das Geld zurück zu überweisen. Ich möchte das Geld aber nicht, sondern die Ware.

Muss ich nun das Geld annehmen, obwohl ich nie von einer Rückerstattung gesprochen habe.

Ist das wieder so ein Fall, der Vekäufer rechnet nicht damit, dass seine Ware für € 1 bzw. 1,80 verkauft wird und kann sich dumm stellen, da der Käufer das Versandrisiko trägt? Er ist "Privatverkäufer". Also wohl Pech gehabt oder? Egal, auf welcher Seite ich stehe.

Als Verkäufer zog ich immer den Kürzeren, jetzt auch wieder?

-- Editiert von Schneeelfe am 18.07.2018 06:57

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):
Als Verkäufer zog ich immer den Kürzeren, jetzt auch wieder?


Wer bremst, verliert.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):
Als Verkäufer zog ich immer den Kürzeren, jetzt auch wieder?

Nö, jetzt biste ja Käufer ... :grins:



Zitat (von Schneeelfe):
Muss ich nun das Geld annehmen, obwohl ich nie von einer Rückerstattung gesprochen habe.

Nein, denn was eBay entscheidet ist eigentlich egal, da die den Rechtsweg nicht ersetzen / aufheben.

Wieso hat eBay überhaupt davon was mitbekommen? Wie genau kam es dazu das eBay hier eine Rückerstattung anbietet?



Zitat (von Schneeelfe):
aber in diesem Fall würde ich ein großes Minus machen,

Das wäre in EUR ausgedrückt wieviel?



Zitat (von Schneeelfe):
Der Verkäufer tut nun so, als ob die Ware verloren gegangen wäre

Hat er denn überhaupt einen Versandnachweis liefern können?
Welche Versandart war vereinbart? Hat er sich daran gehalten?




-- Editiert von Harry van Sell am 18.07.2018 10:24

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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Das ist auch das Problem. Warenversand war ausgemacht. Die Differenz würde ca. € 60 betragen, die Artikel gingen wie gesagt 2 x für € 1 und einmal für € 2,60 weg.

Ebay wusste davon, weil ich einen Fall eröffnet hatte, weil die Ware nicht angekommen ist. Danach kam eben dieses Formular, indem angekreuzt werden muss, ob man die Ware möchte oder eine Rückerstattung und ich hatte dreimal "Ware" angekreuzt.

Auf dem Konto ist der Betrag mittlerweile als "zur Verbuchung vorbereitet" angegeben.

Da es kein Paketversand war und ich als Käufer das Versandrisiko trage, muss ich wohl auf die Schnäppchen verzichten oder gibt es eine andere Möglichkeit, die Ware anzufordern bzw. den Zusatzwert, wenn ich die Ware wieder kaufe (Gebrauchtware, Zustand: neuwertig)?

Wie erwähnt, ich glaube, auch als Käufer habe ich mal wieder Pech gehabt. Ich bin doch nicht die Pechmarie, oder doch? ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):
Warenversand war ausgemacht.

Und welcher genau?



Zitat (von Schneeelfe):
gibt es eine andere Möglichkeit, die Ware anzufordern bzw. den Zusatzwert, wenn ich die Ware wieder kaufe

Durchaus ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Jetzt wird er sehr unfreundlich. Hatte schon nicht mehr mit einer Reaktion gerechnet.

Ich solle ihm nicht mehr schreiben, er würde mir auch nichts unterstellen......

Standartversand steht hinter den Portokosten.

So langsam regt mich der Typ wirklich auf. Ebay meinte auch, sie würden ihn kontrollieren und evtl. ausschließen. Entweder soll das eine Mustermeldung sein oder eine Tatsache, dass ich nicht die erste bin, die sich beschwert hat. ich weiß es nicht.

Was kann ich jetzt noch tun?

Das Geld ist seit gestern auf dem Konto, obwohl ich die Ware wollte und nicht das Geld.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Ich würde ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur unverzüglichen Lerferunf bzw. zum führen eines gerichtsfesten Nachweises das er den Vertrag erfüllt hat
– Fristsetzung für vorgenanntes nach Datum (14 Tage)
– Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung ansieht, einen Deckungskauf vornehmen wird und entsprechend Schadenersatz fordern wird.
Das bei verweigerung des Schadenersatz das ganze dann an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.


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#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Den Untergang der Ware ("weggeworfen") hätte der VK hier zu vertreten, sodaß er bei selbst erklärter Unmöglichkeit Schadensersatz (hier: Differenz Wert minus Kaufpreis) leisten müßte.

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