Verkäufer bei ebay geflogen - jetzt Anwalt?

5. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
planetsandra
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)
Verkäufer bei ebay geflogen - jetzt Anwalt?

Kurzfassung:
Nach der Auktion habe ich sofort bei PayPal das Geld überwiesen. Dann habe ich die Info bekommen, dass das Mitglied bei ebay geflogen ist. Habe sofort das Geld (über 1000 €) bei PayPal gestoppt. Der Verkäuferin habe ich dann geschrieben, dass ich so kein Vertrauen habe und den Sattel vor der Bezahlung sehen möchte. Die Verkäuferin hat sich dann mit ihrem Postamt in Verbindung gesetzt und schlug mir Nachnahme vor. Obwohl ich sie darauf hingewiesen habe, dass ich bei Nachnahme das Paket erst nach Bezahlung öffnen darf. Die Verkäufern meinte aber, alles mit dem Postamt geklärt zu haben und schickte mit das Paket. Selbstverständlich durfte ich das Paket nicht öffnen und habe die Annahme verweigert.
Und nun: sie besteht auf die Übernahme der Portokosten sowie ebay-Gebühren. Bei Nichtbezahlung droht sie mir mit Polizei und Anwalt. Was nun??

Zwar wird dieses Thema bereis im Forum Kaufrecht diskutiert, aber vielleicht kann mir jemand hier noch nütztliche Tipps geben.

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29 Antworten
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#1
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
planetsandra
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)

Im Falle..die Verkäuferin geht zum Anwalt: kann sie jetzt noch auf Abnahme des Sattels bestehen und werden mir die ganzen Anwaltskosten angerechnet? Davor habe ich ja ein bissl Angst, bin nämlich nicht versichert.
Die Verkäuferin droht mir, wenn ich innerhalb der nächsten Tagen das Porto sie ebay-Gebühren nicht überweise, bekomme ich Post vom Anwalt. Wer zahlt für das erste Schreiben vom Anwalt? Ich???

Oh man...hätte ich mich doch niemals darauf eingelassen

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#3
 Von 
planetsandra
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe gerade eine eMail von ebay erhalten. Ich brauche die eBay-Gebühren nicht bezahlen. Sobald die Verkäuferin die Transaktion als gescheitert meldet..bekommt sie das Geld wieder. Das Problem: sie ist nicht mehr bei ebay und hat keinen Lust auf eBay-Kontakt.

Das unfaire an der Sache: entweder soll ich die Versandkosten + eBay Gebühren bezahlen oder sie besteht auf Abnahme und somit schaltet sie den Anwalt ein.

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#4
 Von 
planetsandra
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)

5230642194 vielleicht hilft die Artikelnummer :-)

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#5
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Sie haben sich aber darauf eingelassen, ich nehme an : freiwillig.

somit ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, insofern hat die VK min. das Recht auf Übernahme aller Portokosten, eigentlich auch auf Einhaltung des KV,

wer Verträge schliesst sollte vielleicht vorher nachdenken.

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#6
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
planetsandra
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe eigentlich nicht mit Beleidigungen gerechnet. Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe und werde daraus sicherlich lernen. Aber die Erfahrung, über 1000 € zu verlieren wollte ich nicht unbedingt. Die Verkaufsprovision möchte die Verkäuferin von mir...und nicht von ebay. Das ebay normalerweise zahlt, dass ist mir bekannt.

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#8
 Von 
Thomas1972
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 5x hilfreich)

Wenn ich recht verstanden habe, ist die entscheidenen Frage doch:

Ist weiterhin der Kaufvertrag gültig oder nicht??

Wenn dem so ist, wird sie sicher alle Auslagen bezahlen.

Kann es jemand mit Sicherheit sagen??

@man-dost: Und wenn ich das richtig deuten kann, hättest du ihr die 1000 Euro mal eben überwiesen....ich denke damit bist du nicht zu beneiden....
Vielleicht hast du schon was von PayPal gehört, das ist innerhalb E-Bay möglich, wenn jemand fliegt geht es nicht mehr, somit hat planetsandra auch keine "Sicherheit" mehr welche sie vorher besaß....ich glaube du mußt einen verdammt schlechten Tag gehabt haben als du das geschrieben hast... ;)

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#9
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Nein, die Kundin wusste VOR Dem kauf das es hier um 1000 € geht, ich würde niemals über ebay etwas kaufen das so viel kostet,insofern muss man einfach den Vorwurf machen das hier ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde und jetzt von der käuferin einfach nicht merh eingehalten wird.

Wie gesagt, der Kauf war ja wohl freiwillig

Der KV ist gültig!!!


-----------------
"Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."

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#10
 Von 
planetsandra
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)

den Kauf habe ich getätigt, weil ich den Bezahlung über PayPal abschließen konnte. Da sie aber nicht mehr bei ebay war - habe ich die Zahlung gestoppt. So habe ich werde PayPal als auch ebay selbst als Rückhalt, falls etwas schief geht.

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#11
 Von 
Thomas1972
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 5x hilfreich)

@ Lilicat: Auch du scheinst es nicht verstanden zu haben....

..und leider lagst du in der Vergangenheit mehr als einmal mit Deinen Aussagen voll daneben, deshalb kann planetsandra darauf überhaupt nichts geben...bleibe doch besser bei "Meiner Meinung nach..." :)

Aber wenn Mareike hier jetzt auftauchen würde, der würde ich ein blindes "Ja" oder "Nein" immer abnehmen : )

-- Editiert von Thomas1972 am 06.09.2005 20:03:48

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#12
 Von 
Thomas1972
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich muß nochmal luft machen ;)

Ich habe Sandra hierher geschickt, weil ich bisher annahm das die Forenschreiber sich hier mit E-Bay auskennen...und dann auch gern NUR ihre Meinung sagen, aber anscheinend haben die bisherigen Schreiber gar nicht verstanden worum es geht. Aber ich kann es gern noch mal erläutern.

Wenn ich mit einem Kunden Zahlung per PayPal ausmache, dann tue ich es um die Gewissheit zu bekommen, das ich auch das richtige erhalte. Meldet sich das Mitglied bei E-Bay ab, ist dies nicht mehr gewährleistet, weder bei Vorkasse noch bei Nachnahme, in beiden Fällen muss ich vorab bezahlen und weiß nicht was ich bekommen. Somit hält der Verkäufer sich nicht an die Vereinbarungen und es entsteht dem Käufer ein Risiko, was vorher nicht abzusehen war. Abholung wäre möglich gewesen, aber nicht bei 500 km, sie hätte es auch vorbeibringen können, wollte sie auch nicht und Zahlung per Rechnung hat sie sich auch nicht drauf eingelassen. Hier geht es um den Selbstschutz und um nichts anderes.
Ihr wollt mir jetzt sagen, das sie die 1000 Euro ins Blaue überweisen soll und schauen was passiert???


-- Editiert von Thomas1972 am 06.09.2005 20:24:58

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#13
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Aber wenn Mareike hier jetzt auftauchen würde, der würde ich ein blindes Ja oder Nein immer abnehmen

Seit wann treffe ich meine Aussagen blind? ;)
(Übrigens lag ich auch schon daneben, nobody is perfect.)

Grundsätzlich ist der Kaufvertrag natürlich weiterhin gültig.

Jetzt kommt die Schwierigkeit, ob die Zahlung per PayPal integraler Bestandteil des Kaufvertrages war und was sich aus dem Wegfall der Bezahlmöglichkeit über PayPal ergibt.
Dazu müßte man dann einen Blick in die §§154 , 155 BGB werfen.
Nun müßte man prüfen, ob der K hier glaubhaft machen kann, daß er den Vertrag nur deswegen geschlossen hat, weil eine Bezahlung über PayPal möglich war.
Das könnte evtl. deswegen schwierig werden, weil dann mit dieser Begründung (fehlender Käuferschutz) gleich jeder Vertrag anfechtbar wäre, wenn der betreffende VK von eBay ausgeschlossen wird oder selbst dort austritt. Das dürfte kaum realistisch sein.

Zusammenfassend: ich bin mir nicht sicher, wie ein Gericht das beurteilen würde. Ich tendiere jedoch eher in Richtung 'kein §154 BGB , sondern Vertrag ist zu erfüllen'.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Thomas1972
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke :)

Somit wäre es sinnvoll die entstandenen Kosten zu zahlen, da ein ""ausgeglichener"" Tausch der Ware nicht möglich ist.
Denn es wird wie du schon gesagt hast schwierig es alles so zu belegen...

....wenigstens eine die es verstanden hat ;)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
planetsandra
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)

kein Kommentar :-)

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#17
 Von 
planetsandra
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich werde kurz erläutern wie ich darauf gekommen bin, dass die Verkäuferin bei ebay geflogen ist.

Ich habe auf einen weiteren Artikel geboten und anschließend von ebay die Mitteilung bekommen, dass die Verkäuferin ausgeschlossen wurde. Daraufhin habe ich wie bereits erläutern mein Geld in den Abfluss fließen sehen und somit das Geld bei payPal (welches ich ordnungsgemäß und nach der Auktion zeitnah überwiesen habe) gestoppt. Nach Rücksprache mit der VK hat diese mir den Ausschluß bei ebay bestätigt, welche angeblich durch Nichtabnahme eines Artikels durchgeführt wurde. LÜGE !! Wer fliegt bei einem Verstoß = KEINER
Ich denke...es ist wirklich nachzuvollziehen, weshalb ich durch diese Umstände die Kaufabwicklung nicht abgeschlossen habe.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@thomas: ach Gottchen, vielleicht lernen Sie erstmal vollständige Sätze zu schreiben.Nat. kann ich mich irren,denn ich bin kein Jurist, genauso wenig wie Sie, vielleicht mal die Headline lesen?

Ansonsten gibt es von Ebay keinen Schutz gegenüber geprellten Käufern, die Annahme ist einfach hochgradig naiv.

Da die Zahlart hier nicht mehr funktioniert, kann man andere Treuhand Anbieter wählen, die Versandkosten hat die Kundin meiner Meinung nach,immer noch zu tragen.

Wenn Sie Sandra wirlich helfen wollen, würde ich mit Ihr zu einem Anwalt gehen und sich nicht alleine auf ein Laien Forum verlassen.



Es ist richtig das Mareike oder Hr. Roenner viel Wissen haben, da sie beide Jura studieren,man kann was lernen wenn man Ihre Antworten liest, aber es wäre ja auf Dauer etwas langweilig wenn nur noch die beiden Fragen beantworten.

Werden Sie einfach mal erwachsen ,mr.1972 .

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#19
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

*...Dann habe ich die Info bekommen, dass das Mitglied bei ebay geflogen ist...*(Zitat planetsandra)

@mam.dost,
es steht doch im 1. posting,hast du noch nie so eine e-mail von ebay bekommen?
Ich glaube,es wird darin auch zur Vorsicht geraten!

*...Geflogen hin oder her, fest steht, dass der VK nur 0 Punkte in der Bewertung hat. Das ist deutlich vertrauenserweckender als eine beendete Mitgliedschaft....*

Hääää???

@planetsandra,
1 Verstoß (z.B. bieten auf eigene Auktion) kann zum *fliegen* sehr wohl ausreichen.

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

-- Editiert von schnee-einsiedel am 07.09.2005 14:48:46

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

So,hab was gefunden:

Absender:notification@eBay.com <notification@eBay.com>

Wichtiger Hinweis der eBay-Sicherheitsabteilung

Wir moechten Sie darauf hinweisen, dass alle Angebote des Verkaeufers xxxx vor kurzem von uns beendet wurden. Die Berechtigung des Verkaeufers, bei eBay zu handeln, wurde vorerst aufgehoben. Der Vorgang wird derzeit von uns untersucht. (Der aktuelle Status des Verkaeufers wird auf der eBay-Website neben dem Mitgliedsnamen angezeigt.)

Laut unseren Unterlagen waren Sie Bieter / Kaeufer bei einem Angebot dieses Verkaeufers. Bitte waegen Sie sorgfaeltig ab, ob Sie die begonnene Transaktion tatsaechlich abschliessen moechten.

Wie in unseren Allgemeinen Geschaeftsbedingungen erlaeutert, stellt eBay lediglich eine Handelsplattform zur Verfuegung. Wir koennen keine Garantie dafuer uebernehmen, dass Verkaeufer alle Transaktionen ordnungsgemaess abschliessen und dass die Lieferung und Qualitaet der gekauften Artikel den jeweiligen Angaben entsprechen. Als Kaeufer sollten Sie grundsaetzlich alle verfuegbaren, den Verkaeufer betreffenden Informationen beruecksichtigen, bevor Sie Ihre Zahlung uebermitteln.

Unter Umstaenden ist es sinnvoll, die Zahlung zu verzoegern, bis Sie sicher sind, dass die Transaktion zu Ihrer Zufriedenheit durchgefuehrt wird. Bei bereits erfolgter Zahlung wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, um die ueberweisung eventuell zu stornieren. Wenn Sie eine Kreditkarte verwenden, sollten Sie weitere Massnahmen mit Ihrem Kreditkartenaussteller besprechen. Viele Kreditkartenunternehmen bieten in besonderen Faellen Zahlungsschutz.

Die Stornierung aller Angebote dieses Verkaeufers stellt vorerst eine reine Vorsichtsmassnahme dar. Der Grund fuer die Stornierung kann auch ein Versehen oder Missverstaendnis sein.
-------
Soweit der Text von ebay(leicht gekürzt)

@planetsandra,
war deine e-mail so oder ähnlich?

Zitat mam.dost:
*Mich würde mal interssieren, woher du weißt das der Sattelanbieter bei ebay geflogen ist. Ebay teilt das üblicher Weise nämlich überhaupt nicht mit.*

Ähm,ja.........



-- Editiert von schnee-einsiedel am 07.09.2005 15:28:29

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Thomas1972
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 5x hilfreich)

>>>>>Unter Umstaenden ist es sinnvoll, die Zahlung zu verzoegern, bis Sie sicher sind, dass die Transaktion zu Ihrer Zufriedenheit durchgefuehrt wird. Bei bereits erfolgter Zahlung wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, um die ueberweisung eventuell zu stornieren.<<<<<<

Dem ist nichts hinzuzufügen....

Trotz allem danke für die schöne Runde :)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Thomas1972
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 5x hilfreich)

Wir haben bereits entschieden,

sie hat sämtliche Kosten inkl. E-Bay Gebühren an die Verkäuferin überwiesen.
Es ging nie darum eine *Lücke"* zu finden, sondern um das tatsächliche Recht. Ist doch auch unser Recht oder? :)


0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
planetsandra
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)

sooo..ich bin jetzt ebay-Geschädigt und einer Erfahrung reicher. Lieber hätte ich das Geld anderweitig angelegt :-)

Nochmals vielen Dank für die Infos !!!!

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
planetsandra
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)

*schluck*

der Sattel wird seit dem 04.09.05 erneut versteigert..unter einem anderen Namen :-)
Die gute Dame konnte zu diesem Zeitpunkt nicht wissen, dass ich den Sattel nicht abnehmen. Sehr unwarscheinlich, dass sie zwei davon hat.

Ich Dussel hätte mal vorher schauen sollen, habe das Geld jetzt wirklich umsonst überwiesen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
HDT
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 75x hilfreich)

Ich würde sagen, hier haben einige Ratgeber den Durchblick gehabt und andere hingegen haben nichts geblickt aber viel geschwafelt. So ist es halt im Nebel des Nichtswissens.

Der Klient wurde hier insgesamt nicht beraten, es wurde zum Debakel des Fachwissens gemacht.

Das Interessante ist immer und überall, daß selbst Voll-Laien an einer Fachdiskussion teilnehmen und sich eine ganze Zeit unerkannt halten können, wenn sie sich auf gut ein Dutzend auswendig gelernter Allgemeinsätze beschränken. (deren Inhalt und Tragweite sie selbstverständlich nicht mal ansatzweise verstehen müssen)

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Zur Kenntnissnahme:
*Das 123recht.net Forum ist ein reines Laien-Forum und stellt keinerlei Rechtsberatung dar! Rechtsberatung im Einzelfall ist untersagt.*

Und HDT,
wo ist dein von Wissen durchdrungener,konstruktiver Beitrag,der endlich alle Schleier wegreißt,die die Wahrheit verhüllen??

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
HDT
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 75x hilfreich)

Es ist doch einfach: Wer soviel Laie ist, daß er von nichts Ahnung hat, soll andere Laien nicht beraten.

Aber hier sind auch sachkundige Fachleute, nur haben die nicht soviel Zeit, sich permanent gegen die Möchtegern-Juristen durchzusetzen.

In diesem Falle war ganz klar Paypal-Zahlung und damit der verbundene Käuferschutz ein Bestandteil des Vertrages.

Der fiel dadurch weg, daß der Verkäufer plötzlich kein ebay-Mitglied mehr war. Somit konnte der Verkäufer diesen Bestandteil des Vertrages nicht erfüllen.

"Nichterfüllung des Vertrages"

HDT

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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