Verkäufer behauptet Schaden selbst verursacht, Hilfe !

4. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Frau mit Problemen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer behauptet Schaden selbst verursacht, Hilfe !

Hallo Leute, ich habe das Problem dass ich bei Ebay eine Ware gekauft habe, was technisches, ich habe wegen Mangel an den Verkäufer zurückgeschickt, der behauptet a) kein versteckter Mangel (war aber einer) b) dass ich nach Monaten reklamiere, wieso ich das nicht schon früher getan hab (ich würde deshalb so spät reklamieren weil ich den Schaden eh selber gemacht hab, das ist eine Lüge)c)Da es ein selbstverschuldeter Schaden ist wird er mich bei der Polizei anzeigen, da ich Garantieleistungen quasi erschleichen will (äh, ich glaub ich spinne!)Die Gesetzgebung gibt mir mit der Rekla eigentlich recht, reklamiere ich innerhalb 6 Monaten muss der Händler normalerweise wegen der Vermutung der vorher bestandenen Mängel leisten und jetzt wenn er aber nicht leisten will und sagt ich wars selber? Klar, jetzt sagt er es war nix verstecktes aber wenn man es vorher nie ausprobiert hat diese eine Funktion, sie aber nach Monaten das erste mal braucht und dann sieht dass da was geplatzt ist (Haarrisse im Plastik) hab ja keine Röntgenaugen, wie hätte man es vorher wissen sollen? Was soll ich bloss machen, er will einfach nicht a) reparieren b) Kaufpreis rückzahlen falls nicht reparabel, ausserdem sagt er da wären ja nicht nur Haarrisse dran sondern man könnte eindeutig sehen dass das Ding rungergefallen wäre oder irgendwo drangeschlagen, nur komisch dass ich es weder angeschlagen noch runterfallen gelassen habe, für alles hat er eine Ausrede, man legt sich die Rechte so wie man sie braucht, das ist doch nicht erlaubt, hab die Ware zurückverlangt, auch die schickt er jetzt nicht, will sie wahrscheinlich erstmal behalten (schliesslich will er mir ja nachweisen dass ichs selber kaputt gemacht hab) wie krieg ich den dazu dass er die Sache repariert oder zurückzahlt was ich bezahlt hab oder mir eine neue Sache schickt anstatt so Sperenzien zu machen mir auch noch den StA auf die Backe zu schieben, ich glaube die Kundenrechte werden eher kleiner als grösser (vieles sei Auslegungssache sagte mir mal ein Händler-das war aber ein ganz anderer) Hilfeeee! Danke!

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 187x hilfreich)

Tipp 1: gelegentlich auch mal einen Satz beenden und einen Absatz machen, dann liest sich ein Text direkt viel leichter ;) .

Tipp2: ein paar Infos über den ersteigerten Artikel wären auch nicht schlecht, z.B. was für ein Gerät war es, was ist kaputt oder einfach die Auktionsnummer!?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

Da gebe ich Löni recht...

1. Um was für einen Artikel handelt es sich genau?
2. Was bedeutet ** nach Monaten** konkret?? (Wann war der Kauf der Ware?)
3. Privater oder gewerbl. Verkäufer?

Diese Angaben würden helfen! ;)

-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Frau mit Problemen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh, tut mir leid, wenn ich genervt bin dann schreib ich meistens in so Blöcken, will versuchen es aufzuklären.

- Also ich Käufer bin privat und er Verkäufer ist gewerblich.

- Der Artikel ist ein Bügeleisen.

- Kaputt ist die Wasserspritzdüse zum extra befeuchten, wenn die Wäsche mal besonders viele Knitter hat, dort waren als ich die Ware zum Händler geschickt hatte Haarrisse drumrum, sodass mir das Wasser ins Gesicht und an die Wand gespritzt ist.

- Nach Monaten heisst, ich habe das Bügeleisen am 10.3.2006 erhalten und an den Händler zurück geschickt und reklamiert hab ichs am 29.7.2006 ergo etwas über 4 Monate.
Und das allerbeste, jetzt schickt er mir das Bügeleisen überhaupt nicht mehr zurück!!

- Die Auktionsnummer kann ich nicht nennen, der VK hat mir eh schon angedroht wegen Vortäuschung einer Garantieleistung die Sache bei der Polizei zu melden, find ich sowas von schei...

Danke für die Fragen/Antworten, freue mich.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

lass dich von dem nicht verrückt machen.

da der mangel von 6 monaten nach kauf ist aufgetreten ist, muss er nachweisen, dass der mangel bei verkauf noch nicht bestanden hat.

das mit der anzeige ist dummes zeug. von daher könntest du auch die auktionsnummer posten, aber nach 3 monaten kann man den text eh nicht mehr einsehen.

fordere den verkäufer schriftlich per einschreiben / rückschein zu nachbesserung auf uns setze ihm dazu unbedingt einen fixen termin (genaues datum angeben)

nachdem du bereits am 29.07. reklamiert hast, sollte eine frist von 14 tagen ausreichend sein. für den fall des fruchtlosen ablaufes der frist würde ich den rücktritt vom kaufvertrag erklären und die rückzahlung des kaufpreises und der versandkosten auf dein konto (nummer mit angeben) fordern.

wenn er darauf nicht reagiert kannst du nach ablauf der frist einen gerichtlichen mahnbescheid beantragen und ihn deinerseits anzeigen. seine drohung einer anzeige wegen erschleichung von garantieleistungen ist lächerlich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Frau mit Problemen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

@ catwelatze

Yo, hab ich bereits, naja hab Ihm einmal per mail eine 7-Tage Frist eingeräumt mit genauem Datum und hab dann nochmal mit Einschreiben/Rückschein eine zweite Frist gesetzt mit Datumsangabe nachdem die erste abgelaufen war und habe mich auch auf meine Mail mit den ersten 7 Tagen bezogen und dann kam eben "er denkt nicht im Traum dran".

Wenn ich sowas wie ein Mahnverfahren mache, dann wird er so sicher wie das Amen in der Kirche hergehen und widersprechen und wieder hätte ich Geld in den Rachen geworfen.

Ausserdem bezieht er sich auf meine Bewertung die ja positiv war, da hab ich ihm gesagt, dass ich ja kaum wissen konnte dass alsbald ein versteckter Mangel zu sehen sei.

Weisste, überleg mal wie lange er das Bügeleisen jetzt schon hat, ich glaub der gibt das nicht mehr her, ich könnte platzen vor Wut, was würde ich machen, hätte ich keinen Trockner, also Bügeln kann ich ja seit über einem Monat nicht mehr. Ja klar, will das Bügeleisen ja zu Beweiszwecken behalten, nur dass er da fremdes Eigentum einbehält also das ist echt ein fettes Ding.

Ich werd noch irre, jetzt kann ich zu den 66 Eus noch hunderte Eus an den Anwalt geben, ja ich denke anzeigen werd ich den auf alle Fälle nur soviel ich weiss gibts da ne Bagatellgrenze die über 250 Euro liegt und inwiefern die Staatsanwaltschaft das als "in öffentlichem Interesse" ansieht steht wieder auf einem anderen Blatt.

Danke Dir und Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

tolle aussage von einem händler 'er denkt im traum nicht daran ...'

und seltsames argument mit der bewertung.

klar bewerte ich nach abschluss der transaktion positiv, wenn alles zu meiner zufriedenheit verlaufen ist. das schliesst ja schliesslich spätere gewährleistungsansprüche nicht aus.

also, wenn jetzt deine gesetzten fristen abgelaufen sind und du weder geld noch ware zurück bekommen hast, würde ich erstmal anzeige erstatten. schliessliech enthält er dir dein eigentum vor.

dann einen gerichtlichen mahnbescheid über die kaufsumme ausstellen.

der händler hat ja sicherlich noch andere auktionen bei ebay laufen. gib doch mal einen link zu irgendeiner aktuellen auktion von dem. dann kann man mal überprüfen, ob bei ihm in bezug auf agb's, widerrufsbelehrung etc. alles korrekt ist. evtl. kann man ihm ja anderweitig mal ein wenig druck machen.

so ein verhalten von einem händler ist ja unglaublich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Frau mit Problemen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

@ catwelatze

hihihi, was denkst Du hab ich gemacht? Dem hab ich eine Meldung bei der Wettbewerbszentrale gemacht, AGB ist mitnichten sauber, meinen Fall habe ich auch geschildert, wenn er also nicht wegen meinem Fall eine drauf bekommt, dann aber wegen seiner Verstösse in den AGB, kostet so um die 180 Euro (weiss ich alles schon)

Was wäre also billiger gewesen? 66 Euro oder 180? Wie dumm kann man eigentlich sein.

Ganz zu schweigen von dem was noch auf ihn zukommt, gefallen muss man sich solche Frechheiten ja nicht.

Kann Dir keine Auktion nennen, das wäre zu offiziell hier, nicht dass er auch noch auf dumme Gedanken kommt mir weiter schaden zu wollen.

Wenn Du mir mitteilst wie ich Dir nen Auktionslink zukommen lassen kann dann mach ichs.

Dank Dir.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

was hat denn die neidgesellschaft und das unverschämte verhalten des vk miteinander zu tun.

das ist halt die rache des kleinen mannes bzw. der frau, wenn man den rechtsweg scheut.

in manchen situationen finde ich das durchaus akzeptabel. anders lernen es gewisse typen nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Plastikware
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich halte das ja alles für etwas kurios.

Folgende Aussage:

"hätte ich keinen Trockner, also Bügeln kann ich ja seit über einem Monat nicht mehr."

Was hast Du denn in den 4 Monaten gemacht in denen Du das Bügeleisen nicht benutzt hast.

Wenn an dem Bügeleisen das "Plastik gerissen" ist kann das nur durch Stoßen oder Fallen passiert sein.
Kann ein Transportschaden sein - kann aber auch sein, das Du das Bügeleisen in den 4 Monaten hast fallen lassen.

Gewährleistung von 6 Monaten hin oder her - das bezieht sich meines Wissens nach auf die Technik - und die scheint ja unberührt zu sein.

Abgesehen davon ist es natürlich sehr, sehr fragwürdig weshalb Dir erst nach 4 Monaten das Bügeleisen reklamierst.
Gewöhnlich packt man Versandware erstmal aus und kontrolliert die Ware.
Ein "versteckter Mangel" liegt hier definitiv nicht vor. Das wäre der Fall wenn z.B. ein Glühdraht kurz vorm Schmelzen wäre und erst nach 3 Monaten Gebrauch reißt.

Aber sorry - Du versuchst hier mit aller Gewalt den Käufer zu etwas zu bewegen, was er nicht tun muß.
Solche Mängel, wie Du sie beschreibst sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware dem Verkäufer zu melden. Und dazu reicht es nicht aus dem Verkäufer die Ware einfach zurück zu senden.

Nichts gegen Dich - aber es ist schon auffällig mit welcher Meinung manche Kunden durchs Leben gehen.
Als wenn der Verkäufer für alles und jeden haftbar zu machen ist und immer in jedem Fall - und sei er noch so fragwürdig - die Kosten zu tragen hat, bzw. Ersatz zu leisten hat.

Meiner Meinung nach hat der Verkäufer zu Recht den Ersatz verweigert. Du bist selbst schuld, wenn Du erst nach Monaten ankommst mit dem Mangel, der angeblich von Anfang an vorhanden war.

Er hat das Bügeleisen noch ? Hast Du ihm schon das Porto gezahlt oder ihm unfreien Versand erlaubt ? Er muß ja davon ausgehen, das Du erwartest, das er alles zahlt und Du weiter Ersatz verlangst.
Hast Du die Rücksendung der Ware mit ihm zuvor abgesprochen oder ihm einfach die Ware nach 4 Monaten (!!!) zurück gesendet ?

Ich bin ehrlich: Ich würde mich nicht trauen nach 4 Moanten noch Ware zu reklamieren. Anfragen - OK - vielleicht gibt`s Kulanz. Aber auf Ersatz behaaren - nee, aslo wirklich nicht.

Vor Gericht dürfte Deine Forderung keinen Bestand haben.

Wünsche Dir trotzdem viel Glück in diesem Fall - vielleicht passieren ja noch Zeichen und Wunder.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Frau mit Problemen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Also liebe Käufer bei Ebay, stellt der Verkäufer sich bei den Gesetzen quer und auch sonst auf alle Fälle: AGB und Bedingungen prüfen und Meldung machen bei www.wettbewerbszentrale.de

Sorry Leutz aber Ebay-Seller mit dieser Auffassung haben keine Chance, ich kenn auch andere ehrliche die ihren Pflichten nachkommen und so solltet Ihr alle euren Job tun, Ihr wollt Geld verdienen? Na dann behandelt eure Kunden anständig, achja wer schlau ist geht eh zu den Shoppingsendern, die halten Ihre gesetzlichen Pflichten ein, da bezahlt man (manchmal aber nicht immer) ein paar Euronen mehr aber man ist als Kunde bei einem Geschäft nicht der/die Dumme, wenn irgendwas nicht ok ist, ich hab gelernt, das sollte es wert sein.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.467 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen