Hallo,
ich habe Anfang August bei e-bay einen Scanner zum Preis von 21,50Euro zzgl. 6Euro Versand ersteigert ( ebay: 2041744168).
Nachdem ich das Geld überwiesen habe, warte ich nun vergebens auf den Scanner. Mehrere Mails blieben unbeantwortet. Ist eine Strafanzeige sinnvoll? Was brauch ich dabei für Unterlagen? Hat jemand Erfahrung mit dem Verhalten der Rechtschutzversicherungen in so einem Fall ( bei mir HUK24) ?
Danke
Frank Striewe
Verkäufer liefert nicht
29. August 2002
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Frage vom 29. August 2002 | 11:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer liefert nicht
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 29. August 2002 | 14:56
Von
Status: Schüler (167 Beiträge, 20x hilfreich)
Sehr geehrter Herr Striewe,
grds. sollte eine Rechtschutzversicherung bei bekannte Gegner die Kosten übernehmen. Strafanzeige kann gemacht werden, bringt eiem in der Regel aber dem Gelde auch nicht näher. Für die Anzeige gehen Sie einfach zur Polizei und Schildern den Sachverhalt ggf. mit den Ausdrucken der websites.
mit freundlichem Gruß
Sebastian Berndt
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