VK redet sich mit Transportschaden heraus

11. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
LocalPower
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
VK redet sich mit Transportschaden heraus

Hallo liebe Community...
Ich habe folgendes Problem:

Hallo,

ich komme gleich zum Kern....die Fakten:

-Artikel mit der Nummer 6855292203 ;
1 x ARCTIC COOLING SILENTIUM TOWER T3, T4 o. T5 +NT +LÜFTER >> Ausführung: T3

- gekauft Anfang März bei einem gewerblichen VK(genaues Datum und VK kann nachgereicht werden, oder siehe Auktion)

- an mich versendet bzw. erhalten nach mehrmaligen Aufforderungen zur Lieferung am 11.04.! (gut 5 Wochen)

- das Paket wurde nicht von mir persönlich angenommen, war aber äusserlich
bis auf die üblichen "Kleinigkeiten" schadensfrei und ließ auf keinerlei Schäden am Inhalt schliessen

- im Inneren ein mehrfach beschädigtes Computergehäuse (Fotos gemacht-leider nicht von der unbeschädigten Verpackung)

...hier meine Aufzählung der Mängel in einer Mail an den VK:
Zitat:

1. Beule und Lackschaden am linken Gehäuseseitenteil hinten mittig
2. Abgeknickte, fast abgebrochene Ecke am separaten Kunststoff-Fuss des Gehäuses
3. Im Gehäuseinneren *schon geöffnete aufgeschnittene* Kunstofftüte mit diversen Kleinteilen (Retourware???; evtl Fehlteile???)
4. komplett fehlende Dokumentation (Aufbau- bzw. Zusammenbauanleitung inkl Lieferumfang, Zertifikate etc)

Alles in allem ensteht mir der Eindruck, das das mir gelieferte Gehäuse schon einmal versendet worden ist und wegen jener genannten diversen Mängel wieder retour kam.
Diese Lieferung kann ich so in keinster Weise akzeptieren!
Ich erwarte von Ihnen schnellstmöglich! Lösungsvorschläge bzw. eine umgehende Ersatzlieferung eines *neuen! *und mängelfreien Gehäuses!


- Antwort des VK mit Vermutung das ein Teil der Mängel auf "Versandschaden" schliessen lassen würden.

Zitat VK-Mail:
Zitat:

...so etwas noch nie passiert, da wir nur neue Ware versenden und schon gar keine Retourware, welche einen Defekt aufgewiesen hat...

...Ein Teil Ihrer Beschreibung lässt auf einen Lieferschaden schließen, gehen Sie daher bitte wie folgt beschrieben vor:

und Lösungsvorschläge des VK:
Zitat:

Sollten Sie die zu reklamierende Ware nicht vollständig an uns zurücksenden
(möglichst auch Kabel, Kleinteile etc.), so ist eine Bearbeitung ebenfalls
nicht möglich.

Hat uns das Paket erreicht, so wird es von unserer Reklamationsabteilung
angenommen und auf Transportschäden überprüft. Sollte es sich bei der
Beschädigung um einen Transportschaden handeln, so wird das Paket von uns
der lokalen GLS-Annahmestelle in Braunschweig übergeben. Diese leitet das
Paket an die Reklamationsabteilung von GLS weiter, wo es erneut geprüft
wird. Die Reklamationsabteilung von GLS stellt dann den Transportschaden
fest und leitet diesen an die Transportversicherung weiter, die uns den
"Erfolg" unserer Beschwerde weiter meldet und den entsprechenden Betrag an
uns auszahlen wird. Erreicht uns (endlich) die Erfolgsmeldung zur
Beschwerde, so wird die neue, unbeschädigte Ware umgehend wieder an Sie
gesendet. Die nächste Bestellung aus unserem Shop erfolgt dann für Sie
versandkostenfrei.

Wir bedauern diesen relativ langwierigen Weg einschlagen zu müssen, da wir
nur auf diese Vorgehensweise sicherstellen können, dass die aufkommenden
Kosten (Ersatz, Versand usw.) durch die Versicherung ersetzt werden.

Sollten Sie die Ware zeitnah benötigen, können wir Ihnen folgenden Service
anbieten: Die neue Ware wird sofort nach Eingang und Überprüfung Ihrer
Rücksendung an Sie abgesendet. Die anfallenden Versandkosten werden zwischen
Ihnen und uns aufgeteilt. Sie würden somit die Rücksendung an uns bezahlen,
wir die Sendung der neuen Ware an Sie. Dies mindert unser Risiko, falls der
Versender den Schaden nicht als Transportschaden anerkennt (demzufolge die
Transportkosten nicht ersetzt) und hilft Ihnen schnell an die neue Ware zu
kommen.


- ich entschied mich für die 2te Variante und sandte das Gehäuse im Karton aber neu umverpackt (starkes Packpapier) auf meine Kosten (rd. 15€) und mit Rückschein an die genannte Adresse zurück, in der Hoffnung umgehend Ersatz zu bekommen.

- danach war erstmal Funkstille...der Rückschein erreichte mich ca. 1 Woche später (Datum reiche ich nach) wiederrum Funkstille

- mehrfache Fristsetzungen der Neulieferung (jeweils 1 Woche)...keine Reaktionen...
mittleweile hatte ich schon negativ bewertet.

- gestern 9.6. auf einmal neue Mail vom VK:

Zitat:

Sehr geehrter Kunde,
wir haben Ihren Fall und somit auch den jeweiligen Tower untersucht. Das Problem dabei ist, dass eindeutige Spuren an dem Karton zu erkennen sind, welche auf einen Transportschaden hinweisen. Dieser Transportschaden wurde von Ihnen gegenüber dem Fahrer von DPD nicht angezeigt und kann somit auch nicht mehr geltend gemacht werden. Daher ist ein Umtausch durch uns ebenfalls leider nicht möglich, da wir für den Schaden nicht verantwortlich sind.

Gegen eine Übernahme der Versandkosten von 7.90 Euro schicken wir Ihnen den Tower gern wieder zurück.


Keine Rede mehr von den Fehlteilen etc. scheinbar will der VK alles auf nicht angezeigten Transportschaden laufen lassen.
Meine vor Wochen gewählte 2te von ihm vorgschlagene Variante der Rücksendung scheint auch nicht weiter zu interessieren.
Es steht auch nur dort das "Sie" (also er?) den Fall "untersucht" hätten.
Also ist keine Reklamation an DPD gegangen? Zulässige Begründung?

Meine Vermutung ist nachwievor, das dieses Gehäsue schoneinmal versendet worden ist (geöffnete Kleinteiletüten, fehelende Doku) und einen evtl Transportschaden hatte, der jetzt mir "untergeschoben" werden soll.

Was soll ich weiter tun? Welche weitere Vorgehensweise ist angemessen?
Brauchts mehr Infos?

Grüße

-- Editiert von LocalPower am 11.05.2006 12:19:44

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Hallo,

dein Vertragspartner ist der gewerbliche VK. Du hast die Ware bezahlt, also steht dir eine mängelfreie Ware zu. Was der VK macht kann dir ziemlich egal sein. Der VK hat dir unbeschädigte Ware zu liefern. Der VK haftet dir gegenüber bis zum erhalt der Ware, nicht der Transporteur. Der Transporteur haftet, je nach Versandart, dem VK gegenüber. Du hast die fehlerhafte Ware gemeldet. Wenn der VK meint, daß es sich um einen Transportschaden handelt, dann muß er das gegenüber dem Transporteur anzeigen, nicht du.


Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go_hooters
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 15x hilfreich)

Jo, bei gewerblichen haftet er bis Du die Ware in den Händen hast.

Laut seinen AGB geht die Gefahr, mit Übergabe an den Transporteur, auf den Käufer über.

Also eigentlich so, wie es bei privaten Verkäufern ist.

Der Händler bewegt sich auf dünnem Eis :/

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#3
 Von 
LocalPower
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Bedeutet im Klartext?
Seine AGB ist für einen gewerblichen Händler auf der Ebay-Plattform nicht rechtsgültig? Da er sich sozusagen von der Haftung ausschliesst, wie es nur Privatverkäufer tun dürften?
Sprich er ist zu einer Neulieferung bis zur Mängelfreiheit verpflichtet?

Kann man das irgendwo mit Paragraphen unterlegen bzw. wie kann man das für den VK bindend darlegen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

***Sprich er ist zu einer Neulieferung bis zur Mängelfreiheit verpflichtet?**

Aber hallo!! ;)
schau mal unter § 439 BGB nach (z.b. google)

oder hier ungefähr in der Mitte:

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/umtausch/


@hooters

***Laut seinen AGB geht die Gefahr, mit Übergabe an den Transporteur, auf den Käufer über.***

hab ich da was überlesen, oder steht hier irgendein Auszug aus den AGB`s?

würd mich aber mal interessieren was in seinen ABG`s wortwörtlich steht!


-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
LocalPower
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

...ist die Auktion nicht mehr einsehbar?
Artikelnummer: 6855292203

Ansonten nehm ich an das ich hier keine VK-Ebaynamen nennen darf? (Namecalling?)

...erstmal Danke...*wow*
§439 hats ja in sich und spricht meines Erachtens eindeutig für mich.

Kann das auch nicht dadurch ausgehebelt werden, das der VK meinte ein Transportschaden hätte gleich beim DPD angezeigt werden müssen? Und der "Gefahrenübergang" an mich sei also zu diesem Zeitpunkt schon erfolgt?

-- Editiert von LocalPower am 12.05.2006 08:55:09

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#6
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

sry hatte ich überlesen.... wow, ich meine wow, wie kann ein gewerbl. VK so viele Fehler auf einmal machen ???

1. AGB`s gehören auf die Internet Auktionsseite und nicht auf die *mich-Seite*

2. Die AGB`s sind ja wohl der letzte Schrott... ich hoffe es findet sich jemand, der den mal abmahnt:

Auszug gefahrenübergang

***6. Versand und Gefahrenübergang
6.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist oder zwecks Versendung unseren Geschäftssitz verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn FOR-FREE die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Die gelieferte Ware ist sofort bei Anlieferung auf offensichtliche Beschädigungen zu prüfen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen binnen 24 Stunden nach Annahme der Ware schriftlich angezeigt werden. ***

Der Hammer:
--Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist oder zwecks Versendung unseren Geschäftssitz verlassen hat. ---

Ich dachte das ist ein gewerbl. VK und kein privater?!

Also abmahnen!!!


-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
taotao
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

@LocalPower
Weißt du wie lange die Frist bei DPD ist, um Transportschäden gelten zu machen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

Transportschaden:

lt.seinen AGB`s ist der offensichtliche Schaden sofort beim Postboten anzugeben oder bei versteckten Mängeln schriftl innerhalb von 24. Std.
---

Lt. § 439 hat der VK eine von Mängelfreie Ware zu liefern. Solange du keine (!) einwandtfreie Ware erhalten hast, ist der VK verpflichtet dir Mängelfreie Ware zu liefern. Das deine Aufführen nicht von einem TS her kommen, dürfte eigentlich klar sein.
Du müsstest die Ware an den VK zurücksenden und wenn er der Meinung ist, es sei ein TS, muss er das mit DPD regeln und dir eine von Sachmängeln freie Ware zusenden und zwar frei! Du hast bei Reklamationen nicht die Versandkosten zu tragen.

Der Vk will dich hier übern Tisch ziehen, aber vom feinsten!

-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go_hooters
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 15x hilfreich)

@M.J.

deswegen schrieb ich ja Der Händler bewegt sich auf dünnem Eis :/

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
taotao
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

DPD-Versand ist so *******.
Gib mal "****** dpd" in google ein.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
taotao
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich wollte dein Tread nicht voll schreiben aber das muss nochmal sein.:
http://www.ciao.de/Erfahrungsberichte/DPD_Deutscher_Paketdienst__124931

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
LocalPower
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurze Aktualisierung:

ich bekam nun folgende Mail vom VK, nachdem ich es nochmals, letztmalig "im Guten" versucht habe:

quote:

Sehr geehrter Kunde,

ich werde mit Ihnen nicht weiter diskutieren, es sei denn, meine Kosten werden von Ihnen getragen werden.

Die Verpackung weißt Mängel auf, welche auf einen Transportschaden hinweist, welcher von Ihnen hätte angezeigt werden müssen, bzw. von der jeweiligen Person, welche das Paket entgegen genommen hat. Dies ist nicht geschehen, daher brauche ich mich auch nicht an DPD zu wenden, da es nicht unser verschulden ist und nicht nachvollzogen werden kann, ob die Mängel am Gehäuse und am eigentlichen Paket nicht im Nachhinein von Ihnen oder einer dritten Person verursacht worden ist, wovon ich jetzt allerdings langsam ausgehen muss.

Wenn Sie der Meinung sind, dass wir gegen geltendes Recht verstoßen, können Sie gern eine Klage einreichen. Wir überlegen uns aufgrund des verleumderischen Forumeintrages von Ihnen zu diesem Fall, eine entsprechende Unterlassungsklage einzureichen, die ihre verleumderischen Behauptungen einhalt gebietet.

Auch wenn Sie scheinbar gern diskutieren, können wir leider zu diesem Thema keine Mails mehr beantworten, setzen uns gern aber mit Ihrem Anwalt in Verbindung.
Zitat:



Es erscheint mir irgendwie sinnlos mit ihm noch weiter zu verhandeln bzw. ihn um "mängelfreie Lieferung" bzw Rückerstattung zu bitten.
Was er mit "verleumderischen Forumseinträgen" meint, weiß ich nicht. Evtl meint er meine Bewertung bei EBAY?!
Lohnt wegen mittlerweile rund 100€ ein Rechtsstreit? Wahrscheinlich nicht, aber ich kanns auch nicht verknusen das der Typ mit sowas durchkommt, wenn ich das Geld einfach abschreibe. :-(

Hab mir nochnmal ein wenig BGB § zu Gemüte geführt. Hier insbesondere die §474 Verbrauchsgüterverkauf, §437 Rechte des Käufers bei Mängeln und §475 Abweichende Vereinbarungen. Meinem Rechtsverständniss nach sprechen die alle für mich...


-- Editiert von LocalPower am 30.05.2006 15:34:30

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
LocalPower
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

edit zum vorigen Post:

irgendwie hat das "quoten" und editieren nicht richtig geklappt. Hoffe es ist trotzdem erkenntlich wo die Mail des VKs endet.

Nochwas fällt mir grad ein. Der VK schreibt im Auktionstext, das mit GLS versendet würde, hats aber mit DPD verschickt. Ist das auch irgendwie relevant oder zu verwenden?


-- Editiert von LocalPower am 30.05.2006 15:41:28

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Daddy~Cool
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Der ABSENDER ist Vertragspartner des Transportunternehmens somit wird eine evtl Schadensregulierung auch nur an den Vertragspartner gezahlt
du musst nur Nachweisen können das du den Schaden unverzüglich an den Absender gemeldet hast dann bist du deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen
Ich würde das ganze an einen Anwalt übergeben wenn der beklagte verliert muss er ja auch für die entstandenen Kosten aufkommen

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""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Ich würde das ganze an einen Anwalt übergeben wenn der beklagte verliert muss er ja auch für die entstandenen Kosten aufkommen


Wenn man bedenkt, dass die ganze Geschichte rund 4 Jahre her ist, kommt dieser Rat ein bisschen spät, finde ich.

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""

0x Hilfreiche Antwort

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