VK behauptet ware kam an ihn zurück -> falsche adresse?!

14. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
MrFluffy
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
VK behauptet ware kam an ihn zurück -> falsche adresse?!

ich habe mir einen artikel im wert von 70€ ersteigert. habe 2 wochen gewartet nachdem ich hezahlt habe und als da nichts ankam ihm geschrieben. er hat behauptet er habe mich schon ein paar tage vorher darüber per email informiert das meine adresse nicht stimme. diese angebliche email habe ich nicht bekommen. er nannte mir die adresse an der er es geschickt hat, welche aber 100% richtig war. jetzt gibt er mir die möglichkeit nochmal 8€ für den versand locker zu machen damit er das paket nochmal an mich schickt, diese 8€ könnte ich mir dann bei der post wiedergeben lassen hat er gesagt. was soll ich jetzt tun? kann man nicht irgendwo nachfragen ob er das paket schon überhaupt einmal verschickt hat? mfg fluffy

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

Der VK muss dir beweisen, dass er das Paket schon einmal verschickt hat (z.B. durch Paketaufkleber) und wenn er es an die richtige Adresse schickte und die Post zu bl... war es zuzustellen, dann ist es seine Aufgabe dies mit der Post zu klären, da er in der Pflicht ist zu liefern.

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#2
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Lass dir einen Scan des Paketaufklebers per mail schicken - zusammen mit der Paket-ID.
Dann bei der Post anrufen und das ganze abklären.

Du erhälst dann von der Post den Gegenwert in Briefmarken zurück.

Hast du seine Info-Mail denn erhalten?

Gruss
MichiM



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"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

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#3
 Von 
MrFluffy
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

der eine sagt: er muss es mir schicken, der andere das ich mich da abmühen muss.
könnt ihr euch vielleicht mal entscheiden (möglichst für das richtige)?! btw was denn für eine info-mail?

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#4
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

der eine sagt: er muss es mir schicken, der andere das ich mich da abmühen muss.


Rechtlich gesehen, hat er dir die Ware ja bereits ausgehändigt (sofern das Paket an deine Anschrift abgesandt wurde).
Wenn die Post nun Mist baut, kann der VK nichts dafür.

Es ist ja im Interesse von euch beiden, dass die Sendung nochmal abgeschickt wird und dann bei dir (irgendwann einmal :) ankommt.

Zeige Eigeninitiative - und das Verhältniss zum VK ist nicht von Anfang an "bedrückend".

Wenn er dir die Bestätigung für die Einlieferung (also Scan bzw. Paket-ID reicht schon) liefert, hat er seine Pflichten erfüllt.
Wenn du nun mit diesen Unterlagen in deinem Ort zur Post gehst, und den Fall schilderst, wird der Betrag schneller erstattet - sonst müsste die Post erst die Angaben des VK überprüfen (also ob du auch wirklich dort wohnst); und das kann mitunter schonmal 1-2 Wochen dauern.

Gruss
MichiM

P.S. Es kann ausserdem auch nicht schaden, wenn ihr beide zur Post geht.

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"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

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#5
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Durch die "Rückgabe" der Sendung durch die Post ist der Verkäufer auch wieder in der Leistungspflicht.

Da diese offentsichtlich fälschlicherweise durch die Post erfolgte und er Auftraggeber der Post war ,steht auch nur ihm ein entsprechender Regress duch die Post zu .

Da die Leistungspflicht wieder aufgelebt ist , liegt es in seinem ermessen für eine entsprechende erneute Beförderung zu sorgen - entweder durch Verauslagung und spätere Erstattung oder aber durch erneute Aufgabe mit Hinweis auf die korrekte Adresse und Verlangen nach Erfüllung durch diesmal kostenfreien Versand.

Zu den vertraglichen Nebenpflichten gehört auch die Sorge für die Leistungserbringung durch Erfüllungsgehilfen wie hier das Transportunternehmen.

PS: Wenn ich so etwas lese , fällt mir spontan immer ein :

- Artikel bereits ( zu einem besseren Preis?) erneut verkauft - einmal das Profil durchsehen ...
- Verkäufer will zweimal kassieren - im Idealfall zweimal Paket für zweimal Brief ... - unbedingt auf Übermittlung der Paketnummer bestehen und im örtlichen Postamt nachfragen , ob Sendung durchgelaufen ist ...

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#6
 Von 
MrFluffy
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

und schon wieder weichen die letzen beiden meinungen gravierend von aneinander ab obwohl sie beide intelektuell wirken. ihr macht mich noch fertig! könnte jemand von euch nicht mal nen anwalt hier ans forum anschleppen :p

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Durch die "Rückgabe" der Sendung durch die Post ist der Verkäufer auch wieder in der Leistungspflicht.
Habe ich etwas anderes behauptet?
Rechtlich gesehen, hat er seine Pflicht bei der Aufgabe bei der Post erfüllt - sofern er es wirklich an deine Anschrift gesandt hat.

Ich habe auch gesagt, dass der VK nun von einem Fehler des K (bei der Adresseingabe) ausgehen muss.
Und da die Erfüllung des Vertrages sowohl im Interesse des VK als auch des K ist, kann es nicht schaden selbst mit anzupacken - immerhin ist keiner für den Fehler verantwortlich.

Du kannst natürlich auch sofort mit einem Anwalt beim VK auftauchen.

Wer hier was zu machen hat, ist die eine (rechtliche) Seite.
Wer was macht, die andere (und zwar die, um die Sache schnell und unbürokratisch zu lösen).

Ich verstehe nicht, warum das so kompliziert sein soll. Was hast du davon, wenn der VK die arbeit alleine macht? Dauert nur länger, bis du die Ware hast...

Eine Frage, die noch nicht offen ist:
Ist der VK gewerblich oder privat tätig?

Gruss
MichiM


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Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

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#8
 Von 
MrFluffy
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

bei 1700 bewertungen und dem namen luedtke-computer würde ich auf gewerblich tippen. aber das problem ist ja das ich nicht noch einmal 8€für den versand zahlen will.

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