Unversichter Versand

15. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
tidepa
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 3x hilfreich)
Unversichter Versand

Hallo, ich habe ein Handy im Wert von 200 Euro ersteigert. Ich habe den Betrag überwiesen und warte jetzt schon eine ganze Weile auf den Artikel. Ich habe den Verkäufer angeschrieben mit der Bitte mir die Sendungsnummer mitzuteilen.
Der Verkäufer meinte das er keine hat, da er es als Päckchen verschickt hat, wie er es auch in der Auktion angegeben hat.
Das habe ich jetzt auch erst gesehen.

Wenn der Artikel jetzt nicht mehr ankommen sollte, wovon ich ausgehe...wie sieht da die Rechtslage aus?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119654 Beiträge, 39758x hilfreich)

Der Verkäufer muss den Versand bzw. die Abgabe zum Versand beweisen.
Der Käufer trägt das Versandrisiko, wenn also nach dem Versand die Ware wegkommt: Pech gehabt



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Abend,

die Antwort von Harry van Sell ist korrekt, sofern der Verkäufer als Privatperson handelt.

Ist der Verkäufer jedoch ein Händler, so trägt der Verkäufer das Transportrisiko.

Viele Ostergrüße

Nervin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

ich stimme allem hier geschriebenen zu, nur eines sei noch erwähnt, ein einfacher Beleg über die Zahlung von X-Euro genügt nicht als Beweis, denn das könnten auch die 4 Wochen alten Sportsocken sein, die der VK an seine Oma zum waschen geschickt hat....

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tidepa
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 3x hilfreich)

Er hat nur eine Rechnung , die er von der Post bei Abgabe des Päckchen erhalten hat.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Wenn er noch einen Zeugen hat, der bezeugt, dass er das Handy an dich versendet hat, genügt das zusätzlich zu der Rechnung...

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