Unsinnige Anzeige nach Auktion - wer zahlt die Anwaltskosten???

8. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
magistratusx
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 4x hilfreich)
Unsinnige Anzeige nach Auktion - wer zahlt die Anwaltskosten???

Hallo,

folgendes ist mir passiert und ich brauche diesbezüglich Rat:

Vor etwas mehr als einem Jahr habe ich für einen Bekannten ein paar größere technische Geräte bei eBay verkauft. Da ich die Geräte selbst nicht testen konnte, bot ich sie als ungetestet und möglicherweise defekt an und schloß im Auktionstext jegliche Gewährleistung und Garantie aus. Aufgrund von negativen Erfahrungen hatte ich zudem in der Artikelbeschreibung explizit angegeben, dass die Versandkostenpauschale pro Auktion fällig werden, auch wenn der Käufer mehrere Artikel ersteigert und die Waren dann zusammen versendet werden. Die meisten Käufer akzeptierten dies auch anstandslos - nur einer wollte nach Auktionsende die Versandkosten nachverhandeln, was ich allerdings unter Verweis auf den Auktionstext ablehnte.
Nachdem der Käufer die Ware dann bezahlt hatte und sie versandt worden war, beschwerte sich der Käufer darüber, dass ich statt der von ihm bezahlten 19,- EUR Versandkostenpauschale nur 13,- EUR Portokosten ausgegeben habe und verlangte die seiner Meinung nach überzahlten 6,- EUR unverzüglich zurück. Dem widersprach ich abermals mit Hinweis auf den Auktionstext sowie die Rechtswirksamkeit des geschlossenen Kaufvertrages.
Nach einigen sehr beleidigenden E-Mails dieses Käufers meldete ich den Vorfall an eBay, woraufhin eBay den Käufer ausgeschlossen hat. Deswegen wohl sehr erboßt schrieb mir der Käufer einige Tage später (inzwischen drei Wochen nach Erhalt der Ware) und behauptete nun, eines der gekauften Geräte sei so offensichtlich defekt, dass ich auch ohne das Gerät zu testen von dem Defekt hätte Kenntnis haben müssen. Da ich jegliche Gewähr ausgeschlossen hatte, verwies ich zum x-ten Mal auf den Auktionstext, worauf der Käufer scheinbar Ruhe gab.
Sieben Monate später lud mich die Polizei vor - es lag eine Anzeige von besagtem Käufer wegen Betruges, Titelanmaßung und Steuerhinterziehung gegen mich vor. Der Typ hatte allen Ernstes einen über 50 seitigen Schriftsatz verfasst und war damit zur Polizei gegangen - für zwei Artikel, die er für jeweils 1,99 EUR gekauft hatte (tatsächlicher Wert der Geräte liegt bei ca. 300,- EUR je Artikel). Einige Seiten waren der von ihm verfälschte Schriftwechsel, den er mit mir geführt hat bzw. haben will (keine meiner E-Mails war Original), sowie die Artikelbeschreibung - natürlich auch verfälscht (das Original hatte ich glücklicherweise wie bei jeder meiner Auktionen zur Sicherheit ausgedruckt und abgeheftet).
Als rechtsschutzversicherte Person habe ich mir natürlich sofort einen Anwalt genommen obwohl ich den eigentlich gar nicht gebraucht hätte, denn die Staatsanwaltschaft fand wohl, dass das ganze grober Unfug sei und lehnte die Klageerhebung ab. Daraufhin legte der Kläger zwar noch Widerspruch ein, allerdings verwies ihn die Generalstaatsanwaltschaft auf die erforderliche Form (Anwaltspflicht etc.) und lehnte den Widerspruch ebenfalls abgelehnt ab. Danach kam von dieser Person Gott sei Dank nichts mehr.
Als es jetzt darum ging, dass die Sache abgeschlossen war bzw. auch für meinen Anwalt abgeschlossen werden sollte - sprich als es um die Kosten ging - teilte mir mein Anwalt zum ersten Mal mit, dass eine Rechtsschutzversicherung für derartige Sachen gar nicht aufkommt, da ein Betrug ja stets vorsätzlich begangen wird und Vorsatz nicht versichert sei. Dass ich keinen Betrug begangen habe ließ er außer Acht. Und auf meine Frage, ob man die Kosten nicht beim Kläger, der eine völlig aus der Luft gegriffene Strafanzeige gegen mich gestellt hatte, einfordern kann, meinte mein Anwalt nur, dass der Kläger ja gar nicht wider besseren Wissens gehandelt habe. Das sehe ich zwar anders, aber dennoch hat mir mein Anwalt nun die Rechnung über fast 250,- EUR geschickt.

Meine Frage ist nun: Inwiefern hat mein Anwalt recht und inwiefern hätte er mich vorher darüber informieren müssen, dass meine Rechtsschutzversicherung für die Kosten nicht aufkommt? Habe ich eine Möglichkeit, das Geld doch noch vom Kläger einzufordern? Oder muss ich echt dafür bezahlen, wenn mich jemand grundlos wegen Betruges anzeigt und die Klage abgelehnt wird?

Problem bei eBay und Co?

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113 Antworten
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#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Eine unglaubliche Geschichte, die zeigt was für Leute sich bei ebay herumtummeln. Da das eigentliche Problem das Verhalten von Anwalt und Rechtsschutz ist, würde ich die Sache aber eher im Forum Vesricherungsrecht oder Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten einstellen. Da werden Sie eher geholfen.;)

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#2
 Von 
magistratusx
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 4x hilfreich)

So in etwa haben Polizei und Anwalt auch reagiert.
Das mit dem anderen Forum hab ich gerade nachgeholt.

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#3
 Von 
Angestellter
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 1x hilfreich)

Dieses kobern mit den Versandkosten finde ich aber auch unmöglich. Warum kann man nicht einfach das berechnen, was man als Kosten hat?
Ich wundere mich jedes mal, was die Leute für eine Energie aufbringen um ihre 6.- Euro auch noch aus den Taschen zu ziehen.
Es heißt ja VersandKOSTEN und nicht VersandPAUSCHALE und zwei 6er-Träger Bier für mich.

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#4
 Von 
magistratusx
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 4x hilfreich)

Okay, und warum bezahlen die Leute dann für eine Büchersendung von amazon.com 3,95 EUR, wofür amazon selbst nur wenige Cent ausgibt? Oder bei Otto, Quelle, Neckermann und Co. 5,95 EUR, wobei diese Versandhäuser nicht mal annähernd diese Kosten haben? Da beschwert sich niemand. Und da wird auch keine Betrugsanzeige erstattet.
Außerdem heißt es sehr richtig VERSANDkosten und nicht PORTOkosten. Versandkosten sind die Kosten für Verpackung, Porto, Arbeitsaufwand und Weg zur Post. Bevor Du also so einen (entschuldigt bitte diese Ausdrucksweise) Schwachsinn schreibst, werd Dir doch bitte erst mal über die Begrifflichkeit klar.

In meinen Auktionen steht im Übrigen IMMER VersandkostenPAUSCHALE, damit ich mir solche Vorwürfe erst gar nicht anhören muss. Und der Käufer wird ja nicht gezwungen auf den Artikel zu bieten. Wenn er mit den Versandkosten nicht einverstanden ist, kann er das Bieten ja auch lassen. Ich fordere ihn in meinen Auktionen sogar explizit dazu auf, sollte er mit einer der in der Auktion genannten Bedingungen oder den Versandkosten nicht einverstanden sein, von einem Gebot abzusehen.

Aber um mal wieder von der Diskussion weg zu kommen, geht es hier darum, wer nun die wegen einer solch unnützen und lächerlichen Anzeige die Kosten zu tragen hat.

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#5
 Von 
Angestellter
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 1x hilfreich)

Von mir aus kannst Du es nennen wie Du willst.
Für mich ist es kobern!
Auch das Zeigen mit dem Finger auf Andere ändert nichts daran.
Das ist meine Meinung.

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#6
 Von 
magistratusx
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich weiß ja nicht in was für einer Traumwelt Du lebst, aber bei Dir scheint Verpackungsmaterial wie gebratene Tauben in der Luft zu hängen und Sprit für den Weg zur Post gratis aus der hauseigenen Leitung zu kommen oder so. Ich musste jedenfalls die Verpackung für die beiden Geräte (Gesamtgewicht 19,7 Kg) erst kaufen und den Sprit mit 1,21 EUR pro Liter bezahlen. Gut - der Weg zur Post waren zwar nur(?) 17 Kilometer, aber auch diese 17 Kilometer wollte mein Auto nicht mit Wasser fahren.

Wahrscheinlich bist Du auch so einer, der für 6,- EUR zur Polizei rennt und Betrugsanzeige erstattet.

Im Übrigen gab es vor ein paar Jahren mal einen Fall vor Gericht: Ein Verkäufer hatte bei eBay ein TFT-Display (damaliger Preis 2500,- DM) für 1,- DM angeboten und 2000,- DM Versandkosten verlangt. Als der Käufer das Gerät nun für diese 1,- DM erworben hatte und den Verkäufer dann wegen Versandkostenabzocke verklagte, entschied das Gericht, dass es sich auch bei 2000,- DM Versandkosten nicht notwendigerweise um Abzocke oder Betrug handle, sofern der Warenwert höher ist als Kaufpreis und Versandkosten zusammen. Dieses Vorgehen stellt nach Ansicht des Gerichts NUR eine Umgehung der eBay-Gebühren dar, was allerdings nicht Sache des Gerichts sei, sondern eine Angelegenheit zwischen eBay und dem Verkäufer.

Und jetzt sag Du mir doch bitte mal, in welchem Gesetz geschrieben steht, dass ich als Verkäufer - egal ob bei eBay oder sonst wo - nur die reinen Portokosten als Versandkosten verlangen darf.
Ach und noch etwas: Wenn ich einen Kaufvertrag abschließe, bin ich VORHER in der Verpflichtung, mich über die Bedingungen zu informieren und ggfs. über Änderungen zu verhandeln. Warum also bei eBay erst nachdem Du den Kaufvertrag abgeschlossen hast? Weil Du nicht weißt, dass Du einen RECHTSVERBINDLICHEN Kaufvertrag abschließt, wenn Du auf einen Artikel bietest???

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#7
 Von 
Angestellter
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich spreche Dir die Rechtmäßigkeit ja auch gar nicht ab.
Wenn die Unkosten so hoch sind, dann setze doch den Mindestpreis entsprechend hoch an.
Aber so möchte man halt gerne seinen Kram für einen Euro einsetzen. Die versteckten (ja, ja, ist ja nicht versteckt) Kosten werden dann bei den Versandkosten untergebracht.
Alles rechtens, klar. Aber ICH würde bei solchen KOBERERN nicht bieten.
Mehr sag ich ja gar nicht.

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#8
 Von 
magistratusx
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 4x hilfreich)

Zwingt Dich ja auch keiner bei mir oder anderen zu Bieten, die höhere Versandkosten als die reinen Portokosten verlangen. Aber an Deiner Meinung sieht man wieder sehr schön, welches Publikum sich bei eBay tummelt und warum man besser nicht mehr bei eBay handelt.
Ich verstehe nur immer noch nicht, in welchem Gesetz denn nun geschrieben steht, dass bei eBay angegebene Versandkosten nur die reinen Portokosten sein dürfen. Und genauso wenig, warum bei eBay erst der Kaufvertrag abgeschlossen und dann über die Konditionen diskutiert wird. Und noch viel weniger verstehe ich, warum man, wenn man mit seiner Meinung nicht durchkommt, die Staatsanwaltschaft wegen 6,- lächerlichen Euros bemühen muss. Das nenne ich echt kleinkariert!!!

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#9
 Von 
Angestellter
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 1x hilfreich)

Hey, das Recht ist doch auf Deiner Seite!
Ich amüsiere mich aber eher darüber, das sich bei dieser Auktion scheinbar zwei Kleinkarierte getroffen haben.
Wenn der Mailverkehr mit Dir ähnlich gelaufen ist wie hier, wundert mich gar nichts. ;-)

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#10
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

dass eine Rechtsschutzversicherung für derartige Sachen gar nicht aufkommt, da ein Betrug ja stets vorsätzlich begangen wird und Vorsatz nicht versichert sei. Dass ich keinen Betrug begangen habe ließ er außer Acht.

§2 (i) (bb) GKA RVB 2005 sieht das leider auch so.

meinte mein Anwalt nur, dass der Kläger ja gar nicht wider besseren Wissens gehandelt habe

Das sollte man anhand der offenbar gefälschten Beweismittel der Gegenseite doch nachweisen können.

Unabhängig davon stimmt aber zunächst, daß Sie Kostenschuldner Ihres Anwalts sind. Einen eventuellen Erstattungsanspruch gegen die Gegenseite müßten Sie notfalls per Klage durchsetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
magistratusx
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke, dass hier wenigstens mal eine Person eine aussagekräftige Antwort auf meine Frage geben kann.

Dass ich die Forderung über den Klageweg bei der Gegenseite einfordern könnte, hat mir mein Anwalt inzwischen auch gesagt. Allerdings sind die Erfolgsaussichten wohl nicht so besonders, da auf der Gegenseite nicht viel zu holen ist. :-(

Also wohl doch aus eigener Tasche zahlen und am Besten nie wieder etwas bei eBay verkaufen. Macht bei den ganzen Psychos da ja auch gar keinen Spaß mehr.

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#12
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Woher kennst du die finanziellen Verhältnisse deines Gegners so genau? Die Anwaltsrechnung dürfte ja nicht so hoch sein.

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#13
 Von 
magistratusx
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 4x hilfreich)

Es gibt sowas wie Schufa und Info-Score oder auch Creditreform.Man muss halt nur Leute kennen, die an den richtigen Stellen sitzen. ;-)

Und die Anwaltsrechnung beträgt im Übrigen immerhin fast 250,- EUR.

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#14
 Von 
Angestellter
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 1x hilfreich)

Zahle die Anwaltskosten und hole sie mit der nächsten Auktion über die Versandkosten wieder rein. Ist im weitesten Sinne ja in der Pauschale inbegriffen, wenn man Deiner Logik folgt. ;)

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#15
 Von 
magistratusx
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 4x hilfreich)

Man man man.... wie viel Versandkosten soll ich dann denn nehmen? ;-)
Ne mal im Ernst: Ich werde nach der Erfahrung und den anderen Erfahrungen bei eBay bestimmt gar nichts mehr verkaufen, weil mir die Leute da einfach zu doof sind.

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#16
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@magistratusx
Dann solltest du gar nicht mehr verkaufen. Bei all der berechtigten Kritik an den Gestalten, die sich bei ebay tummeln, wird doch immer eine Sache vergessen: ebay ist ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Unter den Käufern bei Karstadt oder MediaMarkt befinden sich genauso viele Spinner. Wahrscheinlich trauen dich sich aber dort nicht, weil sie die Anonymität des Internets nicht zum Schutz haben.

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#17
 Von 
Angestellter
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 1x hilfreich)

Bei Media Markt oder Karstadt würde ich den Verkäufer rund machen, wenn er mir 6.- Euro berechnen würde, weil er einen Artikel aus dem Lager holen muss. :)
Na, das ist ja ein Vergleich.

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#18
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@Angestellter: Wie sehen Sie es denn das DELL für den PC Versand 75 € kassiert?

Als wir in dunklen grauenvollen Zeiten noch bei Ebay verkauft haben,mussten wir PCs in Umverpackung versenden( machen wir auch heute noch),ein Umkarton kostet 2 €, ein Sack Luftpolsterfolie kostet 30 € !!!.

Wie glauben Sie,wird das finanziert?

...und dies ist nur ein Teil der Mehrkosten die entstehen, ausserdem wären da noch falsche Adress Angaben, emails die beantwortet werden müssen, z.B. SONNTAGS wo den die Bankverbindung bleibe und Anderer Mist.



-----------------
"Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."

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#19
 Von 
magistratusx
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 4x hilfreich)

Bei Media Markt und Co. ist die Ware auch schon verpackt und der Verkäufer muss auch keine 17 Kilometer bis zum Lager fahren. Wenn er so weit fahren und Deine Ware erst einpacken müsste, würde auch der Media Markt Dir eine Gebühr dafür berechnen.
Außerdem ist der Discounter da der unpassendste Vergleich - besser wäre der Vergleich mit einem Onlineversandhandel. Aber die Beispiele amazon.de, Otto, Quelle, Neckermann und Co. wolltest Du ja nicht gelten lassen.

Ich sag es noch einmal:
Beim Versandhandel Deines Vertrauens zahlst Du die Dir VOR Abschluss des Kaufvertrages bekannten Versandkosten ohne zu murren - auch wenn der Händler tatsächlich weitaus weniger für den Versand bezahlt als er Dir abnimmt - aber bei eBay soll das anders sein. Da darf man NACH Vertragsabschluss noch mal locker über die Konditionen diskutieren und wenn einem die nicht passen, dann wird mal eben eine aus der Luft gegriffene Strafanzeige erstattet. Wenn das also Deine Auffassung vom richtigen Verhalten eines Käufers bei eBay ist, dann sag ich dazu nur noch eines:
eBay ist eine HANDELSPLATTFORM und kein Kinderspielplatz!!!!

NACHTRAG:
Noch mal zum Mitschreiben für ganz dumme Angestellte

eBay-Verkauf: TFT-Display für 1,- DM zzgl. 2000,- DM Versandkosten (tatsächlich bezahltes Porto nur für ein normales versichertes Paket) = KEIN BETRUG und auch keine Abzocke!!!

Aber 6,- EUR mehr als an Porto ausgegeben wurden sollen Betrug oder Abzocke sein ???

-- Editiert von magistratusx am 10.01.2006 12:04:50

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#20
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@magistratusx
An wen ist denn nun dein letztes Posting gerichtet. Das Besispiel MediaMarkt stammt von mir, angegriffen wirst du von Angestellter. Wenn meinst du nun?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
magistratusx
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 4x hilfreich)

@normi Mein Posting richtet sich an Angestellter.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

@ magistratusx

<eBay ist eine HANDELSPLATTFORM und kein Kinderspielplatz!!!!<

Seit wann dass denn? Ebay entwickelt sich leider immer mehr zum Spielplatz für Betrüger und Kleinkriminelle

-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Ok, dann ist es in Ordnung. Die Beispiele amazon und co sind in der Tat passender.

Fazit meinerseits: Dein Handeln mag zwar rechtlich in Ordnung sein, stößt aber bei vielen Menschen auf Unverständnis und hinterläßt einfach kein gutes Bild von dir als Verkäufer, auch wenn du es noch so deutlich in die Artikelbeschreibung hineinschreibst. Es ist daher auch nicht verwunderlich wenn es da vermehrt zu Mißverständnissen kommt. Natürlich sollte man sich nicht nachträglich beschweren, wenn man auf so eine Auktion geboten hat, ich und sicherlich viele andere würden sich aber alleine aufgrund deiner Versandkostenpraxis gegen einen Kauf bei dir entscheiden. Ob es dir das wert ist, solltest du ganz alleine entscheiden.

Irgendwie kann ich hier beide ein wenig verstehen. Ich selber schlage natürlich grundsätzlich auch eine Verpackungspauschale drauf. Wenn ich aber mehrere Waren in ein Paket packen kann, nehme ich selbstverstädlich auch nur einmal Versand.

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#24
 Von 
Angestellter
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 1x hilfreich)

Er meint mich und das ja auch in gewisser Weise zu recht.
Ich mache mich auch nur ein wenig lustig.
Um ernsthaft zum Thema zurück zu kommen:
So lange Versandkosten gerechtfertigt sind, ist es meiner Ansicht nach auch OK, geringe Aufpreise zu berechnen. Meine Frau ist auch bei Ebay tätig und daher weiss ich, dass Verpackungen auch mehr kosten können. Luftpolsterfolie haben wir auch bei Ebay gekauft, daher Schnäppchen. Verpackungsmaterial bringe ich mir vom Einkaufen mit. Paket-Klebeband ist von Ebay, also Schnäppchen. Unsere Post ist 10 Km entfernt. Das kann ich während des Einkaufs erledigen. Unter´m Strich berechnet meine Frau den Käufern nur das, was auch tasächlich anfällt. Das finde ich fair und so sollte es auch sein.
Was hier praktiziert wird, ist kobern!
Es werden beispielsweise 10 Artikel verkauft, was bei gewerblichen Auktionen gering eingeschätzt ist. Für jeden Artikel sollen die Kunden die höhere Versandpauschale bezahlen. Bei jedem einzelnen Kunden kommen dann Argumente wie: Ich muss ja sooo weit zur Post fahren. tatsächlich aber wird einmal pro Woche mit vollem Kofferaum die Post aufgesucht.
Und wenn man schon von den Kosten spricht: Warum nicht auch Arbeitslosenversicherung bei den Versandkosten anrechnen? Oder Sozialversicherung?

Wie gesagt: Man kann den Kunden schon mal entgegen kommen. Sei doch froh, das er gleich mehrere Artikel bei Dir gekauft hat. Stattdessen meinen Leute wie Du, das die Kunden eigentlich froh und dankbar sein sollten, das es Händler wie Dich gibt.

6.- Euro Mehrkosten für zwei Päckchen ist meiner Ansicht nach zu hoch. 10 von diesen Kunden und Du hast einen guten Stundenlohn.

Wie gesagt: Ich würde VOR der Auktion fragen, ob man mir bei den Versandkosten entgegen kommt. Wenn nicht, lasse ich es einfach.

In der Tat würde ich nicht nachträglich zur Polizei rennen. Das ist genauso blöd.
Aber wo zwei Kleinkarierte sich treffen... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

Gott sei dank haben wir alle verschiedene Meinungen und alle haben einen anderen Intellekt. Wenn jeder die gleiche Meinung hätte, wären die Versandkosten in diesem Fall wohl alle gleich.
Wenn jeder den gleichen Intellekt hätte wie der andere, würde keiner bei einem (Ebay)- Verkäufer kaufen der für ein (un-)versichertes Paket 15 euro nimmt.(Gibt es übrigens auch -unvers. 15 Euro;))

Moral: Es gibt keine...

-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
magistratusx
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 4x hilfreich)

@Angestellter:
Wenn ein Kunde mich vorher fragt, ob ein kombinierter Versand möglich ist, dann bin ich der letzte, der sich damit nicht einverstanden erklärt und auch nur entsprechenden Versand berechnet.
In diesem konkreten Fall war das aber nicht so, Der Typ hat beide Geräte gekauft, wollte danach die Versandkosten nachverhandeln, hat dann aber doch für beide Auktionen Versand getrennt bezahlt, hat nur ein Paket für 13,- EUR bekommen, statt zwei für jeweils 9,- EUR Porto, hat sich dann aufgeführt wie sonst wer und mich massiv beleidigt, mir gedroht und drei Wochen nach Erhalt der Ware behauptet, die Ware, die er als defekt gekauft hat, sei entgegen der Artikelbeschreibung defekt und er wolle den Kauf rückabwickeln und als er damit bei mir nicht durchkam hat er E-Mails und Artikelbeschreibung gefälscht und hat mich wegen Betruges angezeigt. Wenn das jeder wegen 6,- EUR "zu viel" macht und ich jedes Mal 250,- EUR Rechtsanwalt bezahlen kann, dann kann ich auch gleich private Insolvenz anmelden, denn ich bin kein Gewerbetreibender - auch wenn Du das vielleicht glaubst.

Und jetzt würde ich Dich bitten, wenn Du nicht konstruktives mehr zu dem Thema beizutragen hast, die Finger von der Tastatur zu nehmen und Dich mal zu entspannen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Angestellter
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich finde die Diskussion durchaus konstruktiv. Wird doch auf diese Weise mal für alle (die es interessiert) deutlich, welche Gedankengänge sich durch die Hirnwindungen eines solchen Verkäufers schlängeln.
Natürlich ist die Entwicklung Deiner so unglücklichen Auktion lächerlich und übertrieben.
VERURSACHT hast Du sie aber selbst durch Deine Koberei. Du bist halt an den falschen geraten. :)

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
magistratusx
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 4x hilfreich)

Nenn es wie Du willst! Wenn Du die Parallelen zwischen normalem Onlineversand und eBay nicht sehen willst oder kannst und den Schwachsinn bei eBay nicht begreifst, dann ist das Dein Problem.
Jeder Versandhandel darf Versandkostenpauschalen nehmen - nur als Verkäufer bei eBay darfst Du das nicht! Warum?
Und warum werden NUR BEI EBAY Verträge nach deren Abschluss nachverhandelt ????
Um nichts anderes geht es hier!
Warum bietet man auf einen Artikel, wenn man vorher schon meint, dass die Versandkosten (subjektiv betrachtet) zu hoch sind oder man mit den Konditionen des Vertrages (egal was auch immer) nicht einverstanden ist??? Warum kann man dann nicht einfach das Bieten lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Angestellter
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 1x hilfreich)

Nochmal: ICH habe es verstanden. Das habe ich ja mehrmals betont.
Um Deine Frage zu beantworten:
Weil die Leute zu gutgläubig sind. Viele merken erst hinterher, das ihnen das Fell über die Ohren gezogen worden ist. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
magistratusx
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 4x hilfreich)

Was um Himmelswillen ist denn bei 6,- EUR "das Fell über die Ohren gezogen" (oder ins Juristendeutsch übersetzt: Betrug)???
Und warum kappieren die Leute denn bitteschön immer noch nicht, dass man Verträge IMMER VOR ABSCHLUSS zu lesen hat? Sind so viele Bundesbürger geschäftlich unmündig?

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