Uneindeutige Beschreibung in eBay Auktion

16. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)
Uneindeutige Beschreibung in eBay Auktion

Hi Leute,

Ich habe bei eBay einen Artikel ersteigert. In dem stand: "in dieser Auktion biete ich ein MacBook Pro 17"

Prozessor: 2,4 Ghz Intel Core 2 Duo // 2 GB RAM // Festplatte wurde ausgebaut" etwas weiter unten stand: "Zum Lieferumfang gehört das MacBook mit Akku und Speicher"

Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass die Festplatte (sehe ich zumindest als Speicher) zwar ausgebaut wurde, aber mitgeschickt wird. Dem ist aber nicht so. Kann ich die Festplatte noch verlangen oder geht das nicht?

Mit freundlichen Grüßen,

Wolle9

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-- Editiert am 16.07.2011 14:04

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also ich würde es gleich so auffassen, dass da keine Fesstplatte mit bei ist.

Wenn du wie du sagst die Fesstplatte als Speicher ansiehst, dann könntest du auf eine 2GB Grosse Fesstplatte deiner Meinung nach bestehen, da passt ja rein gar nichts drauf...

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#2
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Evtl. ist ein Link zur Beschreibung hilfreich.
Was wurde denn als 'Speicher' mitgeschickt?

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#3
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)

Als Speicher wurde der RAM mitgeschickt. Naja da habe ich das falsch verstanden. Werde das ganze zurück schicken. VK hats angeboten.

Dachte nur, es steht ja an sich nicht drin, dass die Festplatte nicht mitgeschickt wird.

lg

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

aber an sich stand auch nirgends drin, dass ein e Fesstplatte mitgeschickt wird ;)

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#5
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)

Mh..Das ist natürlich ein Argument:-)

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#6
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Verständigerweise ist "Festplatte wurde ausgebaut" wohl so zu interpretieren, daß sie nicht mit dabei ist.

Problematisch kann das für den VK nur dann sein, wenn er das irgendwo im Fließtext oder "Kleingedruckten" versteckt hat und nicht deutlich darauf hinweist, daß der Lieferumfang nicht dem üblicherweise zu erwartenden entspricht.

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#7
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Also ich sehe da überhaupt nichts als uneindeutig.

Je nachdem was mit dem Notebook gemacht wurde, bevor es Verkauft worden ist, ist die Festplatte gewalzt oder geschreddert. Es ist nämlich nicht möglich, eine Festplatte Forensisch sicher zu löschen. D.h. mit viel Aufwand kann man immer wieder die alten Daten erstellen, weswegen man die Festplatte eben nicht mit verkauft.

Erfahrungsgemäß ist der Minderpreis bei einem Leasingrückläufer ohne Festplatte kleiner als der Kauf einer neuen Platte um das Notebook mit Platte zu verkaufen.

zB erziehlt ein 3 Jahres Leasingrückläufer ohne Platte 320€ einer mit Platte 350€ und die Platte inkl Einbau kostet 60€.

Zum Glück hat ich noch nie das Problem, daß sich jemand an der fehlenden Platte gestört hat. Aber ich werde meine Auktionen dahingehend abändern Rot reinzuschreiben, dass man sich selbst die Platte kaufen muss,

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#8
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Es ist nämlich nicht möglich, eine Festplatte Forensisch sicher zu löschen.


Das würde ich jetzt doch mal anzweifeln wollen.

Ansonsten wäre eine Festplatte ein magischer Speicher, der viel mehr speichern kann als eigentlich an Speicherkapazität drin ist. "Ich hab schon 50mal überschrieben und komme immer noch an die Versionen 1-49 dran..." ;-)

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
Es ist nämlich nicht möglich, eine Festplatte Forensisch sicher zu löschen.

Da muss ich wiedersprechen.
Natürlich nicht mit löschen oder formatieren.

Spezielle Tools die dem BSI Standart oder dem US-Militärstandard entsprechen, schaffen das schon.
Es dauert nur länger (und ist damit teuerer).





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#10
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ok, die aussage war nicht ganz richtig. Es ist nicht möglich eine Festplatte zerstörungsfrei forensisch zu löschen.

Ja, es gibt von der BSI zertifizierte Tools zum zerstörungsfreien löschen. Diese gelten aber nur für die unteren Sicherheitsstufen.

Bei höher wird nach wie vor gewalzt und geschredder und gemischt. Bevor die so zerstörten Platten den Sicherheitsbereich verlassen muss eine bestimmte Menge im Behälter sein.

Ja, für 4 - 12 tsd € besorg ich dir Version 1-49.

Somit ist löschen für Otto Normalverbraucher sicher. Bei sachen die höherwertig sind, sollte man jedoch übers vernichten nachdenken.

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